PKW: Blaue Kennzeichen

würd gern einen pkw nach hause holen. er ist abgemeldet, falls ich ein blaues kennzeichen auftreiben könnte, würde ich mit dem heimfahren. was kann mich da erwarten? g

blaue kennzeichen dienen im prinzip zur probefahrt, naja is ja eine probefahrt zu mir, dagegen ist ja nichts einzuwenden.
wie sieht es mit dem pickerl aus? muss das abgemeldete fahrzeug ein gültiges pickerl haben?

gilt das auch für grüne kennzeichen?

danke

wirst nicht bekommen, ausser Du kennst a Werkstatt sehr gut, und die borgens her. Grüne KZ bekommst bei der Versicherung, da brauchst kein Pickerl dafür.

3lg
Harald

falls ich ein blaues kennzeichen auftreiben „könnte“, bräucht ich dann auchn pickerl?


wie funktioniert das mit dem grünen kennzeichen? was muss ich bei der versicherung alles bekanntgeben bzw muss ich das fahrzeug dann bei denen gleich anmelden?

Haben schon autos aus deutschland mit blaue kz reingeholt und die hatten auch kein pickerl. musst nur aufpassen dasd zu betriebszeiten der werkstatt von derst dir die kennzeichen holst überstellst.

mfg

www.gas-racing.com

Du brauchst unbedingt einen Fahrbefehl vom Eigentümer des Kennzeichens. Pickerl brauchst für „blaue“ nicht dient ja eigentlich zum probefahren für die Werstadt im zuge der Überprüfung!

nicht auch ein überstellungskennzeichen?
a pickerl brauchst dafür sicher net!!!

von am grünen KZ hab i no nie gehört und hab deshalb a kan tau

Blau: Überstellungs- UND Probefahrtenkennzeichen. Wird an Firmen/Museumsbetriebe ausgegeben und hat keine zeitliche Bindung. Darf nur im Rahmen des Betriebes verwendet werden. keine „Privatüberstellungen“ (Finanzvergehen)

Grün: Überstellungskennzeichen wird auch an Privatpersonen ausgegeben und ist zeitlich befristet. Nachweis einer Kurzzeithaftpflichtversicherung notwendig.

Habe die Ehre
Ully-Bär

da bin ich dann nicht GANZ daneben gelegen…

wobei ich denke dass die blauen kennzeichen auch des öfteren privat genutzt werden…

„nachweis einer kurzzeithaftpflichtversicherung notwendigt“

für a versicherung muss ichs ja anmelden, wie funktioniert das ohne pickerlnachweis?

Da sprichst Du am Besten mit Deinem Versicherungsvertreter. Der kann Dir dann auch sagen was der Spaß kostet.

Bin leider kein Versicherungsmensch.

Habe die Ehre
Ully-Bär

ich hatt das Problem vor kurzem:

grüne KZ von der VS sind schwieneteuer, das kannst vergessen.

und eine Werkstätte die Dir die blauen brogt musst erst mal finden - kannst wahrscheinlich auch vergessen.

Wenn das Ding noch angemeldet ist wüprd ich mit dem VK ausmachen das Du noch vor abmeldung überstellungsfahrt machst. wenn nicht den normalen Weg hinfahren Papaiere holen anm,elden honfahren Numemr drauf losfahren…

Pickerl vorher machen sonst hast Prob beim anmelden, obwhl es in der Überzugszeit seit neuestem auch möglich ist (4 monate nach ablauf) da shat michh gewundert, war vor einem Jahr noch unmöglich…

LG M

bei dem fahrzeug würd ein wenig bastelarbeit nötig sein fürs pickerl und ist seit ca 5jahren abgemeldet (nicht stillgestanden).
dann würd mir noch die möglichkeit mit hänger bleiben, reicht da noch der B-schein aus? auto wird ca 1,5t haben

da brauchst sicher B und E Schein,

Wennst so einen 3,5t Abschleppwagen wie Ihn viele Schrotthändler haben ausborgen kannst reicht der B Schein ( gibts vielleicht auch bei so Mietwagenfirmen - möglicherweise?)

Was ist das für ein FAhrzeug das DU da gekauft hast? War das so günstig, ist das so speziell oder warum tust Dir das an?

LG m

ist noch nicht gekauft, aber wird noch, dauert zwar noch bissl aber will mich im vorhinein informieren

is ein 75er chevy camaro, v8, 5,7l ca 310ps

ein paar kleine roststellen sind, ansonst guter zustand, motor blubbert vor sich hin genau wie er soll, und fährt sich einfach geil.
werd bei ihn wahrscheinlich 2-3jahre lang rumbasteln

kostspielig zwar, aber nett.

Ein Freund von mir hatte mal einen Chevy eingestellt auch für so einen Hobby restaurator, der hat dort jedes Wochenende herumgebastelt und so weiter - ist dann zwischendurch auf so Ausstelllunge gefahren mit dem DIng und alle paar Wochen mal eine kleine Runde gedreht.

Jedenfalls mehr geschraubt als gefahren, aber das Fahrzeug war top, keine Frage…

LG M

  1. Du brauchst weder für das blaue noch für das grüne Kennzeichen ein gültiges Pickerl!
    Das Fahrzeug muß allerdings verkehrs und betriebssicher sein, ansonsten sind auch hier die Kennzeichen weg!

    2. Wenn du mit blauen Kennzeichen fährst, was an und für sich in Ordnung ist (Überstellung des Fahrzeuges vom Händler zu dir nach Hause), musst du eine Bestätigung über Ziel und Zweck der Fahrt mitführen.

    3. Bei den grünen Kennzeichen kannst du dir das sparen, allerdings kosten die Dinger so ca. um die € 190,- (mit Versicherung), meines Wissens!

    4. Wenn du am Wochenende unterwegs bist, brauchst du zusätzlich eine Bestätigung, warum du am Wochende unterwegs bist, bzw. wenn du irgendwo parkst musst du diese Bestätigung hinter die Windschutzscheibe legen!

    5. Alle Angaben ohne Gewähr.

    Hoffe dir vielleicht etwas geholfen zu haben!

    Erich 46

was wäre mit abschleppen? braucht das abzuschleppende fahrzeug ein kennzeichen? auch bei einer abschleppstange?

Warndreieck hinten d´rauf.


aber: 30 km/h max (mit angehobener Vorderachse 40) und keine Autobahnbenützung.



wie weit mußt denn mit dem Auto fahren?




schon bei einer Werkstatt wegen Transport nachgefragt? die machen das manchmal sehr günstig.


in Baden hat auch ´mal die Feuerwehr einen Transportdienst angeboten (weiß aber nicht, ob die das noch machen …)




Öamtc - Schutzbrief? da ist auch ein Fahrzeugtransport möglich (ist aber, soweit ich weiß, an Panne oder Unfall gebunden …)





viel Glück bei der Heimholung :wink:

V max ist 40 km/h

(dürfte doch schon länger aus der Fahrschule draussen sein :wink:

[url=http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1111643&menu_active=13]Technik-Tipps | ÖAMTC

Laut österreichischer Gesetzeslage ist das Abgeschleppte Fahrzeug mit dem Abschleppenden Fahrzeug mitversichert!

1. Das Zugfahrzeug muß schwerer sein, als das Abgeschleppte Fahrzeug.

2. Die Bremsen bzw. die Beleuchtung des Fahrzeuges muß soweit funktionieren, dass das Fahrzeug gut sichtbar ist bzw. sicher zum stehen gebracht werden kann.

3. Alle Angaben ohne Gewähr.

MFG
Erich46