Frage an die Wiener

Braucht man mit dem Motorrad in den inneren Bezirken ein Parkpickerl oder Parkscheine?
Ich habe auch kein Wiener Kennezeichen, und keine Lust 200 Euro für die Ummeldung zu pecken, ist das ein Problem?
Ich werde nämlich ab Herbst in Wien wohnen (im 7. Bezirk) und wollte mich da gleich informieren.

Auszug:

„„Die Parkometerabgabe ist zu entrichten, wenn ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt wird. Der Begriff „„Abstellen““ umfasst dabei sowohl das Halten als auch das Parken. Zu Beginn des Abstellens des Kraftfahrzeuges kann die Entrichtung der Parkometerabgabe unter anderem mittels Parkscheinentwertung erfolgen““

Hier der Link:

[url=http://www.wien.gv.at/finanzen/abgaben/park.htm]http://www.wien.gv.at/finanzen/abgaben/park.htm[/url]

Hoffe geholfen zu haben!

LG Rock

steh auch jeden tag im 9ten ohne pickerl
brauchst fürs motorrad a net
wo solltest den parkschein hingeben?

wenn die Wohnsitzänderung nicht der Zulassungsbehörde gemeldet wird

dasu

ich studiere nur in Wien.

aber schliess eine kasko gegen parschäden ab. wohn auch im 7ten und de besoffenen studenten haun dir dort alles um was so rumsteht :wink:

-christian

wäre ja noch schöne wenn sie uns da auch noch schröpfen würden…:wink: Nein brauchst du nicht. gilt nur für Autos und alles was mehr hat als drei Reifen…
Mfg
Andl

für mehrspurige KfZ!
Aber die Parkdauer darf nicht länger sein als am Kurzparktaferl angegeben. Sonst ist es für Biker kostenlos, egal mit welchem Kennzeichen.
lg, kristall

das Kennzeichen ist egal…


Tom

an! brauchst kein parkschein! die
dauer allerdings ist genauso beschränkt.

müsst halt in der mittagspause den radl von einem
strassen rand zum anderen stellen g

lg

Du darfst nicht von mir auf andere schliessen :slight_smile:

wenn nicht können die sowieso nicht feststellen, wie lange ich schon dort stehe, ausser sie führen Buch.

hab den zeitpunkt zum studieren irgendwie verpasst.

aber ich wohn in einer wg mit zwei studenten, ich weiss schon wie das läuft.

-christian

hättest du ein parkpickerl, also gar nicht …

-christian

nicht ganz richtig (glaub ich). wenn auf der tafel parkdauer von z.b. 2 std. steht, dann musst du das mopperl wegstellen. wie die das überprüfen wollen ist ne andere geschichte.

das stimmt schon, aber in der ZONE innerhalb vom guertel darfst mit parkpickerl oder als zweirädriger solange parken wiest willst.

ausser die kommen drauf, dass es nicht schlecht währe wenn sie die strasse wieder mal aufgraben weil wiedermal 1000 jahre mittwoch oder sonstwas ist, dann schleppen sie ihn dir trotzdem ab, nachdem sie heimtueckische schildchen aufgestellt haben.

-christian

vor Inkrafttreten dort stehen, UND das Moped muß bei den Arbeiten behindern. Sonst dürfens nicht abschleppen. Hab mal einen Einspruch wegen sowas gewonnen.

3lg
Harald

dort wo pickerl gilt, kannst ganz nornmal stehen!

wo parkscheine notwendig sind darfst nur die
erlaubte zeit (zb 1,5 std) stehen. angeblich
machen sie einen kreidestrich auf reifen, dann
wissen sie ob du dort schon vorher gestanden bist.

hab ich aber noch nie gesehen!!!

lg

kurzparkzone :wink:

dann einen kreidestrich in ihre gesichter machen?