Prüfung A2 Schein zu A = Teuer

Hi Leute,

wollte mal nach eurer Meinung zu folgendem Thema hören…

Vor 2 Wochen habe ich in meiner Fahrschule angerufen um Details bzgl. Preise, Praktische Prüfung etc zu erfahren.
Dort hat mir der Chef persönlich klar gemacht ich kann mich jederzeit zur Praktischen Prüfung mit einem Prüfer anmelden -> Kosten=120€

Heute bin ich zu dieser Fahrschule gefahren mit der Bitte, die 290€ so schnell als möglich zu überweisen.
Auf die Frage warum um Gottes Willen plötzlich 290€ zu bezahlen sind wurde mir gesagt auf Anweisung des Chefs muss jeder der
diese Zwischenprüfung machen will Fahrstunden im Wert von 170€!!! über sich ergehen lassen. Sonst darf man nicht antreten.
Als ich nach dem Grund gefragt habe, wurde mir gesagt, sie müssen davon ausgehen das ich 0 Ahnung vom Motorrad fahren habe und so
das Versagen bei der Prüfung bzw die Verschrottung Ihres sicher Vollkasko versicherten Bikes verhindern wollen.
Tatsächlich aber bin ich in den 2 Jahren wo ich den A2 hatte ganze 17.000km gefahren.
Das lächerlichste daran ist doch das ich damals den A2 Schein auch mit einer schweren Maschine ~75PS fahren musste und nun nach
17.000km mit meiner A2 Maschine (MT-03) und einiges an Erfahrung reicht es plötzlich nicht mehr.

Habe dann danach noch bei 3 anderen Fahrschulen angerufen und mich erkundigt, es ist überall das selbe.
Wobei bei manchen Fahrschulen nur 2 Praxisstunden nötig sind, was aber immer noch auf die Gesamtkosten von 240€ kommt mit Prüfung.

Ich halte das ganze für systematische Abzocke von den Fahrschulen.

Ich weiß von meiner Schwester, die Fahrlehrer und Fahrschullehrer ist, dass deren Fahrzeuge nicht Kaskoversichert sind. Das ist schonmal eine willkürliche Annahme von dir.

Frage: Was sagt die Fahrschule wo du den A2 her hast? Sind die auch der Meinung, dass du von Motorradfahren null Ahnung hast? Dann würde ich mal fragen was sie dir damals beigebracht haben. :wink:

Rechtlich sollte es so aussehen, wenn die Angaben stimmen:
von A2 auf A: frühestens 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A2 nach absolvierter zweiter Ausbildungsphase durch 7 UE Unterricht oder Absolvierung einer prakt. Fahrprüfung möglich

Allerdings gibts ab 16.3.15 eine Änderung, vielleicht hams des jetzt vorsichtshalber schon mal mitgeteilt, damit du dich ned schreckst. Das wäre dann aber sehr seriös von denen und keine Abzocke:
Verlängerung der praktischen Ausbildung
Der praktische Teil der Motorradausbildung (Klassen A1, A2 und A) wird um zwei Unterrichtseinheiten (UE) Fahren im Verkehr von 12 auf 14 UE verlängert.

Ich nehme mal an es geht um Österreich.
Man kann zwar sparen indem man direkt zur Prüfung von A2 auf A antritt aber die meisten werden wohl den Web über die 7 UE nehmen denn Leute mögen keine Prüfungen.
Hat die Fahrschule dort kein Paket für Aufsteiger?

@MK1971
Aha interessant. Ich denke mir mal das bei den ersten Fahrstunden mit dem Motorrad des öfteren die Fahrschüler mal umkippen oder sonst zu Sturz kommen.
Kann mir kaum vorstellen das diese nicht Kasko Versichert sind, denn der Schüler kommt bestimmt nicht für den Schaden auf.

Die Fahrschule wo ich den A2 gemacht hab kommt halt wirklich mit der Tour, wie sollen die wissen ob ich Motorrad fahren kann oder nicht.
Aber gute Idee, dann frag ich mal was die mir sonst beigebracht haben :smiley:

Mit dieser Änderung werd ich nichts mehr am Hut haben, hab ja die gesetzlichen Fahrstunden alle hinter mich gebracht wie ich den A2 Schein gemacht habe.

@Schuttwegraeumer
Ja bin Linzer :wink:

Ja es gibt auch die Möglichkeit mit den 7UE.
Kommt für mich aber leider nicht in Frage weil ich den A2 noch keine ganzen 2 Jahre habe, aber nun schon 24 Jahre bin.
Laut Gesetz darf ich nun sofort zur Praktischen Prüfung antreten um den A Schein zu erhalten.

So oft fallen die ned um, ausserdem fährst als kompletter Neuling eh mit alte Graffeln. :wink:

Geh zum Doppler, da arbeitet mei Schwester. Als Linzer kennt ma den ja. :wink:

Hab grad nachgefragt, sie machen die Doppelstunde damit’s wissen ob du des kannst was verlangt wird, weil die meisten a Spur zu „locker“ fahren. Und fliegen is a ned billiger.

Also eigentlich eh im Interesse des Prüflings.

Echt lässig dasd mit ihr gredet hast.

Bin sowieso schon am überlegen wieder mal ne Prüfung beim Doppler zu machen…
Meine Fahrschule hat ja 8 Fahrstunden vor der Prüfung verlangt -> 290€

Könntest vllt noch in Erfahrung bringa was ma beim Doppler bezahlt? Prüfung+Doppelstunde

Danke dir

I frag mal, aber die Antwort wird bis Montag dauern. I glaub ned, dass sie alles auswendig weiß. :wink:
Mit 7h fällt die Prüfung ja komplett weg, wie kommen die dann auf 8h plus Prüfung?

Super danke!

Jo das stimmt aber ich kann eben nur die Praktische Prüfung machen, weil wie oben beschrieben, ich 24 Jahre alt bin aber den A2 erst 22 Monate habe und keine 24 Monate.

Es gib t grundsätzlich 3 Möglichkeiten den großen „A“ zu machen.

1.) du bist 24 Jahre oder ölter und machst den ganzen Schein mit Praxis und Prüfung auf einer passenden Maschine.

2.) Du hast 2 Jahre lang den A2 und hast die 2te Phase abgeschlossen.
Du darfst zwischen einer praktischen Prüfung auf einer A-Maschine oder 7 UE auf einer A-Maschine wählen.
3.) Du hast den A1 seit mindestens (gute Frage, muss ich noch nachschauen ob 2 oder 4 Jahre oder so), bist aber schon 24 oder älter und hast die 2te Phase abgeschlossen. Du darfst direkt zur Prüfung für Klasse A antreten.

So stehts in den Vorgaben.
Wie das dann alles genau im Detail gehandhabt wird wissen oft die Leute vom Verkehrsamt selber noch nicht komplett.

Wieso wartest ned afoch die zwei Monate noch bevor du den A jetzt komplett mach? Stufe A2 auf A geht ja nur mit 2 Jahre Praxis.

Monat… nimm dir trotzdem a Doppelstund vor der praktischen Prüfung… ma glaubt ned wie schleißig ma wird, in zwa Joahr Solofoahrarei, allanich des Kopfbewegen um zu zeigen das ma WIRKLICH g’schaut hod…SCHULTERBLICK beim Einbiegen (jo den gibt’s beim Mowed aaa), RICHTIGER FUSS RUNTER BEIM STEHNBLEIBEN und rauf beim AUNFOAHRN… usw… des schod sicherlich ned… ich hob mich bei meiner Ausbildung zum Foahrlehra seeeehr z’saummreißn müssn damit i kan Blädsinn moch! Natürlich auch mit den Schülern… daher a Dopplstund schadet ned. :wink: :smiling_face:

@MK1971

Die 2 Monate kann ich ned warten, dann ist ja die Saison noch kürzes als sie sowieso schon is :frowning:
Und wie oben schon erwähnt, steht lt. meiner Fahrschule im Gesetz, das wenn ich 24 bin direkt zur praktischen Prüfung antreten darf, egal ob ich den A2 ganze 24 Monate habe oder nicht.
Seltsamerweise wissen andere Fahrschulen nichts davon und meinten sie müssen sich deswegen noch erkundigen…

@DB_KILLER
Ja ich denke du hast recht und gegen 1 Doppelstunde hab ich absolut nichts zu sagen :wink:

verstehe ich in diesem zusammenhang nicht. du kannst ja weitersuchen und es gibt sicher eine fahrschule die dich auch so zur prüfung antreten lässt, vor allem wenn du ihnen glaubhaft versicherst dass du 17 tkm gefahren bist. allerdings bedenke dass bei der praktischen prüfung auf sachen geachtet wird die kaum ein motorradfahrer der schon länger fahrt noch macht zb: fuß wechseln damit der recht fuß beim anfahren auf der bremse ist. der prüfer achtet aber auf solche details.

frag beim öamtc nach oder auch beim arbö die wissen meistens die günstigsten fahrschulen in der näheren umgebung

wird in österreich die praktische prüfung bevorzugt, oder ist sogar so festgeschrieben denn die wahl wie du aufsteigen kannst ist ja nicht dir überlassen sondern den einzelnen ländern.

und die fahrzeuge auch nicht kaskoversichert da die prämien für eine fahrschule so hoch sind dass er sich um die prämie alle 2 jahre eine neue maschine hätte kaufen können. die geltenden tarifberechnungen für privatpersonen sind nämlich ganz anders, was auch verständlich ist bei dem erhöhten risiko.

Also soweit ich das weiß gibt’s zwei Möglichkeiten: Den Stufenführerschein und den direkten Einstieg.

Der Stufenführerschein sieht alle 2 Jahre einen Aufstieg mit praktischem Kurs oder praktischer Prüfung vor.
Der direkte Einstieg ist natürlich ans Alter gebunden und sieht die praktische und theoretische Prüfung mit praktischer und theoretischer Ausbildung vor.

Wenn du das nun mischen willst ist klar, dass viele nicht recht wissen ob das geht. Meiner Meinung nach geht’s nicht, weil du den Stufenführerschein machst und ned den direkten A.

Hier hast das Gesetz dazu. Steht nix davon, dass du den A ohne Kurs nur per praktischer Prüfung machen kannst.

(2) Eine Lenkberechtigung für die Klasse A darf neben der in § 3 Abs. 1 genannten Vorgangsweise auch einer Person erteilt werden, die seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A2 ist, die zweite Ausbildungsphase gemäß § 4b Abs. 3 absolviert hat und entweder

eine praktische Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A erfolgreich abgelegt hat oder

eine praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A im Ausmaß von sieben Unterrichtseinheiten absolviert hat.

Wird die praktische Ausbildung gemäß Z 2 absolviert, so ist der vorläufige Führerschein von der Behörde auszustellen. Abweichend von § 13 Abs. 1 erster Satz gilt mit der Ausstellung dieses vorläufigen Führerscheines die Lenkberechtigung für die Klasse A als erteilt. Für den Erwerb einer Lenkberechtigung für die Klasse A nach den Bestimmungen dieses Absatzes ist ein ärztliches Gutachten unbeschadet der Bestimmungen des § 24 Abs. 4 nur dann erforderlich, wenn der Antrag nach Vollendung des 30. Lebensjahres gestellt wird und das letzte ärztliche Gutachten im Zeitpunkt der Entscheidung älter als 18 Monate ist.

(3) Eine Lenkberechtigung für die Klasse A darf auch ohne vorangegangenem Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse A2 erteilt werden, wenn der Führerscheinwerber das 24. Lebensjahr vollendet hat. Weiters darf eine Lenkberechtigung für die Klasse A einem Führerscheinwerber, der das 24. Lebensjahr vollendet hat, erteilt werden, wenn er seit mindestens vier Jahren im Besitz der Klasse A1 ist, die zweite Ausbildungsphase gemäß § 4b Abs. 3 absolviert hat und eine praktische Fahrprüfung auf einem Motorrad der Klasse A erfolgreich abgelegt hat. Ein ärztliches Gutachten ist in diesem Fall unbeschadet der Bestimmungen des § 24 Abs. 4 nur dann erforderlich, wenn der Antrag nach Vollendung des 30. Lebensjahres gestellt wird und das letzte ärztliche Gutachten im Zeitpunkt der Entscheidung älter als 18 Monate ist.

(4) Ein Bewerber um eine vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B darf die theoretische und praktische Ausbildung für die Klasse A2 in einer Fahrschule mit dem vollendeten 16. Lebensjahr beginnen. Die praktische Fahrprüfung für die Klasse A2 darf erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.

(5) Beim Erwerb der Klasse A1 gelten die Bestimmungen über den Probeführerschein (§ 4) jedenfalls bis zum 20. Lebensjahr. Die Probezeit gilt im Rahmen des Stufenzuganges nur beim jeweils ersten Erwerb einer der Klassen A1 oder A2.

(6) Einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse A1, der seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen im Besitz der Berechtigung gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. c ist, ist die im Rahmen des Erwerbs der Berechtigung gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. c absolvierte praktische Ausbildung anzurechnen.

Du hast recht da steht nichts in diesen Paragraphen.

Habe nun nochmal mit dem Chef gesprochen und ihm das gesagt, er wird mir am Nachmittag den Ausschnitt aus dem Gesetz zukommen lassen.

Bin gespannt…

aber leider nicht nachvollziehbar da du weder das gesetz noch den paragraphen zu den entsprechenden absätzen angegeben hast.

aber die bestimmungen stehen normalerweise im führerscheingesetz und das gesamte FS-G findest du hier:

RIS - Bundesrecht konsolidiert - Trefferliste

übrigens wurde bei der umsetzung der europäischen FS richtlinie den ländern freigestellt wie sie die aufstiegsprüfungen gestalten, österreich hat sich für die fahrerei entschieden und gegen die theorie, da der allgemeine tenor war das praxis nach 2 jahren besser ist als nochmals theorie