Rückstrahler

nachdem hier schon eine Diskussion wg. Bestrafung durch nicht vorhandene Rückstrahler und Sprung im Spiegel war, habe ich dazu die generelle Frage:
Was gibt es für Vorschriften wegen des Rückstrahlers. Wo muß er angebracht sein, wie muß er beschaffen sein (Größe, Material etc.).
Da ich jetzt auf Led umgestiegen bin fahr ich auch ohne das Teil, bei der Kontrolle meines Orig. Rücklichtes habe ich aber festgestellt, das es auch keinen Rückstrahler hat.!
Reichen auch diese aufklebbaren reflektierenden Folien (Streifen)?

Danke AL

Die Position des Rückstrahlers und dessen Fläche
muß mit den Angaben aus dem Typenschein
übereinstimmen. Wo da aber genau die Grenzwerte
liegen, kann uns nur der Ullybär sagen.

Sinnvollerweise sollte man gerade beim
Rückstrahler nicht zuviel herumbasteln, weil
genau dieses Teil Reizthema Nummer eins ist.

Über die Sinnhaftigkeit des Rückstrahlers in
Anbetracht des permanent leuchtenden Rücklichts
kann man ja streiten.

Fakt ist aber, daß die Rennleitung bei jeder
Kontrolle dieses Teil überprüft!

Schlaue Biker montieren einfach einen
„originalen“ roten Rückstrahler :wink:

Die gesetzliche Bestimmung findet sich im § 15 Abs 3 Pkt 8 KFG. Dabei ist von einem nicht dreieckigen Rückstrahler die Rede. Dieser muß wie alle Leuchten, Rückstrahler und weitere Anbauteile typengenehmigt sein (E-Prüfzeichen) sowie Bescheid oder ABE. Damit fallen die Folien schon flach. Die genauen Bestimmungen über Farbe, Rückstrahlwirkung, Fläche usw findet man in der EU-Richtlinie 93/92/EWG.

In der Praxis wird in erster Linie überhaupt ein Rückstrahler gefordert sein. Bei allen „neueren“ Motorräder ist er natürlich werksmäßig dabei. Entweder als eigener Rückstrahler oder im Rücklicht integriert.
Dieser Rückstrahler ist auch im Typenschein verzeichnet und müßte dann am Fahrzeug genau dort zu finden sein, wenn nicht ein Umbau (samt Bescheid) vorliegt.

Servus
Ully-Bär

vorerst mal, Wetter eh besch…, mach mich mal auf die Suche nach einem Rückstrahler.

Gruß AL