Nachschulung wegen 1 km/h zuviel anfechten?

Hallo 1000PSler,

passierte zwar mit Auto, aber ich hoffe doch dass evtl. jemand bereit ist zu helfen/antworten. :slight_smile:

Folgendes:
Mich hats im Januar leider ziemlich „unglücklich“ mit der Polizei erwischt.

Alter: 18 (Probezeit „war“ bis 2019, jetzt bis 2020) (L17 wurde gemacht, 02/16 den Führerschein bekommen).
Sonstige Begegnungen mit der Polizei: Einmal mit 16 Jahren: 63 km/h mitm Moped, wurde zum Glück nur eine Geldstrafe draus.

Situation:
Ich bin 20km einem Auto nachgefahren, welches im Ort immer zwischen 30 - 50 km/h pendelte, und auf der Landstraße mal schneller, mal langsamer fuhr (war so zwischen 70 und 100 km/h immer). Also wirklich auf einer großteils geraden Strecke, wo keinerlei Hindernisse oder Gefahrenstellen waren, fuhr er oder sie mal schneller, mal langsamer, sodass man als nachfahrender einen ziemlichen Frust bekommt. (Langsamer fahren bzw. einfach ewigen Sicherheitsabstand zum rollen lassen hab ich probiert, aber ich es war nicht sehr angenehm, dass der hintere mir geschätzt durch die Heckscheibe in die Reserveradmulde gucken wollte). Es war auch eine ziemlich lange Fahrzeugkolonne was ich später gesehen habe.
Und wie’s die Natur so will, kam an den wenigen Stellen, wo überholen überhaupt möglich und nicht extrem riskant gewesen wäre (hatte schließlich 3 Mitfahrer), immer genau dann Gegenverkehr. Nach so 20km ergab sich mir dann die erste Überholmöglichkeit, ca. 1,5km vor einem Kreisverkehr. Nachher wäre keine mehr gekommen für die nächsten paar Kilometer.
Also dann, beschleunigt (nicht wirklich auf den Tacho geachtet) und überholt. Dann hab ich ihn bis zum Kreisverkehr mit Motorbremswirkung rollen lassen.
Nun denn, zu meinem Pech stand beim Kreisverkehr ziemlich versteckt der Herr Polizei mit seinem schönen Lasermessgerät und winkte mich rein.

Gemessen: 146 km/h (das war direkt nachdem ich mich wieder eingereiht hatte nach dem Überholen).
Führerschein, Fahrzeugkontrolle, Alkomat-Test negativ, etc alles normal, und dann ging’s um die Geschwindigkeitsüberschreitung.
Nachdem ich ihm erklärt habe, dass ich dem Fahrer schon ewig lange hinterherfahren musste, und sich hier für mich die einzige Möglichkeit zum Überholen ergab, sagte er zwar, er könnte es reinschreiben, aber sicher bin ich mir nicht, ob er es auch tat. Ich war nicht unfreundlich o.ä., war ja schließlich nicht seine Schuld.

Zwei Wochen später kam dann auch schon die Strafverfügung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf Freilandstraße um 41 km/h. Strafe: 160€.
Ich dachte mir: „Huch, hat sich ja wirklich was geholfen, dass er die Situation mitaufgeschrieben hatte“, denn Einladung zur Nachschulung war keine dabei, was mich damals wunderte, da man dann ja doch im Internet mal schaut, und dort stand >20km/h im Ortsgebiet und >40km/h auf Freilandstraßen => Nachschulung. Aber ertsmal freut man sich natürlich.

Heute dann bekam ich dann doch den schönen Brief, dass ich mich doch zur Nachschulung anmelden darf. Naja, erfreut bin ich nicht, da es im Moment mit Geld sowieso recht sparsam ausschaut (A-Schein, Lederkombi, Yamaha XJ6, alles in den letzten paar Monaten gekauft worden).

Jetzt wäre meine Frage, ob es überhaupt einen Sinn hat, eine Beschwerde wegen diesem einen km/h einzulegen. Klar bin ich schuld, aber die Situation war doch sehr eigen.
Könnte man evtl. versuchen, eine Einigung wie z.B. keine Nachschulung, trotzdem Probezeitverlängerung mit einer Beschwerde anzustreben?

Hat damit jemand Erfahrung?

Würde mich über Antworten freuen!

Schöne Saison!

…helfen kan n ich dur nicht aber wenn ich lese „mitn Moped 63 gefahren“ wird ma schwindlich. Ich bin ein 63er Jahrgang…unsere Zündapp’s gingen damals um die 100km/h…da hat man meist an 100er (Schilling) abgedrückt falls man sich erwischen ließ :wink:oder ist verwarnt worden. Schön damals jung gewesen zu sein​:smiley:

Beste Grüße.

… und I glaub, mit echte 63 hobi de schnöllste ds50 ohne 60er von gaunz österreich ghobt … [image]Smilies Grosse Smilie Sammlung mit kostenlosen Smileys ~ www.smilies.4-user.de ~

Meiner Meinung nach hättest du bereits gegen die Strafverfügung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem guten, fundierten Argument Einspruch erheben müssen - mir fällt auf die Schnelle aber keines ein. Gute Argumente wären: Meßfehler des Polizisten, Radarpistole nicht geeicht, Stelle nicht einsehbar usw., und du musst das auch beweisen können.

Jetzt ist die Strafverfügung rechtskräftig geworden und die 41 km/h zuviel sind damit zur Tatsache geworden.

rV

… kann gut sein :wink:

Wenn de Gschicht, so wie du schreibst stimmt, bist eh noch billig davon gekommen!!!

1.5 KM vorm Kreisverkehr überholt und bei der Messung am Kreisverkehr (ein paar Hundert Meter vorher) noch immer 146Km/h, sei froh das du nicht 300Meter früher gemessen wurdest.- …

Sei froh das du den Schein noch hast,- Einspruch kannst innerhalb eines Monats nach erhalt des Strafbescheid erheben,- ob er was bringt siehst eh.

Naja, …eingentlich warns eh 6!!! …5 wurden ja bereits von der Toleranz geschluckt & irgendwo muß die Grenze liegen, …sonst führts quasi zu einer unendlichen Gschicht!!! :hushed:

Okay, danke euch für die Antworten. Werd den Einspruch wohl sein lassen.

Grüße

du hättest die 160 Euro nicht bezahlen dürfen sondern Einspruch erheben.

Da die Frist um Einspruch zu erheben abgelaufen ist und du einbezahlt hast, bekennst du dich quasi schuldig. daher flattert auch erst jetzt die Aufforderung zur Nachschulung rein.

Wobei der Einspruch nicht viel geholfen hätte. Nur weil sich jemand anderer strafbar macht, berechtigt es dich nicht zu einer strafbaren Handlung.

Es gibt da sicher auch irgendwelche Sachen, da du aber kein Rockstar bist, und bei solchen Dingen auch Rockstars mit den besten Anwälten scheitern, is es wohl günstiger und nervenschonender wenn du einfach die Nachschulung machst.

Eigentlich sollte man solche Arschlöcher filmen und anzeigen. Leider machts keiner bzw hat dann jeder was besseres zu tun.

Am besten man hat das Valium immer griffbereit. :slight_smile:

sondern 46 km/h, die 41 km/h übershreitung deswegen weil sie dir noch die messtoleranz abgezogen haben. geh zu nachschulung vielleicht hilft es :grin: :grin:

host ‚Nieder/Ober‘ vagessn vuom ‚österreich‘

Weil im Rucksock- & Gsi-laendle gingen viele Ds/Ms/Maxi schoellaa :wink:

Würde definitiv anfechten!

…san bei uns de Briaftiaubm gfohrn…die schenstn Weiba hod ma ned mitn großn Zumpfal griagt…dazua hod ma a Zapp braucht​:joy::joy::joy:TT Watercooled…runder Scheinwerfer…
…in grün ghoidn … und des Teil is gaungan wie Sau😉

wor doch oba nu imma de Stanglpuch (MS 50) und ned die ehrvolle DS 50