Witschaftlicher Totalschaden nach Gutachten. Bitte um Hilfe

Hallo Biker,

ich bin etwas verzweifelt.
Habe vor 5 Wochen meinen Führerschein gemacht und seitdem auch sehr stolzer Besitzer eine Yamaha Fazer Fzs 600 Naked Bike umbau. Ich liebe diese Maschine und hab sie gesehen und sofort gekauft.
Ist ein 98 BJ und hat 1200.- euro gekostet.

So,nun zum TT.
Vorgestern ist mir ein LKW auf offener Strasse im Rückwärtsgang einfach in die Karre gerollt.Ich habe noch versucht Rückwärts mit zu rollen in der Hoffnung er hält an aber irgendwann gings nicht mehr und es krachte.
Der Aufprall war nicht doll da der LKW sehr langsam rückwärts fuhr und er mich auch nicht sehr weit nach hinten geschoben hat.Als ich brüllte hielt er sofort an.
Bis dahin war ersichtlich das mein Schutzblech vorne defekt war.
Ok,wird bezahlt und gut ist.Dachte ich…
Zuhause angekommen und Parksicher abgestellt bemerkte ich das die Gabel auf einer Seite,beim Linkseinschlag,gegen den Kühlergrill schlägt und beim Rechtseinschlag noch Luft ist.
Die Gabel musste also leicht krumm sein denke ich.Beim fahren mit 50 kmh war nichts zu merken.
Heute kam dann der Gutachter der Gegnerischen Versicherung und meinte das es für eine so alte Maschine teurer wäre Gabel,Reifen und Kotflügel zu reparieren als der Wert des Bikes.
Also totalschaden. Wie ich nun herausfand ist es die übliche prozedur mein geliebtes Motorrad auf einer Restwertbörse zu versteigern.Das tut er auch jetzt am Wochenende.
Die differenz bekomme ich dann von der Versicherung.
Weiterhin meinte er das ich das Bike aber nicht zum <restwert verkaufen muss sondern nur die differenz der Versicherung nehmen kann,mir ein neues Schutzblech kaufen und die Maschine weiter fahren kann.Das sei mir überlassen.

Was mich jetzt aber stutzig macht und wo ich eure Hilfe brauche ist folgendes.
Er sagte das er die Maschine als nicht verkehrstauglich einstuft.
Wie soll ich den ein neues Schutzblech kaufen und weiter mit der Maschine fahren wenn er sie so einstuft???
Das ist doch bestimmt verboten,oder icht?

Ich werde die Maschine auf keinen Fall an den Bieter der Restwertbörse geben sondern die differenz von der Versicherung nehmen und davon das nötigste für die Reperatur in einer Werkstatt bezahlen.
Nur wie ist das mit der Verkehrssicherheit.??? Bekommt das jemand mit und darf ich wirklich ein neues Schutzblech kaufen und sie weiter fahren so wie der Gutachter sagte,obwohl er sie als Verkehrsuntauglich einstuft??
Für mich steht das im Wiederspruch.
Ich bin echt tot traurig.Ich war so stolz auf mein Bike.

vielleicht hättest du die hupe betätigen sollen…
oiso,ich würde zuerst zum mechaniker fahren bzw gehen,
der soll sich das mowed anschauen und an kostenvoranschlag machen.
danach kannst dir immer noch überlegen,was du mit dem mowed vorhast.
als laie sind,beschädigungen sehr schwer zuerkennen.
falls reperabl,kannst ruhig weiter fahren.
griasserl

denke mal er das er gemerkt hat das er was angefahren hat und deshalb angehalten hat.Denke der hat mein brüllen nicht gehört.
Gehe morgen zum Anwalt mit dem Vorfall. Denke ich werde hier über den Tisch gezogen.
Also nicht hier im Forum sondern bei dem Unfall.

du wirst nicht über den Tisch gezogen.

Es ist durchaus üblich, dass Versicherungen Schadfahrzeuge über die Restwertbörse anbieten.
Dass bei deinem Motorrad ein wirtschaftlicher Totalschaden besteht ist ja wohl klar. Die Rep.kosten
übersteigen den Wert des Gefährts und das wars dann schon.

Wenn dein Herz am Mopperl hängt lass dich auszahlen, den Schaden richten und freu dich weiter daran.
Vorausgesetzt natürlich, dass sich die Unkosten in einem für dich erträglichen Rahmen bewegen.

Hi danke.
was bedeutet.
„lass dich auszahlen“???

die Versicherung, wieviel sie dir für den entstandenen Schaden bietet, wenns passt, sag ja und dein Motorrad bleibt dir-
mit Schaden - erhalten. Bei „nein“ gehts Mopperl in die Restwertbbörse (wobei ja da auch erst ein Interessent auftauchen muss),
dann ist der Untersatz weg und mit den paar Euronen die dir bleiben, wirst du hinsichtlich des Motorradwertes nicht recht glücklich werden,
fürchte ich.

Sollte dein RA allerdings die komplette Schadenswiedergutmachung lukrieren können, wäre das der Idealfall.

Also: Abwarten. Zeit ist vorhanden, der Frühling ist noch in Ferne.

Viel Glück.

nee nee die versicherung bietet garnichts an.
der gutachter hat gesagt das er das mopedc direkt übers wochenende in die restebörse stellt.
montag ist das gutachten mit zahlen dann fertig.
da war keine rede davon das die versicherung mir vorher irgendwas anbietet sondern es geht sofort und direkt diesen weg.
leider.

Soweit ich das aus anderen Fällen aus dem Internet kenne (bin selbst glücklicherweise seit über 2 Jahrzehnten mit Motorrad und Auto schadensfrei), ist das durchaus die übliche und korrekte Vorgehensweise. Da wirst du nicht über den Tisch gezogen.

Dein Motorrad hat 1200€ gekostet. Eine Reparatur der Gabel vorne mit Neuteilen und Arbeiszeit kostet ein VIELFACHES davon. Deshalb zahlt die Versicherung lieber den gesamten Fahrzeugwert.

Du hast jetzt aber den Vorteil, dass du dein Motorrad auch mit Gebrauchtteilen reparieren lassen kannst. D.h. du nimmst die Differenz, je nach dem, wie hoch die ist, die dir die Versicherung anbietet. Wenn du weniger als diesen Betrag eine gebrauchte Gabel besorgen kannst, samt Einbau => Mach das.

Wird das aber auch mit Gebrauchtteilen teurer => Weg mit dem Teil, hol dir die ~1200€ wieder und kauf eine andere. Weil sonst zahlst du durch den Unfall drauf. Das tut zwar weh, wenn man selbst ein Schnäppchen gemacht hat oder das Fahrzeug wirklich picobello war, und persönlich mehr wert ist als die Versicherung geschätzt, aber das ist halt einfach Pech.

Besonders zB irgendwelche Auto-Möchtegern-Tuner, die mit ihrem Ersparten zB ein grässliches Airbrush um teures Geld auf ihren 3er Golf lackieren lassen und denen dann jemand reinfährt, haben dieses Pech. Der Wert von so eine Karre ist schrott, egal, wieviel persönliche Zeit und Gefallen dran hängen. Sowas kriegt man nie rückvergütet. Genauso nicht, wie wenn man grad eine sundteure Reparatur durchführen lassen hat und 2 Tage später knallt jemand einem in die Karre rein.

Alle reden von einer Differenz, aber keiner sagt wie sie berechnet wird.
Bitte erklärt uns Unwissenden, wovon die Differenz gebildet wird?

Wie viel Geld bekommt man jetzt - welche Differenzen muss man bilden?

vG,
Lupusz

Fahrzeugwert ohne dem verursachten Schaden: In deinem Fall gehen wir von den 1200€ aus, weil um das hast du das Ding ja gekauft.

Wenn man das Fahrzeug im jetzigen Zustand mit dem Schaden einem Restverweter verkauft, erzieht man (Hausnummer) 700€. Die kriegst dann natürlich du und die Versicherung legt noch 500€ als Differenz drauf = 1200€

Wenn du das mit dem Restverwerter nicht machst, kriegst du von der Versicherung trotzdem 500€.

So ungefähr spielt es sich in der Theorie ab. Praktische Erfahrung hab ich noch keine, wie gesagt.

is jo da aunwoit teira wias moped oda?

heli

restwert,is oanfoch,de versicherung bietet dei kraxen an,wonns koana kafft hobens pech.
schaden 3500.- bezahlt de versicherung nicht,s möppi bringt noch 800.-,weils woll aner will,
oiso griaggst 2700 vo der versicherung,konnst den schrothauffen behalten ,oda doch noch 800 vom ersteigerer bekommen.
aso,der meine wollt donn nimma,aber weil der rahmen tot war,hot a se nemmen miassen :grin:
griasserl

wieviel bekommt ma,na jo,des was der möppi wert ist und nit um was ma ehm gekafft hat.
der gutachter ,schätzt was es noch wert ist bzw war,
wennst nit gonz deppat bist,erzählst ehm nit was du dafür bezahlt hast …

ich bin deppert…
das hab ich ihm leider gesagt da ich nichts böses geahnt habe und dachte er wäre unabhängig.
leider

erstens ist es richtig das die verischerungen die praxis mit der restwertbörse als gängig betrachten, aber du musst das nicht machen. da der schaden sicherlich den tatsächlichen wert des motorrades übersteigt hat die versicherung auch recht dass es ein wirtschaftlicher totalschaden ist und daher als nicht verkehrstauglich eingestuft wird, diese meldung geht dann überlicherweise an die zuständige BH. aber, und jetzt kommts, die versicherung ist verpflichtet dir den gesamten schaden ohne abzug zu vergelten denn sie können und dürfen nicht über a) dein eigentum verfügen und b) sind versicherungen verpflichtet den schaden zu regulieren. geh mit dem problem zu einem rechtsanwalt und dann wirst du auch dein gesamtes geld bekommen es kann nur ein bisserl dauern.
wenn du dein motorrad reparieren willst dann tu es, wenn die BH es sehen will musst du es vorführen wie zu einer jährlichen pickerlüberprüfung. dort wird dann festgestellt ob das fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist. bedenke aber dabei, da es sich um einen umbau handelt muss bei dieser überprüfung für nahezu jedes nicht originale teil ein ABE oder sonstiges papierlzeugs vorhanden sein sonst kanns sein dass das motorrad zwar in topzustand ist aber trotzdem als nicht betriebssicher eingestuft wird. für was du abe und für was typengenehmigung brauchst findest in der rubrik motorradrecht

Hallo fedderteam

Dieses Vorgehen der Versicherunge ist zwar üblich, aber da gibt’s ein Schlupfloch:
Du kannst darauf BESTEHEN, dass die Versicherung des Gegners das Fahrzeug in den Zustand zurückversetzen muss, dass es vor dem Unfall hatte, egal welche Kosten der Versicherung daraus entstehen.

Denn: Du bist ja nicht schuld und DEIN Schaden hat behoben zu werden. Du darfst also nicht mit weniger wegkommen, als Du vorher hattest, sonst ist das eine Übervorteilung, und das ist nicht statthaft.

Also, du gehst wie folgt vor:

  • Anwalt nehmen (hast Du gemacht).
  • Darauf bestehen, dass das Motorrad wieder in den Zustand vor dem Unfall zurückversetzt wird (sicher Gabel, Gabelbrücke, die Lenkkopflager, Felge tauschen vorne (da siehst Du von aussen nie was) und den Rahmen checken lassen. Das ist neben dem Kotflügel das mindeste.
  • Wenn die Versicherung das nicht will auf physisch äquivalenten Ersatz bestehen, d.h. wieder eine Fazer 600, ähnliches Baujahr, ähnlicher Zustand. Dem wird in aller Regel statt gegeben.

Mir ist was ganz ähnliches letztes Jahr passiert.
Fahre mit der Duc in einem Kreisverkehr. Eine Skoda Octavia-Fahrerin fährt in den Kreisverkehr ein, übersieht mich wegen der tiefstehenden Sonne und schiesst mich ab. Die Duc wird unter dem Octavia eingeklemmt.
Naja, einen 1000er Multistrada bringt halt nicht sonderlich viel auf dem Markt, speziell, wenn es das erste Modelljahr mit über 66t km ist. Die Versicherung bot mir 2’700 an, trotz Modifikationen, Rennbremsen etc. Ich habe auf Instandstellung beharrt. Der Preis ging langsam nach oben. Irgendwann fragte er mich, was ich denn haben müsste, um entsprechenden Ersatz zu finden. Ich wollte 4000, da ich damit die 1000 Multistrada (allerdings mit 1100er Motor) meines Bruders übernehmen konnte. Und siehe da: Alles in Butter.
Geht.

ACHTUNG:
Mit dem Anwalt an Deiner Seite darauf bestehen, dass das Mopped NICHT vertickt wird, bis die Sache geregelt ist. Sonst wird Schadensfeststellung (ist ein Beweisstück!) nicht mehr möglich sein. Schnell handeln!

Gruss

Sam

aber du musst nicht darauf einsteigen. die verischerung muss den gesamten schaden regulieren ohne irgendwelchen abzug, wenn du darauf einsteigst dass sie DEIN EIGENTUM verkaufen ist es deine sache, aber wennst es ausstreitest bekommst den gesamten schaden ohne abzug, der streit kann ein wenig dauern aber so ist die rechtslage.

Moin. Habe nun allerdings mehrfach gehört und gelesen das es nirgends gemeldet wird was der gutachter feststellt. Auch nicht wenn es nicht verkehrssicher ist.aber ok.
Was ich nicht weiß ist was BH heißen soll???

Wir wissen jetzt ja nicht ob das ein Kleinlaster war, also ein mikriger Kastenwagen oder ein 40to-LKW. Zweiterer merkt nichtmal wenn er einen PKW niederschabt …

Wieso denkst du, daß du über den Tisch gezogen wirst?

Rechenaufgabe für Grundschüler:
Max kauft sich ein Motorrad um 1200,-.
Ludwig macht Max sein Motorrad kaputt.
Rudi kauf Max den Schrott um 300,- ab.
Veronika, die Mama von Ludwig, zahlt Max die Differenz.

Errechne wieviel Max verloren oder gewonnen hat, wenn Veronika a) 800,- b) 900,- und c) 1000,- bezahlt.

Vergleiche mal die beiden Aussagen:

Für euch Laien:
Die Differenz zwischen Wrackwert (bindendes bestehendes Bestangebot der Wrackbörse) und dem Verkehrswert des Fahrzeuges.

Das können sie ihm JETZT noch ned sagen, weil das bindende Bestangebot der Wrackbörse erst bestehen muß - logisch?