Position vom Rückstrahler

Hallo,

ich war heute bei der Landesprüfstelle in Linz, und hab mit einem freundlichen Techniker den geplanten Heckumbau meiner Yamaha XVS 650 besprochen. Ich möchte folgendes machen:

  • Kürzeren Stahlfender
  • Kellermann Blinker mit integrierten Rück-, Brems- und Blinkleuchten
  • seitlicher Kennzeichenhalter mit Kennzeichenleuchte

Somit kann das mittige Rücklicht entfallen, da alle Beleuchtungsfunktionen in den Blinkern bzw. am Kennzeichenhalter realisiert sind. Der Fender wäre somit völlig clean…

ABER: da fehlt noch der rote Rückstrahler! Der Techniker meinte, der muß mittig plaziert sein. Aber dann kann ich mir alles sparen, denn ich räum nicht den Fender leer, um dann nen fetten Rückstrahler draufzupappen.

Mein Vorschlag, den Rückstrahler am seitlichen Kennzeichenhalter zu montieren, wurde abgelehnt, weil dieser ja nicht mittig sei…

Nun hab ich mal das Kraftfahrzeuggesetzbuch zur Hand genommen, und da steht unter KFG § 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff:
[b]
Motorräder (Klasse L3e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:




1 nicht dreieckiger Rückstrahler hinten (rot) [/b]

Kein Wort von mittig…

Was sagen die Profis zu dieser Problematik? Gibt es noch einen Gesetzestext, wo was von mittiger Anbringung steht?

Danke,
Christian

Servas :wink:

a Profi bin i sicha ned :grin:…Trotzdem hob i Diesen Klanen Rechteckigen Rückstrahler , Direkt in da Mittn untam Taferl aum Kennzeichen Halter -(Dera aus Schwoarzm Kunststoff is) …Bis Jetzt habe ich noch Nie Irgendwelche Beanstandungen deswegen gehabt …Es war immer Wichtiger- Diesen wenigstens Üwahaupts zu haben. Ansonstn gibtst Dich halt bei einer Evtl Kontrolle a Bissal Einsichtig :grin: …weyl Es Tafal reissn zwecks Der Gschicht werns da sicha Nicht …

Lg Pg

Des denk i ma auch. Aber wegen Deinem Rückstrahler, Du hast ja sicher einen mittigen Kennzeichenhalter, oder auch einen seitlichen?

Lg
Christian

Nana i han Kei Jobbale :grin: …daher mittig …mach da koane Sorgn …Bicks ofach untas Kennzeichen …Haben ist Bessa als Nicht haben …Brauchsd bloß amol schaun mit was , oder mit was NICHT zb De Hallis so durch de Gegend fahrn …odrr? :grin:

Ps: Achte Liaba drauf das De Reibn sunst Nit allzu Vagammlt is …Guter Allgemein Zustand-Reifen , Bremsen , Lautstärke usw …dann passts scho. (is halt mei erfahrung)

Lg Pg

Der Techniker hat eh auch gmeint, drauf sein muß er. Hat halt immer des MITTIG betont, was i hoit in kan anzigen Gesetzestext find… daher die Frage… wird scho werdn…

Lg
Christian

Kauf dir einen selbstklebenden Rückstrahler im Baumarkt/Forstinger und kleb ihn mittig drauf, dann läßt das Zeug alles eintragen und zuhause nimmst das Ding runter. Fürs jährliche Pickerl dann wieder draufkleben.

Mein Rückstrahler liegt auch im Keller und die 1,50 Euro Wert kleb ich halt vorm Pickerl drauf, weil sonst verkauft mir der Typ dort jedesmal einen neuen. :wink:

Jo, eh. An Notlösungen scheiterts eh net. Mich interessiert aber die tatsächliche gesetzliche Regelung… weil im Gesetz steht was anders als des was der Techniker sagt…

…Hier oben Rechts in da Kopfzeile vom Forum steht Motorradrecht …Vielleicht findest da a paar Hinweise , zu dem Rückstrahler schaß :grin:

Der Verfasser ist sowas wia a Indirekter Forums Aunwalt Der was kaun halt- aba Äußerst Schweigsam :grin:…fährt aba sölba Moppal , immahin -odrr? :smiling_face: :grin:

Lg Pg

§ 16. (1) Die Sichtbarkeit der Rückstrahler muss in einem Horizontalwinkelbereich von ±45°, um die Bezugsachse bis zu einem Vertikalwinkel von ±15° gewährleistet sein; bei Anhängern darf der Horizontalwinkelbereich auf nicht weniger als 10° zur Fahrzeugmitte herabgesetzt sein, wenn zusätzliche Rückstrahler die Sichtbarkeit in einem Horizontalwinkelbereich von ±45° gewährleisten. Die Bezugsachse des Rückstrahlers muß bei seitlichen Rückstrahlern gemäß § 14 Abs. 5 und § 16 Abs. 2 KFG 1967 senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges, bei allen anderen Rückstrahlern parallel zur Längsmittelebene des Fahrzeuges verlaufen.
(2) Rückstrahler müssen den Anhängen der Richtlinie 76/757/EWG, ABl. Nr. L 262 vom 27. September 1976, idF 97/29/EG, ABl. Nr. L 171 vom 30. Juni 1997, S 11 oder der Regelung Nr. 3, BGBl. Nr. 176/1972, entsprechen

Und was heißt das auf Deutsch???

Unter dem Link rechts oben ist eben eine andere Regelung zu finden, wo nix von mittig steht…???

Keine Ahnung was das heißt, ich habs nur gefunden und kopiert. :wink:

Und das hier, aber da musst selber suchen, ist mir grad zu umfangreich:

EUR-Lex - 31976L0757 - DE

Richtlinie 76/757/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Rückstrahler für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Habs grad durchgelesen, da geht´s „nur“ um die Art und Weise, wie Rückstrahler auszusehen haben und welche Eigenschaften sie haben müssen. Kein Wort über den Ort der Montage. Aber danke!

Bitte gern. Du liest übrigens schnell. :wink:

Das Ding hat ja gefühlt mehrere hundert Seiten. :smiley:

Is net so arg viel… :smiling_face:

Meiner Meinung nach wird der SV bei seiner Begutachtung davon ausgehen, dass ein (wirkungsvoller) Rückstrahler in der Regel nur am äüßersten Ende des Kraftrades zweckentsprechend angebracht ist, das wäre dann „mittig“.

Servas, leider ist der Rückstrahler wohl wirkich kein so kleines Thema.
Hab heuer großen Umbau gehalt (alles mit TÜV und jetzt auch Landesregierung eingetragen)

Einzige Beanstandung war das der Rückstrahler nicht im 90 Grad Winkel zur Farbahn war. Also komplett senkrecht. Und das geile, dieses Teil wurde nicht umgebaut, sondern eben von der Werkstatt unter dem Kennzeichen angebracht (hatte vorher eines oberhalb geklebt, welches sich löste). Wobei die obere Variante auch nie senkrecht war. Wurde vom Händler so verkauft und hatte immer Pickerl (auch bei anderer Prüfstelle)

Sobald du was amtlich umbauen lässt wird es einfach genau.

wie oben schon von anderen gepostet finanziell kein großes Ding. Hab meines jetzt unterm Kennzeichenhalter drangeschraubt.

mfg