Frage zu den Asfinag-Streifen

Nur so nebenbei möchte ich dich darauf aufmerksam machen,
dass das Strafgesetz den Begriff „Beamter“ nicht nach dem Dienstverhältnis definiert.

Auch ein Privater kann ein „Beamter“ sein!

Ich will das jetzt nicht zitieren, weil ich es schlichtweg nicht auswendig weis,
aber glaub bloß nicht, dass zu zu den ASFINAGlern nach belieben deppert sein kannst.

- kleiner Hinweis zum Selbstschutz von mir.

Gruß
Alex