Kennzeichenhalterung - 16.04.2015 18:36

Hallo Community,

ich habe eine Frage: Ist es in Österreich und Deutschland erlaubt sein Kennzeichen direkt am „Unterboden“ bzw. über dem Hinterrad anzubringen?

Danke für eure Antworten

Soweit ich weiß, muss das Kennzeichen von links und rechts lesbar sein, ohne in den Radkasten zu kriechen.

lg

Das Motorrad braucht einen Spritzschutz fürs Hinterrad und das Kennzeichen alleine gilt nicht als Spritzschutz.
Kann aber sein, dass ich dich falsch verstehe und du schreibst von ganz was anderem. Aber jedenfalls brauchst das Teil, das zumeist als Kennzeichenhalter dient auch, wenn dort kein Kennzeichen montiert ist. Wie bescheuert das dann aussieht und ob das Kennzeichen noch nach den Bestimmungen lesbar ist, solltest dir halt überlegen.

in Ö gilt das hier -

Motorrad-Recht

(Quelle oben Rechts -Motorradrecht)

21 Kennzeichentafel : KFG §§ 48a ff; KDV § 26 (6)

Die behördliche Kennzeichentafel muss

hinten, senkrecht zur Längsmittelebene des Kraftrades annähernd lotrecht (Neigungswinkel maximal 30°) und
so angebracht sein, dass das Kennzeichen vollständig sichtbar sowie gut lesbar ist und
durch die Kennzeichenleuchten ausreichend beleuchtet werden kann.
Die Anbringung seitlich links, auch wenn die erforderlichen Sichtwinkel eingehalten werden, ist im Hinblick auf die Verletzungsgefahr (vorspringende Teile) nur aus sachlichen Gründen (genehmigter Fahrzeugumbau) gerechtfertigt. Die maximale Fahrzeugbreite darf durch eine seitlich versetzte Kennzeichentafel nicht überschritten werden, ebenfalls muss deren Ausleuchtung gewährleistet sein.
Die Kennzeichentafel muss mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein und ist kein Ersatz für eine unzureichende Radabdeckung.
In Einzelfällen kann es sein, dass an Motorrädern einzeilige Kennzeichentafeln besser montiert werden können. Eine entsprechend gute Ausleuchtung der einzeiligen Kennzeichentafel muss dann durch zwei Kennzeichenleuchten erfolgen.
Die Kennzeichentafel (weiß und zweizeilig) darf weder ganz noch teilweise, auch nicht mit durchsichtigen Materialien, abgedeckt sein. Auch das Anbringen von Klebefolien, z.B. A-Zeichen auf blauem Balken mit 12 EU-Sternen, ist verboten, (Öffentliche Urkunde) wird aber toleriert, wenn Buchstaben und Ziffern des amtlichen Kennzeichens dadurch nicht verdeckt werden.
Schutzwirkungsanforderungen werden bei der EU-Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge berücksichtigt; bei unbeladenen Krafträdern muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 20 cm über dem Boden befinden, beträgt der Radradius weniger als 20 cm, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen. Der Abstand zwischen der Oberkante der Kennzeichenanbringungsstelle und dem Boden darf maximal 150 cm betragen.
Die Kennzeichentafel muss frei von Schmutz sein, damit sie auf eine Entfernung von 10 m einwandfrei lesbar ist.

Bei EU-Kennzeichentafeln muss

am linken Rand in einem blauen Feld mit 12 gelben Sternen das internationale Unterscheidungszeichen A in weißer Schrift angegeben sein.
In Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist dann die zusätzliche Führung des oval umrandeten ( A ) am Fahrzeugheck als internationales Unterscheidungszeichen nicht mehr erforderlich. Dies gilt weiters für (Kroatien), Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Serbien/Montenegro.
Bei Kennzeichen mit EU-Emblem muss in jedem Fall auch die Umrandung vollständig sichtbar sein; bei der Befestigung mit einem serienmäßig hergestellten Kennzeichen-Halter darf der Rand der Kennzeichentafel jedoch geringfügig verdeckt werden. Die Halterung soll den Beanspruchungen des normalen Fahrbetriebes standhalten. Ein weitergehender Schutz vor Diebstahl oder Herunterfallen im Geländebetrieb ist nicht notwendig. Das Anschrauben (Annieten) der Tafel ist als Sicherungsmaßnahme zulässig.
Das Umbiegen der Kennzeichentafel-Randfläche ist nunmehr verboten! (Die nach der alten Rechtslage gemäß Erlass geregelte Erlaubnis zum Umbiegen der seitlichen Kennzeichentafelränder wurde rückwirkend aufgehoben; der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen!)

und in D das :

Höhe Kennzeichen (bei belastetem Moppal)
unterante vom Kennzeichen min. 200 mm über Fahrbahn. - Oberkante vom Kennzeichen max. 1500 mm über Fahrbahn. - Sichtbarkeit: (Winkel, aus dem das Kennzeichen voll sichtbar sein muss). - 30° nach oben. - 5° nach unten. - 30° seitlich. - Neigung des Kennzeichens: - Oberkante max. 30° nach vorne - Unterkante max. 15° nach vorne - Kennzeichen muss beleuchtet sein.

Ich hab auch keinen Koderer, noch nie gehabt.

und auch ein Roter Rückstrahler muss angebracht werden , zumeist unter dem Kennzeichen .

wenn man es ganz genau wissen will was beim Jeweiligem Moppal gilt dann eine Werkstatt bzw< Pickerl -TÜV Prüfstelle befragen ,

Doch hast du, diese Kennzeichenhalterung dient als solches.

ich wollte das Kennzeichen nicht als Spritzschutz verwenden sondern nur aus optischen gründen über dem Hinterrad anbringen, weil es mir so besser gefallen würde. außerdem hätte ich eine Maschine bei der, der rote Rückstrahler über dem Kennzeichen sitzt => ich hätte die Kennzeichenhalterung unterhalb des Strahlers abgeschnitten

Allerdings habe ich jetzt noch eine Frage: wenn ich das Kennzeichen über dem Hinterrad montiere und beleuchte (mit LEDs oder Ähnlichem) ist das dann legal?

8 Beleuchtung : KFG § 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff

Motorräder (Klasse L3e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:

 1 oder 2 Scheinwerfer für Fernlicht
 1 oder 2 Scheinwerfer für Abblendlicht
 2 Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Seite
 1 oder 2 Bremsleuchten
 1 oder 2 Begrenzungsleuchten (Stadt-, Stand-, bzw. Parklicht)
 1 oder 2 Schlussleuchten
 1 [b]Kennzeichenleuchte[/b]
 1 nicht dreieckiger Rückstrahler hinten (rot)