Anmeldung möglich mit abgelaufenen Pickerl?

Hi,
Ich habe mir gestern ein gebrauchtes Moped gekauft.
Das Pickerl ist mit Juni 2014 abgelaufen.
Ist eine Anmeldung zu diesem Zeitpunkt noch möglich oder muss ich zuerst ein Gutachten machen lassen?

Mfg
Michael

soweit i was is anmeldung un pickerl ned im zusammenhang. muasd ja a nix ind richtung vorzeigen. obsd des ding jt fahrn derfst is a andere sach, angmeldet kanns trotzdem auf di sein. sonst würdst ja a dei kennzeichentaferl verlieren nur weilsds pickerl übersehn hasd

Ich nehme an, das „Pickerl“ hat 06/2014 eingestanzt?

Damit hat das Motorrad bis 10/2014 (vier Montate) nach dem „Stichmonat“ der Erstzulassung eine technische Zulassung. Wenn du dass Motorrad bis dahin anmeldest, hat du eine gültige §57a Bescheiningung.

Wenn du über diesen Zeitraum drüber kommst, machst du einfach eine herkömmliche §57a Begutachtung vor der Anmeldung. Diese Prüfung ist dann wieder bis zum nächsten Jahrestag der Erstzulassung des Fahrzeugs (plus 4 Monate) gültig.

vG,
Lupusz

stimmt des hab i vagessen…wie hamma so schön in da fahrschule glern, die 5 finger regel beim pickerl, der daumen is der 1 monat vorher in demsd scho machen kannst, dann is der abstand des monat vom pickerl und die 4 nacher wosds no machn kannst xD

aber ich hab angbnommen der freld ersteller meint dass im juni wirklich abglaufn, also scho 4 monat drüber is.

Bei der Anmeldung ist sehr wohl der gültige Prüfbericht vorzuweisen!
Schon wegen der geänderten Nummerntafel nach einem Motorradkauf, braucht man in der Regel neue Begutachtungsplakete, die man eben bei der Anmeldung bekommt (nicht von einer Werkstatt)

Folgende Prüfungen haben bei der Ausfolgung von Pickerl und Nummerntafel (also bei der Anmeldung) zu erfolgen:

*) gültiges §57a Gutachten
*) Gültige Haftpflichtversicherung
*) Besitznachweis (e.g. Kaufvertrag)
*) Typenschein, COC Papier, Genehmigungsdatenbankauszug
*) Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepaß)

vG,
Lupusz

Ich habe noch nie was von der 5 Finger Regel gehört - finde ich lustig und einfach zu merken, danke!

Da war ich mir nicht sicher, darum habe ich beide Fälle zu beschreiben versucht - hoffentlich wurde jede Klarheit beseitigt?

Gruß,
Lupusz

oh ok des hab i nimmer gwusst…bei meiner hams es wohl ned verlang weils erstzulassung war und da hats es sowieso.

Durch diese Regelung kann man mit einem zwei Jahre alten, gebrauchtes Rennfahrzeug welches nie angemeldet war, als Erstanmeldung ein Pickerl ohne Prüfung bekommen …

Erst im nächsten Jahr gilt es dann immer wieder Blinker, Kat, … für die Prüfung zu montieren, da für einige Rennen eine Straßenzulassung gefordert wird.
Aber das ist eine andere Geschichte.

vG,
Lupusz

Doch, du mußt an gültigen Prüfbefund vorlegen. :wink:

@ TE: Du darst (in Ö) 4 Monate überziehen, also sollte das kein Problem sein.

Ist dein Nickname Programm?
Freiwillig würde mir sowas nie einfallen, aber jeder wie er will. :eyes:

Das ist wirklich eine andere Geschichte, man kann den Prüfbedung auch fälschen wenn man genügend kriminelle Energien mitbringt.
Defacto ist ein nicht angemeldetes aber gefahrenes Fahrzeug kein Neufahrzeug mehr und muß zur Überprüfung.

Abgesehen davon is so a Tafel schnell wieder unten, wennst ohne Blinker, Kat, … dawuschen wirst. :eyes:

i glaub damit hat er gmeint nur auf da rennstrecke so zu fahren, aber bei rennen bei denen a motorrad mit straßenzulassung verlangt wird (vamudli a aus sicherheits und fairness gründen [z.B. amateurrennen bei denen ma nur mit serienmaschinen antreten darf])

Eh, trotzdem is es ka Neufahrzeug mehr.
Oder würdest du sowas als Neufahrzeug kaufen, nur weils noch ned angemeldet war?

De jure beginnt ein gefahrenes Fahrzeug, das nie angemeldet wurde, mit der Erstzulassung zu leben.
Viel ältere Fahrzeuge die nie angemeldet wurden, sind ja keine Neufahrzuege mehr und dann gilt diese Regelung nicht mehr.

vG,
Lupusz

Darum geht es!

vG,
Lupusz

Trotzdem ist es ned zulässig das Fahrzeug entgegen den Auflagen zu verändern und dann anzumelden, nur weil man es kann.
Das gilt übrigens auch für echte Neufahrzeuge.

Natürlich ist es rechtlich zulässig, das Neufahrzeug zu verändern und anzumelden - eben weil man es kann.
Selbstverständlich ist es nicht erlaubt, ein verändertes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu bewegen.

In der Ö-Norm V 5051 steht beschrieben, wie Fahrzeuge kategorisiert werden. „Echte und unechte Neufahrzeuge“ kommen darin nicht vor.

Hier ein Beispiel, um den praktischen Hintergrund zu verstehen:
Viele Motorradhersteller verkaufen im Endurobreich Rennmotorräder mit Straßenzulassung. Diese haben für den Rennsport leider völlig unbrauchbare Dinge wie Rückspiegel, Blinker, Hupe, … verbaut, die sich - abhängig vom Verhältnis aus Selbsteinschätzung und Können des Fahrers - oft binnen weniger Minuten auf den Arealen verteilen würden. Der vorausschauende Endurist entfernt diese gefährdeten Teile also sorgsam vor der ersten Ausfahrt und legt sie für eine spätere Nutzung zur Seite. Da das Fahrzeug nicht mehr straßentauglich ist und sofort ein Unglück passiern würde, wenn er sich einer Straße nähert, nähert er sich eben ab jetzt keiner mehr.

Sollte dieser Endurist am Ende der Saison sich dafür erwärmen, ein neues Modell zu kauflich zu erstehen und das alte für Spaßveranstaltungen einer neuen Bestimmung zuzuführen, bezahlt er die NOVA + Steuern und meldet das Fahrzeug an. Dabei kriegt er auch gleich ein Pickerl, das man ohne Prüfung draufkleben kann, weil das Fahrzeug ja noch als Neufahrzeug gilt - unter 6000km und weniger als 11 Monate alt. Dass er ohne Rückbau damit keinen Meter auf öffentlichen Straßen fahren darf, regelt das KFG.
Erst nachdem man er die vorsorglich entfernten Teile wieder draufgeschraubt und den Originalzustand wiederhergestellt hat, kann man Semmel holen fahren, an Spaßrennen teilnehmen bei denen eine Zulassung/Versicherung erforderlich ist und vor allem mit der grünen Versicherungskarte ins Ausland fahren.

Hier gibt es in keinem Punkt eine Gesetzesübertretungen oder „Unzulässigkeiten“.

vG,
Lupusz

Ok, dann habe ich dich mißverstanden. Ich dachte mit dem Satz (s.u.) meinst du, daß du ein Jahr so damit auf der Straße fahren kannst und nur vorm Pickerl alles wieder raufschraufst.
Kommt vielleicht für den einen oder anderen unerfahrenen Forenmitleser auch so rüber, weiß man schließlich nie so genau. :wink: