Motorrad typisiert mit 48PS, ist aber entdrosselt

Hallo,

ich habe diese Woche eine gebrauchtes Motorrad gekauft, welche laut Typenschein gedrosselt ist (48PS) , die Drossel aber bereits letztes Jahr ausgebaut wurde, somit 75PS. Wurde damals nicht umtypisiert.
Ich habe jetzt auch schon mit der Zulassungsbehörde telefoniert, wie soetwas abläuft, allerdings sind diese besonders unkooperativ.
Ich habe eigentlich keine Lust, mit dem Motorrad auf dem Anhänger zur Zulassungsstelle zu fahren, und mir diese Änderung von denen bestätigen lassen.
Inwiefern macht man sich jetzt Strafbar, wenn man so fährt. Es ist doch kein Versicherungsbetrug, weil man soweit ich weiß, nur die ccm des Motorrads angibt, deswegen sollte das doch kein Problem sein, oder doch?
Ich habe den normalen A Schein, also ich darf auch wirklich entdrosselt fahren.

Lg Franz

hmmmmm…
interessannt…
grübel
du hast PM

Franzman - du brauchst eine officielle Bescheinigung von einer fachwerkstatt mit der du den umbau belegen kannst, damit gehst aufs amt und lässt dir das in den typenschein eintragen, und dann ist anmelden kein Problem mehr. warum solltest das Moped auf dem Anhänger transportieren müssen? außer der umbau wurde nicht von einer fachwerkstatt durchgeführt, dann brauchst natürlich ein gutachten dafür.

Rechtlich - naja, dein Moped entspricht nicht den angegebenen leistungsdaten.
Verrsicherungsbetrug, Urkundenfälschung, wissentliche falschangabe gegenüber Behörden, …
wenns dich direkt erwischen(Prüfbus) bist das Taferl und den Schein los an ort und stelle.

Viel Spaß

wieso is’ er dann den schein auch los ;-?

aha - dieser passus ist an mich gegangen … :wink: – so gesehen, könnte der coco schon recht behalten mit der annahme, daß die behörde das recht hat in diesem fall, die lenkberechtigungserteilung zurückzunehmen.

weil er mit einem nicht zum verkehr zugelassenen Fahrzeug unterwegs ist

der SG ist der gleichen meinung, aber ganz logisch ist es für mich nicht - denn einen führerschein für nichtzugelassene fahrzeuge gibt es ja nicht, den der pöse nicht besessen hat, obwohl er ein nicht richtig deklariertes fahrzeug lenkte … daher hat der delinquent zwar ein nichtzugelassenes fahrzeug mit einem zugelassenen führerschein gelenkt - aber wogegen hat er dadurch im rahmen der führerscheinbestimmungen verstoßen ? er hat kein fahrzeug vorschriftswidrig gelenkt, ohne den dafür erforderlichen führerschein zu besitzen, sondern lediglich gegen eine zulassungsbestimmung verstoßen … oder ?

ich meine konkret: worin besteht denn nun die (meinetwegen auch angenommene, ich weiß es doch ebenfalls nicht …) juristisch haltbare begründung für einen führerscheinentzug und nicht den modus 'weil das halt so ist … ’  … 

—Fahrzeug nicht ordnungsgemäß typisiert, umbau nicht eingetragen
—zugelassen mit falschen Daten, Versicherungsbetrug, kein Versicherungsschutz
—bewegen eines Fahrzeuges ohne rechtmäßige Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr
—bewegen eines nicht rechtmäßig zugelassenen Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz im öffentlichem Straßenverkehr.

ob es noch weitere §en dazu gibt weiß ich nicht, aber das reicht aus um den Führerschein einzuziehen, und nicht nur die Fahrerlaubnis für A, sondern komplett

ok … ‚reicht aus‘ ist ident mit der version ‚weil das halt so ist‘ - aber auf welcher rechtlichen grundlage basiert der entzug des führerscheines ?
anders gefragt: auf welchen gesetzestext oder welche bestimmung stützt sich ‚ausreichend‘ ?

Versicherungsbetrug ist eine Straftat die mit Haftstrafe geahndet werden kann. Es wird auch Tätern die andersweitig straffällig wurden der Schein abgenommen. Dazu kommt noch das nicht vorschriftsmäßig zugelassene Fahrzeug.

In Bischofshofen wurde 2 Harleyfahrern der Schein abgenommen, für 2 Wochen, weil deren Auspuff keine Zulassung hatte, insgesamt 7 §en wurden denen vorgeworfen.
Unter anderem erlischt die Zulassung für das Fahrzeug.

Über Sinn oder Unsinn kann man sicher lange diskutieren, Einspruch der Beiden war jedenfalls negativ beschieden, also 2 Wochen zu Fuß gehen angesagt.

des is aber alles ka rechtliche begründung … und genau die tät mi ja interessieren …
an millionenbetrüger wird ja a ned der FS per se entzogen, oder … ;-? und falls ja, mittels welcher rechtfertigung ?

bewegen eines nicht zum verkehr zugelassenen Fahrzeugs(die Zulassung erlischt in dem Moment, da der umbau nicht eingetragen ist), quasi schwarzfahren

a schwarzfahrer in der tramway kriegt a straf’, dem nimmtma kan fs deswegen weg.
a schwarzfahrer ohne führerschein kriegt a straf’, dem kamma kan fs wegnehmen.
mit welcher begründung nimmt ma an fs-besitzer den fs weg, wenn er doch a straf’ sicher aa kriagt ?
mit an zugelassenen fahrzeug derf er ja fahren, wenn er den richtigen fs hat.

das Fahrzeug verliert die Zulassung wenn der Umbau nicht ordnungsgemäß eingetragen ist - also nix zugelassenes Fahrzeug

ach so - und ich dachte, ich erfahre endlich, auf welcher rechtsgrundlage in diesem fall der fs abgenommen wird … :wink:

Da schließe ich mir an. Welche Rechtsgrundlage es für einen FS Entzug gibt. Bin auch der Meinung dass dass nicht so ist.
Ich hatte auch eine SMC die gedrosselt eingetragen war. Deswegen mir den FS entziehen? Strafe Länge mal Breite ja.

Beispiel. Würde mal vor Jahren mit einem abgelaufenem Pickerl bei einem KFZ erwischt. Folgen. Geldstrafe.
Genaugenommen ist das Fahrzeug ja auch nicht für den Verlehr zugelassen .

Lg