BMW mit Raupenantrieb

Das Elefantentreffen lässt schon mal grüßen…

BMW-Gespann mit Antriebsraupe *** Gespannzeitung Nr. 17 `*** ADV-rig - YouTube

Viel Spaß

Mrsidecar

dank 7 Punkte Plan wird es hoffentlich wieder ein Gespannfahrer und Winterfahrer Treffen, frei von Motorradtouristen und Schönwetterfahrer.
Nach den Eskapaden der letzten Jahre war es höchste Zeit dass der BVDM handelt.

[b]Nach dem Motto „Zurück für die Zukunft“ hat der BVDM einen Sieben-Punkte-Plan beschlossen, dieser wird ab der Veranstaltung 2015 umgesetzt:

Anreise und Teilnahme nur für Motorräder auf zwei oder drei Rädern. Trikes auf Basis eines Motorrades zählen dazu. Der Autoparkplatz in Solla ist nur noch für Besucher mit Pkw aus der Umgebung vorgesehen. Lkw, Lieferwagen und Autos mit Anhänger von Teilnehmern sind nicht erwünscht!
Zwei- und Dreiräder müssen auch auf dem Veranstaltungsgelände strassenzugelassen und versichert sein. Nicht zugelassene Fahrzeuge werden nicht mehr geduldet. Sie werden an Ort und Stelle stillgelegt und erst nach der Veranstaltung ab dem 1. Februar gegen Zahlung einer Aufwandserstattung herausgegeben.
Auf der Zufahrtsstraße ab Solla gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Helmpflicht, im Veranstaltungsgelände ist maximal Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Bei Missachtung kann das Fahrzeug ebenfalls an Ort und Stelle stillgelegt werden und wird dann erst nach der Veranstaltung ab dem 1. Februar herausgegeben.
Bereits ab dem Wochenende vor der Veranstaltung, spätestens ab 23. Januar 2015 ist das Gelände mit Bauzaun abgesperrt. Die Zufahrt ist nur für Motorräder auf zwei oder drei Rädern möglich. Lkw, Lieferwagen und Autos können nicht im Verlauf der Zufahrtsstraßen entladen werden. Es wird entlang der Zufahrtsstraßen ein absolutes Halteverbot eingerichtet. In den Ortslagen Solla, Loh und Köhlberg gilt ebenfalls ein Parkverbot. Missachtungen werden rund um die Uhr polizeilich geahndet.
Bis zum 23. Januar 2015 aufgestellte Großzelte werden nicht geduldet und sind umgehend abzubauen. Bei Nichterfolg werden sie kostenpflichtig entfernt und erst nach der Veranstaltung ab dem 1. Februar gegen Zahlung einer Aufwandserstattung herausgegeben.
Ein frühzeitiges bloßes Absperren/Trassieren von Zeltplätzen ist nicht gestattet. Eine erfolgte Absperrung ohne die Errichtung eines Zeltes darf vom Veranstalter oder von anderen Teilnehmern entfernt werden.
Feuerwerkskörper, Karbidkanonen, Sirenen und Ähnliches sind verboten und werden beim Betreten des Geländes abgenommen. Der Gebrauch von illegal eingeschmuggelten Krachmachern während der Veranstaltung wird mit sofortigem Platzverweis geahndet.[/font][/b][/b]