Katersatzrohr

Liebe Alle

Ich bräuchte eine ernsthafte Antwort von euch bzw. Betroffenen zur folgenden Frage.

Ich würde gern wissen was mich erwartet wenn ich mit einem Katersatzrohr aufgehalten werde.

Ich nehme mal an dass ich am weiterfahren gehindert werde bis ich den KAT montiert habe, aber was kann noch auf mich zukommen ?

Strafhöhe etc.

Danke für die Antworten

BBB

I bin 2 Mopeds de original an Kat haben, ohne Kat gefahren.
FZ6N Leo vince ohne kat und ohne Katrohr.
KTM SMC 690 a den Leo ebenfalls weder Kat noch Rohr.
Was hast für Zubehöranlage, normalerweise san de immer ohne Kat und du bekommst so an EinschubKat als Zubehör. Hab i ma nie gekauft, fallt kan auf is ja drinnen, und Pickerl auch bekommen, sogar ÖAMTC, d.h Abgaswerte san a ohne KAT gut.

War halt interessant was du für a Pufferanlage hast.

lg

… a laude glaub ma :wink:

Ihr seids olle krank und rechnets euch den Strafumfang einer Tat aus um diese vorsätzlich zu begehen.
Sag mal rennts dir nu?

[i]§ 102

Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers

(1) Der Kraftfahrzeuglenker darf ein Kraftfahrzeug erst in Betrieb nehmen, wenn er sich, soweit dies zumutbar ist, davon überzeugt hat, dass das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und ein mit diesem zu ziehender Anhänger sowie deren Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprechen; die Überprüfung der Wirksamkeit der Vorrichtungen zum Abgeben von akustischen Warnzeichen darf jedoch nur erfolgen, sofern nicht ein Verbot gemäß § 43 Abs 2 lit a StVO 1960 besteht.

§ 134

Strafbestimmungen

(1) Wer diesem Bundesgesetz, den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen, Bescheiden oder sonstigen Anordnungen, den Artikeln 5 bis 9 und 10 Abs 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr 561/2006, der Verordnung (EWG) Nr 3821/85 oder den Artikeln 5 bis 8 und 10 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), BGBl Nr 518/1975 in der Fassung BGBl Nr 203/1993, zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 5 000 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Bei der Einbringung von Fahrzeugen in das Bundesgebiet sind solche Zuwiderhandlungen auch strafbar, wenn sie auf dem Wege von einer österreichischen Grenzabfertigungsstelle, die auf ausländischem Gebiet liegt, zur Staatsgrenze begangen werden. Wurde der Täter wegen der gleichen Zuwiderhandlung bereits einmal bestraft, so kann an Stelle der Geldstrafe Arrest bis zu sechs Wochen verhängt werden. Wurde der Täter wegen der gleichen Zuwiderhandlung bereits zweimal bestraft, so können Geld- und Arreststrafen auch nebeneinander verhängt werden. Die Verhängung einer Arreststrafe ist in diesen Fällen aber nur zulässig, wenn es ihrer bedarf, um den Täter von weiteren Verwaltungsübertretungen der gleichen Art abzuhalten. Auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist strafbar.[/i]

Geh geh, weil du so lammfromm bist??
Ma macht des afoch, und ned fragen was kost :grin:

Gruß

Ja wenn er ned frag was des kostet dann bestraft ihn das Leben, aber so, wo er vorher fragt, da muaß ma eam mit allem was es gibt afoch drüberfahren.
Früher hättens eam für de deppate Frage mit da Reißbürschtn abgschrubbt.

Und ned aufghört nur weil de Haut a bissl rot is!

:smiling_face: :smiling_face: :smiling_face: :smiling_face:

Ausserdem verwirrt des Wort „Kater-satz“ gewaltig!

[image]http://www.ornauer.at/lebensfreude-blog/wp-content/uploads/2009/10/Katze_kann_Karate.jpg[/image]

Dir ist schon klar dass ich nicht von einer hupe rede?..wegen deiner copy paste g’schicht

und wie war das mit…der werfe den ersten stein?

Man wird sich ja erkundigen dürfen oder weißt du etwa noch immer nicht bei welcher Geschwindigkeit der Schein weg ist oder bei wieviel Promille?

Falls nicht…dann bitte werfe den größten Stein :grin:

so wia da MK foart, was er des wirkli ned :grin: :grin: :grin:

schnö werfm martin, owa ned auf mi :grin: :grin: :grin:

Ich sag mal 40 bis 100, darüber 50 und 0,8, und das ohne google zu erforschen oder meine persönliche Fahrlehrerin anzurufen. :wink:
Stimmts?

Ja schon, und wie du richtig erkannt hast, handelt es sich dabei um a Gesetz, darum ist a immer der Anhänger dabei und darum müssens auf den Teil mit der Hupe dazuschreiben, weil es könnte ja sein, daß der nächste Schoitel vor an Altenheim oder KH seine Vergewisserung, daß alles in Ordnung ist, beginnt und dabei natürlich auch die Hupe presst.
Die € 5.000 sind aber ned fürs Hupen, sondern falls du weißt, daß dei Huoe ned geht und du trotzdem fährst. :wink:

So wollen Gesetze verstanden werden. Aber ned jeder kommt damit klar …

Quod erat demonstrandum

mann muss nicht alles erleben um es zu wissen…deswegen frag ich ja…damit ich es vorher weiß :grin:

Wenn es nicht klingt wie eine MotoGP Rakete und das Fahrzeug sonst in Ordnung ist gibt es eine Anzeige mit Vorführung bei deiner Landesprüfstelle.
Kosten sind dabei variabel und spätestens dort solltest du alle nicht eingetragenen Teile entfernt oder vorher mit dem Prüfer betreff Eintragung Kontakt aufnehmen.
Zurück zu diener Frage: Nein, das Ersatzrohr wird dir nicht eingetragen das es weder eine EU weite Genehmigung, das bekannte e-Zeichen bzw. ABE hat.
Ausnahme widerum ist wenn du bei einem Sachverständigen ein Teilegutachten erstellen lässt und damit eine Einzeleintragung erwirkst.

Deine grau/weißen Zellen werden jetzt sicher sagen, na dann mach ma halt so ein Gutachtendings und fahren eintragen.
Im Prinzip richtig aber da nicht nur das Abgasverhalten wie bei der §57a geprüft wird sondern auch Geräuschtests im Fahrbetrieb, Leistungstests gemacht werden, kommen schnell Kosten in Höhe von ca. 2500 Euro auf die Rechnung.
Damit steht aber noch nix in der Zulassung da die Landesprüfstelle dein Gutachten nicht anerkennen muss und eigene Tests durchführen kann.
Kommt der Techniker zu dem Ergebniss das die Werte nicht innerhalb der Toleranz sind hast du eine Menge Geld ohne Gegenwert ausgegeben und kannst wie der Ritter von der traurigen Gestalt auf dein Roß steigen und ohne Eintragung nach Hause fahren.
Da man eine Rede positiv abschließen soll gibts noch eine gute Nachricht und die ist das im Normalfall ein Teilegutachten ohne Probleme eingetragen wird. :wink:

bin i froh, dass i ma sowos erst gor ned antu …

Lieber Semper74,

Danke für die aufschlussreiche Erläuterung.

Bitte, gern geschehen. :wink: Österreich bzw. Deutschland ist halt leider ein Bürokratiemoloch, was dich natürlich nicht abhalten soll es trotzdem zu versuchen, denn wie ein Sprichwort sagt: Wer nicht wagt der nicht gewinnt.

Falsche Rubrik :smiling_face:

Heimfahren wird er mit seinem Motorrad aber nur wenn er das Gutachten bekommt. Ansonsten kann er es nach Hause fahren lassen, da das Motorrad die Zulassung für den -Straßenverkehr verliert. Genauso kann es ihm passieren wenn er einen Prüfbus erwischt, da kann er dann froh sein wenns ihm die Tafel ned zupfen und es ein paar Anzeigen hagelt wegen eben diesem Problem.

Was ich mich immer frage,- Was ist eigentlich so reizvoll daran ein Motorrad umzu bauen und es dementsprechend illegal im öffentlichem Verkehr zu bewegen? Der Reiz etwas verbotenes zu tun, mit dem Gedanken die Volldeppen in Uniform erwischen mich eh nicht?!? Weil wegen den paar PS mehr Leistung kann es wohl nicht sein!

Gebe Dir Recht, sinnvoll und logisch ist es nicht, aber das scheinen die großen Freuden des kleinen Mannes zu sein.

Solange ich andere nicht mit meinen Taten gefährde oder einschränke, bin ich gerne Rebell.

Ich will mir auch nicht das letzte bissi Freiheit (Entscheidungstreffung) nehmen lassen, auch wenn ich dann die Konsequenzen tragen muss (sei es Gurt anlegen, Katersatzrohr, Geschwindigkeitsgrenzen übertretten - solange ich niemanden gefährde ist es für mich ok).