Motorradvermietung!

Hallo alle zusammen!
Vielleicht kann einer von euch weiterhelfen!
Wir vermieten TOP- Motorräder zu einem Hammer günstigen Preis. Jedoch wollen die Leute offenbar viel mehr dafür bezahlen, weil sie das Motorrad dann aus einem großen Geschäft abholen können! Gestern war ich bei einem großen Motorradhändler im Süden Wiens und bei dem stehen die Leute bei der Vermietung angestellt obwohl der fast doppelt so teuer ist. Kann mir das vielleicht jemand erklären?

ich auf den ersten Blick keinen dramatischen Unterschied erkennen kann (Stand heute, Preise aus Internet Angebot):
Angebot im Süden:
TAG WOCHENENDE AUFPREIS
inkl. 200km inkl.400km Mehr-Km Kasko
KTM 1190 Adventure R ABS 150,- € 290,- € 0,50€ 20,-

bei Euch:
unlimitiert KM unlimitiert KM entfällt, da bereits enthalten
KTM Adventure 1190 (Aktion!) 120,-€ 290,-€

Irgendwie intransparent sind die Selbstbehalte bei beiden Anbietern, da ich ungern eine Versicherung habe, bei der ich mit €1.500 - 3.000,- Selbstbehalt rechnen muss.
Lieber 50,-€ mehr am Verleihpreis und Selbstbehalt 500,- oder eine klare Information womit ich im Fall des Falles rechnen muss.
Wobei der Anbieter im Süden immer einen Mindestbetrag verlangt. Ich wäre gespannt, wie er im Fall des Falles bei der z.B. Beschädigung eines Handgriffs durch Umfaller mind. 2.000,- € geltend machen würde? :grin: :cold_face: :rage:

Ah, vielleicht auch wichtig: Bin weder da noch dort Kunde oder beschäftigt. KTM habe ich ausgesucht, da ganz ober in der Liste und als Aktion gekennzeichnet.
Es gibt noch weitere Preise die stärkere Schwankungen haben können …

na ja,bei meim nochbor,hotel enzian in londegg,is des versicherungstechnisch klar geregelt.
verleih preis mässig sollt a a günstiger sein,
da wirklich top gewartete bmw moweds im zelt stehen.
preislich…denk…
oiso bei de bmw testtage nimmt a 20 euken für 4 stund,
ehrlich gsogt longen de vier stunden,strafversetzung auf a bmw auch :grin:
aso wia de 450ga ausekemmen is,wor i da oanzige der damit fahren hat dürfen,des wor nit schlecht,is oba woll eher a husky als a bmw.
muass mol fragen,da bua orbeitet in da weisssespitz,obs an bonus gibt…
a motorradel verleih, is moan i eh lei interessant wennst da den ausgeliehene mowed kaffen willst…
denk…oda a deitscha bist der eh lei 500 km fahrt
griasserl

na wonns eh mehr bezahlen wollen,solltest mehr verlangen :grin:
in unkenntniss deines geschäfts standortes,vielleicht findens de ondan bessa :grin:
ehrlich gsogt woass i nitmal wo breitenfurt is :eyes:
mfg

… ob uns des jetzt mehr über Broatenfurt sogt, oda mehr üba Di … :eyes:

:smiling_face: :grin: :grin:

jo mei,des woass ma so nia,also wenns mich interessieren würd wo des nest ist würd ichs woll finden,
is ja nimma so schwer :grin: nitmol für mich.
griasserl,der freundliche mann aus de berg

Breitenfurt - Google Suche

… Motorradhändler im Süden Wiens is a selten wer mit dem Service oder der Freundlichkeit des Personals (besondert der Weibchen) zufrieden und trotzdem gehen sie hin … WEIL??? WEILS nix anderes kennen ausn Mopedheftl … so schön angepriesen MUSS man ja förmlich dort hingehn.

Machts transparente PREISE und AGBs und „Selbstbehalte“ OHNE wenn und aber … dann a gute PR und es muss klappen.
Die Leute schrecken vor unverständlichen kilometerlangen in 2mm großen Lettern geschriebenen Verträgen zurück bei denen sie eventuell im Falle eines Hoppalas auf der Strecke bleiben. Machts das offener - der Kunde muss euch vertrauen dann kommt er immer wieder.

Ich chartere jedes Jahr ein Boot in HR. Was glaubst was für Schitzohren (wenn nicht zu sagen Betrüber) einem dort unter die AUgen treten … UnterwasserMOTORanteil ist NIE versichert … dann aber plötzlich bei HÖHEREM Preis und gleichem Bootstyp auch der komplette Antrieb nicht. Auch da ist es so … ich habe einen Vermieter gefunden mit den ich seit Jahren zusammen arbeite. Ich würde nicht wechseln weil ich immer gut grfahren bin und wir uns bereits sehr gut kennen.

In deinem Fall is es ebenso. Der Kunde der zufrieden ist und dir vertraut wird wiederkommen.
Und dann eben WERBUNG !!!

… in Breitenfurt kenn i nur den Bergdokta …

Des sainds :eyes: …und Nidare Bergale hobns auch :smiling_face: nur aun Docta hob i ned gfundn :grin:

Bike2rent
Heiligenkreuzer Str. 35
2384 Breitenfurt bei Wien

Owa für mi werns Eh Nix zu Mietn hobn :wink: …im 2 T -125 ccm Bereich …do werd imma Nur mit de Augn groit weyl grod nix aundares zum roin do is :sunglasses: , wenn i sowas frog

Lg Pg

… Strutzi … auch in Breitenfurt.

… geh auf die Seitn und les das KLEINSTgedruckte … i dablos des nedamoi mit ana Lesebrüln …

http://www.bike2rent.at/impressum-u-verleihbedingungen/

daun Vorhang auf :wink: und ausse auf Die Bühne Der Eitelkeiten :grin:…Die kanntn mi eh glei Buggl Fünfaln mit 3 Mill Selbstbehalt :cold_face:

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Verleihbedingungen
Der/Die Mieter/in erklärt, im Besitz einer Lenkberechtigung zu sein, die ihn/sie berechtigt, das gemietete Motorrad in Betrieb zu nehmen und zu fahren. Er/Sie nimmt zur Kenntnis, dass für den Fall des Nichtvorhandenseins einer gültigen Lenkberechtigung keinerlei Versicherungsschutz für das gemietete Motorrad besteht und er/sie für jeden Schaden selbst bzw. persönlich aufzukommen hat. Der/Die Mieter/in verpflichtet sich, das von ihm/ihr gemietete Motorrad sorgfältig und pfleglich zu behandeln und jede Handlung zu unterlassen, die über den gewöhnlichen Gebrauch des von ihm/ihr gemieteten Motorrades hinausgeht. Er/Sie erklärt, das Motorrad in ordnungsgemäßen Zustand und schadenfrei übernommen zu haben, sowie Ölstand, Wasserstand, Reifendruck und Frostschutz kontrolliert zu haben. Der/Die Mieter/in ist verpflichtet, jegliche Manipulation oder Veränderung am Motorrad zu unterlassen. Im Schadenfall verpflichtet sich der/die Mieter/in, den Vermieter ohne Verzug zu verständigen und zu Reparaturen die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Der/Die Mieter/in hat auf die Funktiom des Tachometers zu achten und bei Versagen den Vermieter telefonisch unverzüglich zu verständigen. Bei Manipulation am Tachometer durch den/die Mieter/in bzw. Verletzung des Tachometergehäuses ist der Vermieter berechtigt, eine Tageskilometerleistung von 500km über die gesamte Dauer des Leihverhältnisses zu stellen. Bei Schäden am oder bei Verlust oder Untergang des Motorrades oder Teilen davon, auch bei Feuer, Glasbruch und Diebstahl haftet der/die Mieter/in dem Vermieter verschuldensunabhängig in voller Höhe. Bei Untergang des Motorrades verpflichtet sich der/die Mieter/in verschuldensunabhängig den Schaden durch den Verlust des Motorrades zu ersetzen. Dieser besteht nicht nur aus dem Fahrzeugschaden (Zeitwert des Motorrades abzüglich Restwert), sondern auch aus allfälligen Abholkosten des Wracks, An- und Abmeldespesen, Entsorgungskosten, Gerichtskosten etc. Der/Die Mieter/in verpflichtet sich jeden Unfall oder Vorfall im Zusammenhang mit dem gemieteten Motorrad dem Vermieter unverzüglich telefonisch, längstens jedoch binnen 24 Stunden zur Kenntnis zu bringen. Die Verständigung hat sämtliche Daten der beteiligten Personen und Fahrzeuge und der einschreitenden Sicherheitsdienststelle oder Behörde zu enthalten. Die Polizei ist in jedem Fall (auch ohne Personenschaden) unverzüglich zu verständigen. Der/Die Mieter/in wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er/sie nicht berechtigt ist, Anerkenntnisse abzugeben und Vergleiche abzuschließen. Dies gilt auch für den Fall des Bestehens einer Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbehalt. Der/Die Mieter/in verpflichtet sich, das entlehnte Motorrad bei Beendigung des Mietverhältnisses termingerecht in ordnungsgemäßen Zustand am vereinbarten Ort (Firmenstandort) zurückzustellen. Er/Sie haftet nicht nur für die ordnungsgemäße Rückgabe des Motorrades, sondern auch für alle am Motorrad während des Mietverhältnisses entstandenen Schäden und Kosten, Unabhängig davon, ob hierfür ein Versicherungsschutz besteht. Die Haftung des/der Mieter/in ist verschuldensunabhängig. Bei nicht termingerechter Rückstellung des Motorrades ist der/die Mieter/in verpflichtet, die Tagesgebühren laut Preisliste zuzüglich 100km pro Tag zu bezahlen. Hierfür ist die Ursache der verspäteten Rückstellung des Motorrades ohne Bedeutung. Bei Untergang des Motorrades, sowie bei Vorliegen von Schäden hat der/die Mieter/in dem Verleiher für die Dauer der Reparatur des Motorrades oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges 50% des Nutzungsausfalles zu bezahlen. Der Vermieter überprüft bei Rückstellung des Fahrzeuges dieses durch Probefahrt und Augenschein. Nicht sofort erkennbare Mängel werden dem/der Mieter/in innerhalb von 24 Stunden bekanntgegeben. Werden diese vom/von Mieter/in nicht anerkannt, wird auf seine/ihre Kosten ein Sachverständiger beigezogen. Die Rückgabe des Motorrades außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgt auf eigenes Risiko des/der Mieter/in. Der/Die Mieter/in erklärt ausdrücklich, dass Motorrad keinen dritten Personen ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters zu übergeben und für Auslandsfahrten die schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Hat der/die Unterzeichner/in des Mietvertrages diesen namens dritter Personen abgeschlossen, so haftet er/sie mit diesem für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu ungeteilter Hand. Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Der/Die Mieter/in haftet auch für mechanische Schäden am Fahrzeug. Wie z.B.: Kolbenfresser, Lagerauslaufen und ähnliche auf Überbeanspruchung der Maschine beruhende Schäden. Die Entscheidung über Vorliegen einer solchen unsachgemäßen Behandlung des Motorrades obliegt einem vom Vermieter zu bestellenden Kraftfahrzeugsachverständigen und die Kosten für diesen gehen zu Lasten des/der Mieter/in, falls sein/ihr Verschulden am Schaden festgestellt wird. Bei Ausfall des Motorrades, aus welchem Grund auch immer, und aus wessen Verschulden auch immer, hat der/die Mieter/in an den Vermieter unabhängig von bestehenden Versicherungsschutz einen Kostenvorschuß in der Höhe des jeweiligen Selbstbehaltes (siehe weiter unten) zu bezahlen. Diese Summe wird rückvergütet, sobald dieser Schaden zur Gänze abgedeckt ist. Bei Zahlungsverzug gelten 10% Verzugszinsen als vereinbart, der/die Mieter/in ist verpflichtet, dem Vermieter sämtliche mit der Eintreibung der fälligen Beträge verbundenen Mahninkasso und sonstige Spesen zu bezahlen. Der/Die Mieter/in bestätigt unten mit seiner/ihrer Unterschrift die Fahrzeugapotheke, sowie alle für die Inbetriebnahme des Motorrades notwendigen Dinge übernommen zu haben. Das vertragsgegenständliche Motorrad ist mit Superbenzin zu betanken. Als Mietpreis für das gemietete Fahrzeug gilt jener Preis als vereinbart welcher laut aktueller Mietpreisliste der/die Mieter/in vorgelegt wurde und auch im Internet unter www.bike2rent.at jederzeit ersichtlich und ausdruckbar ist. Davon abweichende Mietpreise bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Wr.Neustadt. Einzelene nichtige Bestimmungen haben auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen keine Auswirkung.

Bei Vorsatz, Alkoholeinwirkung, Renneinsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fahrerflucht entfällt der Versicherungsschutz und der/die Mieter/in haftet für alle Schäden in voller Höhe!

Der Selbstbehalt bei Vollkasko beträgt bei jedem Schaden max. € 3000,- .

Die Kaution beträgt € 400,-

Die Stornogebühr beträgt 20% des Mietpreises.[/size]

… 3000 is schon viel.

soll Eh Jeda für Sich entscheiden ob Er sowas unter Diesen Bedingungen Mieten will.

was mich auch noch a Bissal Grübln lässt ist Der Absatz :

Der/Die Mieter/in haftet auch für mechanische Schäden am Fahrzeug. Wie z.B.: Kolbenfresser, Lagerauslaufen und ähnliche auf Überbeanspruchung der Maschine beruhende Schäden. Die Entscheidung über Vorliegen einer solchen unsachgemäßen Behandlung des Motorrades obliegt einem vom Vermieter zu bestellenden Kraftfahrzeugsachverständigen und die Kosten für diesen gehen zu Lasten des/der Mieter/in, falls sein/ihr Verschulden am Schaden festgestellt wird.

Sowas ist sogar mir Neu …ich war scho Öfters Mieter von Fahrzeugen Vieler art …auch ist es klar das man mit sowas eben Nicht auf Der Rennstrecke fährt …Aber bei Normale Bedingungen ?..Das ist Vollste Absicherung zum Vorteil Des Vermieters und zum Nachteil vom Kunden …was ist überhaupts mit den Werksgarantien , Der Jeweiligen Hersteller ?..Wird da im Normal Fall auch gleich mit Sachverständigem gedroht ? :eyes:…oda sind Die Davon ausgenommen weils eben Miet Motorräder sind ?..Gut das weis ich jetzt auch nicht , kann aber sein …weyl sich Versicherungen Traditionell sowiso Gerne Abputzn sobald Sie Eine Chance dazu wittern .

Lg Pg

… ist Rechtskram ohne dem der Vermieter nicht mehr vermieten könnte. Das ist genau das was ich angesprochen habe in Verleich mit BOOTEN in HR. Da muss dann eine gehörige Protion Vertrauen mit ins Paket weil was wenn mein Vormieter eine Drecksau war und ich nach 5 km der Gurke quasi nur mehr den Rest gebe ??? Daher - Motorrad mieten ist für mich total sinnlos.

Ganz einfach: Bei einem Unternehmen, das die Verleihbedingungen, und besonders den Selbstbehalt in einer Wulst kleingedrucktem Text versteckt, leih ich nix aus. Wenn so elementare wichtige Bedingungen dermassen versteckt werden, ist das hochgradig unseriös und es würde nicht überraschen, wenn man bei der Rückgabe des Fahrzeugs abgezockt wird, weil irgendwelche Kratzer zum 10. x beanstandet werden.

Und dann jammern.

Wie mans richtig macht, sieht man an anderen Verleihern. zB BMW Ducati Honda auf Mallorca mieten - Klipp und klar steht dort: "Selbstbehalt 1.500,- ". Was übrigens die Hälfte von eurem Selbstbehalt ist. 3.000 sind übrigens ein Witz im Verhältnis zum aktuellen Marktwert der Motorräder. Eine VErsicherung ist dazu da, dass man das Risiko auf viele verteilt und jeder dafür ein bisschen was zahlt. Und „ein bisschen“ heißt nicht, dass man ein Drittel oder noch mehr des aktuellen Marktwertes hinblättern muss, wenn was passiert. Da kann ich gleich auf die Versicherung verzichten.

Das ganze ist also nicht billiger, sondern im Schadensfall ein echter Rip-Off.

so seh i des aber nicht, es gibt leut de fahren freiwillig damit.

auch damit fahr ich freiwillig.

grußK.

Wer vermietet? Die Wiener Polizei?

des ist eh a spassiges gerät,
schod das da husky nicht weitergemacht hat,
der schwingendrehpunkt genua beim ritzel ,des hat schon was.
griasserl