Globetrotter ! HILFE!

Hallo ! Globetrotter !
Haben einen längeren Auslandsaufenthalt mit unseren Motorrädern vor - mind. 2 Jahre - weiß jemand von den eingefleischten Globetrottern wie das mit dem KFZ Pickerl dann funktioniert??? Müssen wir unsere Reise so planen, dass wir einmal im Jahr nach Österreich zurück müssen um den Sche… hier zu machen??? Oder gibt es da irgend welche Sondergenehmigungen oder ähnliches?

Einfach darauf hoffen, dass man auf der vergleichweise kurzen Strecke zw. österr. Grenze und Heimatort nicht kontrolliert wird. Und falls doch, einfach die wahre Geschichte erzählen, dass man zwei Jahre auf eienr Abenteuer-Fahrt quer durch die ganze Welt unterwegs war und deshalb keine Möglichkeit hatte, das Pickerl zu machen. Je nach Glaubwürdigkeit werden die wohl hoffentlich ein Auge zudrücken. Im T-Shirt, kurzer Hose, mit blank geputztem Motorrad und ohne Gepäck wird die Ausrede jetzt nicht klappen, aber so seid ihr vermutlich ja nicht unterwegs, haha.

Ich bin auch von Griechenland / Fähre / Venedig mit einem Motorrad nach Wien gefahren, das seit 5 Jahren kein Pickerl mehr hatte. Wo kein Kläger, da kein Richter, oder so ähnlich. :wink:

Worst case Szenario ist ja nur, dass man halt die Strafe zahlt. Ein Umplanen der Reise in der Form, dass man 1x zum richtigen Zeitpunkt in Österreich ist, ist auf jeden Fall teurer.

Naja, so ungefähr hab ich das ja auch befürchtet, wobei es mir weniger Angst macht dann beim Heimfahren nach Österreich eine kontrolle zu haben, als irgendwo im Ausland vielleicht Probleme zu bekommen!

Umso weiter südlich man kommt, umso weniger kümmert man sich um solche „Lapalien“. In Griechenland war ich der einzige, der überhaupt mit Helm unterwegs war. Statt dessen fährt flitzt man Scootern herum, bei denen statt einem Licht einfach nur Kabel vorne raushängen und der Vater hat sein 6jähriges Kind ebenfalls ohne Helm vor sich auf der Sitzbank.

In den meisten Motorrad-Reiseblogs findet man Geschichten, in denen so manches Motorrad auf der Fahrt halb professorisch repariert werden muss. Gebrochener Rahmen, verbogener/geschweisster Lenker etc, so dass ein Pickerl nach österr. Massstab gänzlich unmöglich wird.

Ich würde es also mal davon abhängig machen, in welchen Ländern ihr unterwegs sein werdet. Um ganz sicher zu gehen, am besten beim ÖAMTC nachfragen.

Naja, dass hab ich auch schon in den div. Ländern ( besonders südl.) erlebt, dass ganze Familien ohne Helm herumfahren und deren Zweiräder in Österreich inkl. Fahrer sicher am Scheiterhaufen verbrannt werden würden, aber ich möcht halt nicht mit meinem österreichischen Kennzeichen dann von irgendeiner ausländischen Behörde ausgenommen werden.

…und den ÖAMTC kannst vergessen, der hält sich strickt ans Gesetz mit den Antworten, du MUSST nach Österreich fahren und zwar FRISTGERECHT wurscht was du tust und wo du bist!

Na, aber sei mal ehrlich.

Weisst du wie die Fahrzeugkontrolle in Österreichs Nachbarländer funktioniert? Wahrscheinlich nicht… :wink:
Genau so geht es allen anderen Polizisten auf diesem Planeten.

Oder meinst du, ein griechischer Polizist weiss, wie das Pickerl funktioniert? :grin:

Nur so als Testfrage:
Weisst du, wie die Fahrzeugkontrolle in der Schweiz von statten geht? :eyes:

Nein, das weiß ich nicht, aber die Erfahrungen von Bekannten und auch die Berichte und Warnungen vom ÖAMTC bezgl. Behördlicher Willkür geben mir dann schon zu denken ob man sich nicht irgendwie absichern kann.

Behörden reagieren willkürlich, wie auch der Rest des Planeten. :wink:

Im Ausland würde ich mir wegen dem Pickerl die geringsten Gedanken machen. Schliesslich weiss da eh niemand, wie das funktioniert. :grin:

Nur der Vollständigkeit halber, in der Schweiz wirst du vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt aufgeboten (theoretisch alle 2 Jahre, aber es gibt Fahrzeuge, die seit >8 Jahren nicht mehr geprüft wurden) und du musst sie bei einer staatlichen Stelle (kantonale Motorfahrzeugkontrolle, MFK) vorführen. Willkür gibts aber auch da…

Erzähl mal, welche Länder bei euch auf dem Plan sind.

„Behördliche Willkür“, bzw. „Polizei-Willkür“ gibts übrigens in manchen Ländern so oder so. Da kannst 10 aktuelle Pickerl drauf haben und mit Prüfbescheiden hermwedeln, sondern da gehts mehr ums Abzocken von Touris - natürlich schwarz in die eigene Tasche. Ob du wegen dem Fahrzeug zahlen muss, oder einem Stop-Schild, das man nicht sehen konnte, weil ein Busch davor steht, oder Sperrlinien, für deren Entdeckung ein CSI-Team benötigt wird etc etc. Da muss man gar nicht weit fahren, da reicht so manches Land Ex-Jugoslawiens. Da kann man nur mit Bargeld befreien und nicht per Prüfbescheide.

In der Schweiz oder in Deutschland würde ich mich allerdings tatsächlich wegen dem Fahrzeug-Zustand nicht trauen, mit einem verlotterten Fahrzeug herumzufahren.

Rein rechtlich braucht es einen anderen Grund als ein abgelaufenes Pickerl um dir ein ausländisches Kennzeichen zu krallen.

Es kann ja sein, dass dein Fahrzeug nicht den örtlichen Gesetzen entspricht, dann musst es reparieren lassen und kannst weiterfahren.

Mit Pickerl hat das absolut nichts zu tun.

Servus
Von Ungarn weis ich das das Pickerl kontrolliert wird. Da gibt es auch keine vier Monate Frist.
Wird halt darauf ankommen wo du hinmöchtest. Bzw. wie lange du in einem Land bleiben möchtest.
Wennst irgendwo in Asien herumfährst wird das Pickerl wurscht sein.
In Europa ist das schon riskannter. Wie die Einheimischen im jeweiligen Land herumfahren ist scheissegal. Du als Ausländer
musst alles in Ordnung haben oder Zahlen.
Wenn du länger als 6 Monate in einem Land bleiben möchtest musst dich eh melden. Da kannst das mit dem Pickerl ja gleich klären.

Gruß Babenberger

ich glaube! nicht, dass ausländische Polizei berechtigt ist österr. Gesetze zu ahnden. Ich bin im Ausland nur bezügl. landesüblicher Verordnungen überprüft worden. Bei der Heimreise nach Österr. musst halt bei ev. Kontrolle gut argumentieren können :wink: :smiling_face:

Lg Chin

Das ist auch so. Es gibt zwar mitunter Abkommen damit man sich Arbeit erspart und um es den Touristen einfacher zu machen, das betrifft zumeist aber nur Länder mit guten Verbindungen.

Interessant wäre ja in jedem Land zu fragen was denn in ihrem §57a Kraftfahrzgesetz zu finden ist. :wink:

einmal:
www.theo-kelz.at
das ist der dem …1994 beide Hände durch eine Briefbombe des Franz Fuchs zerfetzt wurden…und dem anschl.2 Prothesen…u.ab 2000 die Hände eines Unfallopfers transplantiert wurden…und der seither mehrere Male mit dem Motorrad rund um die Welt-so auch wieder ab März 2014-unterwegs war…der weiss sicher einiges darüber…auch wegen des Pickerls!!
>drehzahl<

oder googeln. und am besten mit den suchbegriffen, als wäre man einer unser freundlichen Nachbarn im Norden, denn von denen gibts viel mehr, und egal, ob Motorrad, Auto oder Wohnmobil: „abgelaufene tüv plakette im ausland“

Da findet man ua. diese Threads:

Ohne TÜV im Ausland: Illegal? Reaktionen & Erfahrungen? - WeltReiseForum.de - Reise-Infos weltweit auf Gegenseitigkeit
http://www.wuestenschiff.de/phpbb/viewtopic.php?t=42058
usw usw

…eines glaube ich zu wissen…

Wenn du im Ausland mit abgelaufenen Pickerl eine Unfall hast, wird dir deine Versicherung GENAU DESWEGEN, RECHTSKRÄFTIG was pfeifen!!!

OHNE Pickerl verfällt nämlich der Versicherungsschutz, DAS WISSEN auch die meisten anderen Behörden in der EU zumindest, und DAS können selbst deren DÜMMSTE Bullen überprüfen daher wird es SEHR WOHL in so manchen Land geahndet!
UND ein ausländischer Polizist kann dich in SEINEM Land sehr wohl an der Weiterfahrt hindern, die Itaker können sogar dein Fzg beschlagnahmen… oisa ich wäre vorsichtig!

Ich persönlich hatte immer mit „SCHWESTER-Clubs“ in den jeweiligen Ländern (FS) zusammengearbeitet um z.B. den Internationalen zu verlängern (in manchen Ländern in Afrika BEDINGUNG), hat immer gut geklappt!

Das mit der Versicherung ist natürlich Unsinn. Sowas kann man nicht im Allgemeinen sagen.

Erstens hängts sowieso mal von den Bedingungen ab, die in der Polizze stehen. Zweitens hängts viel mehr davon ab, ob das Fahrzeug in einem ordnungsgemässen Zustand ist als vom Pickerl selbst und wie weit einem Fahrlässigkeit vorgeworfen kann.

Bsp: Wenn ich mit gültigen Pickerl deshalb einen Unfall verursache, weil ich ohne Vorderbremse herumfahre, dann ist das viel wesentlicher, als wenn ich mit einem gepflegten und inktakten Fahrzeug einen Unfall verursache, das kein Pickerl hat. Es hängt also immer davon ab, wie fahrlässig man gehandelt hat und ob der tecnische Mangel eine Rolle beim Unfall gespielt hat. Falls ja=grobe Fahrlässigkeit. Hat der Mangel KEINEN Zusammenhang mit dem Unfall, hat das GAR KEINE Auswirkung auf die Versicherung.

Drittens kommt die Versicherung nicht einfach so aus ihren Verpflichtungen raus. Die Haftpflichtversicherung gilt auf jeden Fall. Im schlimmsten Fall hat sie Regressforderungen stellen, aber das hat wie gesagt mit Fahrlässigkeit zu tun, und nicht mit dme Pickerl.

Anders ists bei Kasko-Versicherungen usw. Aber darum geht hier in erster Linie mal nicht.

Also das mit der Versicherung konnten wir schon abklären, die steigt nur dann aus wenn ich einen Unfall verursache UND nachgewiesen wird, dass der Unfall aufgrund der mangelhaftigkeit meines Motorrades z.B. kaputte Bremsen UND kein aktuelles Pickerl zustande gekommen ist. Habe ich ein ungültiges Pickerl und es ist etwas anderes Schuld ist es egal.

Also wir sind fürs erste mal ohnehin nur in Europa unterwegs, von daher denke ich dann ein zusammenreden bzw. „anfahren“ eines wie du sagst „SchwesternClubs“ ist dann mal auf alle Fälle nicht schlecht. bzw. müssen wir unsere Bikes ohnedies zwischendurch mal warten lassen etc.