ÜBerhohlen im Ü-Verbot?!! Was jetzt nimma

Ich war der annahme das man im Überhohlverbot kein Auto (keine Sperrlinie vorhanden) überhohlen darf. Dem war anders:

Mein Schwager für heute mit seiner Z1000 (neidischwerd)im Überhohlverbot und war gedankenlos und überhohlte einen Käfigtreiber. Im selben Moment bemerkte er die Rennleitung. Er drehte um und meldete sich um seine Strafe.
Da sagte der Gendarm was er habe er ist kein Mehrspuriges Fahrzeug. Das Überhohlverbot gellte nur für Mehrspurige. Er zahlte nichts und fuhr weiter.

Was stimmt jetzt? Kann mich bitte wer aufklären in dieser Situation(ansonst bin ich es schon lol). Danke im voraus!!

Gruß gringo

das ueberholen von mehrspurigen ist verboten, leider nicht mit…

…das Verkehrsschild ausgesehen?

Wenn es die typische Tafel (2 Pkw eines schwarz und eines rot) mit Überholverbot war, dann bedeutet das allgemeines Überholverbot, also keiner darf überholen!

auch aber(ist nur die Ausnahmetafel für landw. Fahrzeuge und Kleinkfz). Weis nicht was der gendarm dann hatte?!

[url=http://www.wien.gv.at/verkehr/organisation/vz52.htm]http://www.wien.gv.at/verkehr/organisation/vz52.htm[/url]


oder es folgt eine Anzeige !!
;-((


Wünsch ihm alles gute.

lg
CBR Treiber

Naja jetzt noch ne Anzeige wäre ne Frechheit wo er sich doch erkundigte.

vor einem Monat KK! Bus dawischt, hat alles überprüft. Wartet jetzt sehnsüchtig auf Rechnung!
Und des bei an SAUWETTER!

Der Lenker eines Fahrzeuges!! darf nicht überholen

Ziff. 2 lit a
mehrspurige Kraftfahrzeuge auf Straßenstrecken die durch das VZ „Überholen Verboten“ gekennzeichnet sind. Es darf jedoch überholt werden, wenn rechts zu überholen ist

soweit der Gesetzestext

er hätte also nicht überholen dürfen

MfG Gery

am 27.06.04, und jetzt woart i auf den 12.07 04 das i mein Schein wieder kriag. 350 € und zwa Wochen für 163 km/h übern Radstädter Tauern.

Shit

…sagt an, daß es kein allgemeines Überholverbot war!

Vielleicht galt es nur mehrspurigen Fahrzeugen, oder so ähnlich!?

Vielleicht kannst du ja mal das Bild dieses Verkehrsschildes posten!

LG.Harry

wor net so fü!? Keine Kennzeichenbeleuchtung, Blinker mit E zeichen aber im ovalen Kreis???
gilt angeblich nur in Deutschland.
und die Genehmigung für seinen Auspuff nicht mitgehabt. Wer ma seng wieviel?

Kibara die nicht mal selbst das gesetz kennen…

ggg

da hatte er eben Glück
is verboten
:wink:

ist das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.
d.h. ein einsüriges KFZ darf ein mehrspuriges KFZ NICHT überholen.
Andersrum ist es sehr wohl erlaubt. Ein mehrspuriges KFZ darf ein einspuriges KFZ sehr wohl überholen, aber nur dann, wenn beim Überholvorgang eine eventuelle Sperrlinie oder Sperrfläche nicht überragt wird und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Überholvorgang nicht überschritten wird.

hoffe gehelft zu haben

LG, Günter

hinter seiner handlung könnte ja sogar ein System dahinterstecken.

Der lässt einfach alle machen was sie wollen.
Lässt im Überholverbot überholen, in der 70er Beschränkung mit 100 fahren, usw…

und irgenwann, wenn alle aus der Umgebung ihn sehen und denken:„Super, der schon wieder auf der Piste, da können wir eh fahren wie wir wollen“ schlägt er mit der brutalen Gewalt des Gesetzes durch und lässt alle bluten!

A wiffes Kerlchen, vielleicht ! ggg

Gruß, Günter

richtig, das heißt dann „überholverbot VON mehrspurigen fahrzeugen“!
man darf also kein mehrspuriges fahrzeug überholen, sehr wohl aber einspurige!
da dürfte sich der sheriff a bissl verhaut habenfg

grüße chemo

„das überholen von mehrspurigen kfz ist verboten“

mit welchem fahrzeug du des mehrspurige überholst is wurscht. nur einspurige darfst überholen.


lg yvonne

Hab mir die anderen Beiträge dazu ned durchgelesen aber gib halt meinen Senf dazu.

Das Zeichen heißt: !Überholverbot VON mehrspurigen KFZ."

Das heißt niemand darf Pkws oder Lkws überholen im Bereich des Schildes.

Ein Motorrad darf natürlich überholt werden wenn das nur möglich ist ggg ;-))

Hehilft habe hoffentlich…
gru trust…

überholverbot = kein fahrzeug darf ein anderes mehrspuriges kraftfahrzeug überholen

hot er nur sein Block vergessen ghabt…

gg

R.

Bestimmung wenig Sinn macht.
Der Platzbedarf ist ja immer gleich, egal auf welcher Seite sich die Fahrzeuge befinden.

Vielleicht hat der Herr Exekutivbeamte das ja erkannt und zu einer kreativen Gesetzesauslegung gegriffen?