Unterschiedliche TÜV Laufzeiten

Mir ist die Tage aufgefallen dass meine neue BMW R 1200 R auf dem Fahrzeugschein 2 Jahre TÜV hat aber wenn man nach dem Kennzeichen geht erst in 3 Jahren zum „Verein“ muss.

Nun hab ich mal meinen Vater gefragt und der meint dass neue Autos inzwischen mit 3 Jahren TÜV bei Neuzulassung gesegnet werden und erst danach die 2 Jahresfrist gilt.
Ist diese Regelung auch bei Motorrädern gültig? Und wie schaut das aus wenn ich vom „Sportclub Grün Weiß“ mal kontrolliert werde, auf was kann ich mich dann berufen?

Hallo,
da hat die Zulassungsstelle ihre BMW mit einem Pkw verwechselt. Motorräder haben alle zwei Jahre „TÜV“, egal ob neu oder alt. Bei neuen Pkw sind es zunächst drei Jahre bis zur ersten Hauptuntersuchung, danach müssen Autos alle zwei Jahre zur HU.
Es gilt - leider - was in den Papieren steht. Also zwei Jahre. Auch wenn die Rennleitung das prüft.
Viele Grüße
Berit Horenburg
Redaktion MOTORRAD