Polizeiliche Lautstärkemessung ohne Drehzahlmesser

Hallo,

Eine Frage:
meine Fireblade ist schon etwas älter und mein Drehzahlmesserfunktioniert nicht mehr richtig. D.h.: Er geht meistens gar nicht.

Bin letztes Jahr in eine Schwerpunktkontrolle gerate und da wurde auch die Lautstärke überprüft. Damit drehte der Polizist den Motor auf die im Zulassungsschein angegebene Drehzahl hoch und dann wurde gemessen. Soweit so gut.

Nur was wenn das nächste mal der Drehzahlmesser nicht mitspielt? Ist dann eine Messung überhaupt möglich? Wird das Motorrad dann stillgelegt? Muss ich vorfahren? Muss der Drehzahlmesser überhaupt funktionieren? Viele Motorräder haben ja gar keinen…

Bitte um kurze Info… Will mir nicht unbedingt einen neuen kaufen nur damit die Herren messen können.
Danke

Grüße
Marko

Naja, das gscheiteste wäre den Drehzahlmesser tauschen (zu lassen), weil sonst schickens dich noch zur technischen Überprüfung und da fällt ihnen sicher irgendwas ein um dir auf die nerven zu gehen. das wird dann meistens teurer als der neue drehzahlmesser :wink: - ist jetzt meine bescheidene meinung …

muss nicht funktionieren weil er kein vorgeschriebenes instrument ist wie zb: der tacho. wenn dich der prüfbus erwischt und du hast keinen drehzahlmesser oder er funktioniert nicht ist es wurscht die haben einen eigenen welchen sie an deinem motorrad anklemmen (zb: zündkabel). wenn dich eine normale streife erwischt und misst und die haben keinen mit dann können sie dich bei begründetem verdacht vorladen ist alles in ordnung und es kostet nichts. wird etwas beanstandet dann musst du es nachbessern und es kostet ca. 20 euro und eventuell eine strafe.

wenn ein Motorrad mit Drehzahlmesser ausgestattet ist dann muss es auch funktionieren :wink:

alles was am Fahrzeug im ursprünglichen Zustand typisiert wurde, muss funktionieren…

is jetzt net unbedingt „Gefahr in Verzug“ meines bescheidenen Erachtens, allerdings sicher Strafwürdig in den Augen eines vor Fachwissen strotzenden Beamten :eyes:

i würds halt einfach ned drauf ankommen lassen. des kann nur ungut werden und den stress isses ned wert.

da es keine vorschrift oder norm für den drehzahlmesser gibt. nicht alles was dran ist muss funkionieren das meiste aber nicht alles. überdies ist bei der §57a überprüfung ja genau festgelegt was geprüft wird und was nicht und da ist der drehzahlmesser nicht aufgeführt

bei meinem Auto war eine Glühbirne im Nebelscheinwerfer kaputt, Nebelscheinwerfer sind auch nicht vorgeschrieben, aber trotzdem habe ich kein Pickerl bekommen, erst wenn ich die Glühbirne gewechselt hab, erst dann habe ich eine positive §57a Überprüfung erhalten.

soweit ich weiss muss am auto montierte beleuchtung auch funktionieren. wenn du die dinger ausbaust, kriegst auch ein pickerl, weil sie nicht vorgeschrieben sind.

das weiß ich ja, was willst du mir damit sagen?

vielleicht einfach nur die tatsache näherbringen, dass licht und drehzahlmesser fürs pickerl zwei paar schuhe sind :wink:

•Das Stand- bzw. Nahfeldpegelgeräusch wird punktuell entsprechend dem im Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank angegebenen Grenzwert gemessen.
•Toleranz: 3 dB(A)

EU-Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 Amtsblatt Nr. L 226.
(Bedingungen und Meßverfahren zur Standgeräuschprüfung des im Verkehr befindlichen Kraftrades.)

Standgeräuschmessung
Meßgeräte: Präzisionsschallpegelmeßgerät. (Schalldruck)
Meßbedingungen: Normale Motor-Betriebstemperatur, Getriebe in Leerlaufstellung.
Prüfgelände: Jeder Platz ohne nennenswerte akustischen Störungen. Geeignet sind ebene Flächen die mit Beton, Asphalt oder anderem harten Material überzogen sind und eine hohe Schallreflexion aufweisen. (Ausgeschlossen festgewalzte Erde) Die Abmessungen des Testgeländes muss mindestens die Form eines Rechteckes haben, dessen Seiten 3 m von den Umrissen des Kraftrades (ausschließlich Lenker) entfernt sind. Innerhalb dieses Rechteckes dürfen keine Hindernisse sein, beispielsweise andere Personen als Fahrer und Beobachter. Das Meßmikrophon ist so aufzustellen, dass eventuell vorhandene Bordsteinkanten einen Abstand von mindestens 1 m haben.
Sonstiges: Störgeräusche (Wind) müssen mindestens 10 dB(A) unter dem zu messenden Geräuschpegel liegen. Am Mikrophon darf ein geeigneter Windschutz angebracht sein.
Meßmethode:
Art und Anzahl der Messungen: Zu messen ist der A-bewertete maximale Geräuschpegel in Dezibel (dB). An jedem Meßpunkt sind mindestens 3 Messungen vorzunehmen.
Mikrophonstellungen: Aufstellung in Höhe der Auspuffmündung, nicht niedriger als 0,2 m über Fahrbahnoberfläche. Die Kapsel des Mikrophons muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Abstand von 0,5 m gerichtet sein. Die Achse der größten Empfindlichkeit des Mikrophons muss parallel zur Fahrbahnoberflächeverlaufen und einen Winkel von 45° (± 10%) zur senkrechten Ebene in Austrittsrichtung der Abgase liegen. Bezüglich senkrechte Ebene ist das Mikrophon auf der Seite mit dem größtmöglichen Abstand zwischen Mikrophon und Kraftradumriss (ausschließlich Lenker) aufzustellen. Hat das Auspuffsystem mehrere Mündungen, deren Mittenabstand mehr als 0,3 m beträgt, sind getrennte Messungen für jede Mündung vorzunehmen, wobei der größte gemessene Wert festzuhalten ist.
Betriebsbedingungen: Motordrehzahl ist auf einem der nachstehnden Werte (Drehzahlband ± 5 %) konstant zu halten: 3/4 der Nenndrehzahl, wenn diese kleiner als 5000 U/min, oder 1/2 der Nenndrehzahl, wenn diese größer als 5000 U/min ist. Nach Erreichen der konstanten Drehzahl ist das Gas plötzlich auf Leerlaufstellung zurückzunehmen. Während dem gesamten Betriebsablauf (Dauer konstante Drehzahl sowie Verzögerung) ist zu messen, wobei der maximale Anzeigewert als Meßwert gilt.
Ergebnis (Prüfbericht): Im Prüfbericht (Dokument) sind alle zur Messung gehörenden Angaben zu vermerken. Abgelesene Meßwerte sind auf ganze Dezibel (kaufmännisch) auf- bzw. abzurunden. Zu verwenden sind nur Meßwerte deren Differenz bei 3 unmittelbar aufeinanderfolgenden Messungen nicht größer als 2 dB(A) ist. Als Meßergebnis gilt der höchste dieser drei Meßwerte.

Bei verkleideten Motorrädern kann zur Messung des Nahfeldpegels die Demontage von Teilen für den freien Zugang zum Motor und zum Anschluss eines Drehzahlmessers erforderlich sein.

Die Vorschriften über Geräuschpegelmessungen gelten für Original- und Zubehörauspuffanlagen.
Die Überschreitung des genehmigten Standgeräusches kann sich auch auf das gesetzliche Fahrgeräusch auswirken.

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:
•die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
•die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der E-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen E12, Österreich) und
•der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
•Eine Kopie des Dokumentes (Ausnahme- bzw. Einzelgenehmigungsbescheid) ist mitzuführen

aber nebelscheinwerfer gehören zu fahrzeugbeleuchtung und bei nebelscheinwerfern gibt es eine genau regelung. schau mal bei www.57a.at rein da findest ganz genau was geprüft wird und was nicht. unter 4.5 sind die nebelscheinwerferprüfpunkte aufgeführt und was da alles geprüft werden muss. unter 7. xx findest du alle ausstattungsmerkmale die geprüft werden müssen wie zb: der geschwindigkeitsmesser aber keinen drehzahlmesser

was wäre bei Motorrädern die etwas älter als diese Richtlinie sind ?

Wird da auch einfach so gemessen oder wird da die Vorschrift des Baujahres verwendet ?

mfg
Sammi

Bedingungen und Meßverfahren zur Standgeräuschprüfung des im Verkehr befindlichen Kraftrades.
Es hat sich nur die Methode geändert, weiterhin gelten - abgesehen von historischen Krafträdern - die jeweils im Typen- oder Zulassungsschein angegebenen Grenzwerte plus Toleranz.

So streng sind die Regeln ja eigentlich auch nicht. Also ich hatte nie Probleme bisher. Wenn man sich ungefähr an die Regeln hält, dann gibts auch keinen Stress.

Stimmt.

:wink: