Kennzeichenhalter - 13.03.2005 21:51

darfst es nicht, anschrauben schon.
Schau, was irgendwelche Polizisten oder Strafreferenten glauben, wollen oder dafürhalten ist sowas von uninteressant das glaubst du gar nicht. Die Herrschaften haben sich an die Gesetze zu halten und damit hat es sich. Je mehr UVS- und VwGH-Urteile es zu einer speziellen Problematik gibt, desto geringer ist ihr Interpretationsspielraum. Darauf braucht man sie nur hinzuweisen und alles wird gut …kann nur bei den Merkbefreiten etwas länger dauern…aber irgendwann kapierts auch der Dümmste ;-).