typisierung - 19.07.2004 23:52

hallo !
habe bei meiner fireblade sc33 denn endtopf unters heck verlegt. nun meine frage muss ich das eintragen oder nicht(krümmer habe ich selber angefertigt)lg

…sollte eingetragen werden!

Teilegutachten des Herstellers hast, aus der die Typentauglichkeit des Teils für dein Motorrad hervorgeht (bei Eigenbau wahrscheinlich nicht vorhanden) und eine Einbaubestätigung einer Werkstatt (bei Eigenmontage nicht vorhanden), dann kann die Eintragung unterbleiben, da es sich um ein typengerechtes Austauschteil handelt. Das Typenblatt und die Bestätigung sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
Alles andere ist a) zu typisieren (TÜV) und
b) eintragungspflichtig (Landesfahrzeugprüfstelle).

LHG, Schlucki

damit du das eingetragen bekommst brauchst zu ein gutachten von einem zivielingenieur. der tüv österreich macht sowas aber nicht.

eintragen musst du das natuerlich …


-christian

hi.
wie schaut das ganze jetzt bei den blinkern aus.
i blick da wirklich nimma durch.
i hab ma blinker mit E zeichen gekauft. muß ich die jetzt eintragen lassen oder reicht das E zeichen?
i hab schon hunderte threads darüber gelesen. einer sagt man muß alles eintragen und der andere meint das das e zeichen reicht.

mfg
schneidl

Blinker mit ABE (E-Prüfzeichen) sind nicht einzutragen, aber die Kopie der ABE bzw Original ist mitzuführen. Ist ein kleiner Zettel, manchmal auf der Verpackung. E-Zeichen selbst sagt nur aus das das Teil irgendwo in der EU typengeprüft wurde. Als Beispiel Kellermann micro 100 Blinker sind nur als hintere Fahrtrichtungsanzeiger zugelassen. Die micro 1000 (LED) allerdings auch als vordere. Beide haben natürlich ein E-Zeichen.

Servus
Ully-Bär

Du meinst die Frage nicht ernst, ob Du einen selber gebastelten Auspuff eintragen musst, oder? Das kann ja nur ein Scherz sein.

Gruß,
Egon

nur ein teil vom krümmer ist sebstgebaut

mich erinnern kann war bei mir kein zettel oder so dabei. war nur die verpackung. und müßen da auch die einzelnen motorradtypen aufgelistet sein?
mfg
schneidl

landesregierung in der flatschacher straße nach. vom krümmer brauchst ja nix sagen is ja auch egal is ja kein dämpfer. fahr aber ohne moped hin aber mit den ganzen papiern. wennst de bescheinigungslautstärke net überschreitest kanns ja kein prob geben sonnst steck a stahlwolle rein.
lg didi

Da steht nur drauf das diese Blinker als hintere/vordere Fahrtrichtungsanzeiger für Motorräder zugelassen sind. Sonst wäre ja die ganze Sache vollkommen umsonst, wenn man praktisch gar nicht kontrollieren könnte, ob diese Teile überhaupt genehmigt/geeignet sind.

Servus
Ully-Bär

hab mir das jetzt nochmal angeschaut. die blinker kommen anscheind aus england.(laut der internet adresse der firma)
das heißt eigentlich bringt mir das e zeichen jetzt nichts?
danke für die schnelle antwort
mfg
schneidl

So schauts zumindest aus.

Ich erkläre Dir die Sache an Hand eines Beispiels. Ein Auspuffendtopf wird in unserem Beispiel für eine CBR 600 hergestellt und typengenehmigt. Ein E-Prüfzeichen mit Nummer wird vergeben und in die Serienteile eingestanzt. Nun wird dieser Auspuff (slip on) auf eine ZX6R montiert, für die aber keine Typenprüfung vorliegt. Damit dürfte das Teil dort nicht montiert werden. Um das zu kontrollieren braucht man den ABE-Zettel.

Bei Blinkern ist die Sache natürlich nicht ganz so heiß, denn wenn ein Blinker die Normen (Lichtstärke und -farbe) erfüllt, wird es nicht so schlimm sein, wenn keine ABE mitgeführt wird. Aber grundsätzlich nach den Buchstaben des Gesetzes wäre es notwendig.

Servus
Ully-Bär

bzgl. Blinker:

1)rf man weisse blinkergläser haben oder nicht
vorne und hinten
2) dürfen diese auch weiß blinken (vorne)
und rot (hinten)

danke im vorraus
tom929

Wenn sie ABE haben und als vordere/hintere Fahrtrichtungsanzeiger genehmigt sind dürfen sie montiert werden. Sie müssen aber gelb-oranges Licht ausstrahlen (entweder gefärbte Birnen wie im PKW-Bereich oder gefärbtes Celon)

Servus
Ully-Bär

d.h. aber ich darf vorne kein weiß blinkendes
licht haben?!?

Mir wurde aber mal gesagt von einem Polizisten, dass ich vorne weiss/gelb-orange
und hinten rot/gelb-orange blinkendes licht haben
darf

demnach was du sagst darf ich das gar nicht.
i hab nämlich bei meinem motorrad und auch beim käfig vorne weiss blinkendes licht
und hinten eh gelb-orange blinkendes licht
d.h. wieder umbauen

danke
tom

Das ist zumindest mein Wissenstand. Blinker müssen gelb-oranges Licht ausstrahlen. Bei meinem PKW sind zB weiße Blinkergläser montiert. Das Licht ist aber orange, da die Birnen orange sind. Somit erlaubt. Ganz einach: Wenn eine ABE besteht erlaubt, wenn nicht verboten. Alles andere wäre meiner Ansicht nach gefährlich, dann baut sich der nächste grüne Blinker, der nächste blaue usw…

Servus
Ully-Bär

…meine blinker wieda umbaun
asoaschausundgaunzvüauzipf

mfg
tom

trotzdem danke