2Takt Regelung 2005

Hi!

Ich habe eine Frage (für einen Freund von mir). Es war mal ein Beitrag im Forum den ich leider nicht mehr finde bezüglich einer Gesetzesänderung betreffend 2Takt Motorrädern.

Was passiert da genau?

Er hat eine 99er KTM 380 und möchte diese für ein bis zwei Jahre abmelden da er ins Ausland gehen möchte. Darf er die KTM dann noch anmelden oder nicht?

Ich hoffe das wär halbwegs verständlich und bedanke mich jetzt schon im Namen meines Haberers für die hoffentlich ausführlichen Antworten. Wenn jemand den Link zu dem alten Tread oder auch zu dem Gesetzestext hätte wär das genial!

LG

Thunfischkönig

ich das mitbekommen hab sollt das so in etwa ablaufen:
Wenn die Mühle schon mal angelemdet war sollts mit einer Stillegung und Wiederanmeldung keine Probleme geben,
Neu bzw. Erstanmeldungen sollen dann allerdings keine mehr möglich sein.

Soweit in kurzen Worten.
Greeetz
RadioShack

das würd ja wirklich gut klingen für ihn, muß ich nur den text irgendwo schwarz auf weiss finden.

soll ers nicht mehr anmelden können,er muss blos ums pickerl fahren und dan gehts schon wieda,

wm37

bzw. Typisierung. Wenn ein Fahrzeug einmal angemeldet war, kannst das wieder machen. Sonst dürften viele Oldtimer heute nicht mehr fahren. Hat mit der Rechtssicherheit zu tun.

3lg
Harald

das kennzeichen für diese zeit zurückzulegen - kostet dann meines wissen nix… aber sicherheitshalber bei der versicherung erkundigen, ob eine zurücklegung über einen so langen zeitraum möglich ist…
lg piotr