Sägezahn und Profiltiefe

Hallo,

mein Sägezahn gedeiht und langsam mache ich mir Sorgen um meine die Profiltiefe. Wie misst die Polizei das Profil bei Sägezähnen, an der tieferliegenden Seite des Stollens?

Motor-Adler

wtf ist bitte ein sägezahn?

greeeeeeez

sowas halt :eyes:…Hauptsächlich a Propella -Moppal Krankheit :smiling_face: …üwahaupts brauchsd den eh ned für Voi nemman …lies da mol seyne Beiträge durch …a schlechts Faki . :grin:…und sunst Nix :cold_face:

… diese heitige Jugend … :wink:

Sägezahnbildung – Wikipedia

Danke! Und i hob scho gfiacht es hondlt se um sowos:

http://www.math.uni-hamburg.de/teaching/export/tuhh/cm/a2/07/vorl11_ana.pdf

:wink:

HU

danke, oba mit soichane kuriositäten hab i eh nia zu kämpfen. nua bei einigen kundschoftn im gschäft. oba die nudln eh nur umadum :grin:

greeeeeez

im motorradrecht auf dieser seite

9 Bereifung : KFG §§ 7 (1), 102 (8a), (9); KDV § 4
Bei Neubereifung bzw. Austausch von Reifen sind die im Typenschein oder im Einzelgenehmigungsbescheid festgesetzten Reifendimensionen zu beachten.
Bei Fahrzeugtypen ohne Bindung an einen Reifenhersteller dürfen nur die dort bezeichneten, allenfalls höherwertige, freigegebene Reifen gleicher Bauart, jedoch verschiedener Marken, verwendet werden.
Der Bestätigungsnachweis für andere, genehmigte Räder oder Reifen ist vom Fahrzeuglenker auf Fahrten mitzuführen.
Stahl- und Textilgürtelreifen gelten als Reifen gleicher Bauart.
An Krafträdern kann etwa vorne ein Diagonal- (B) und hinten ein Radialreifen (R) montiert sein. (Montagehinweise und Freigängigkeit der Reifen beachten!)

Alternativbereifung ist eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt.
Keine Markenbindung, aber die Reifendimension, der Load- und Speedindex müssen passen. Die Eintragung wird beim zuständigen Amt der Landesregierung vorgenommen. (Reifenlisten für Serien- und Alternativbereifungen beachten!)

Reifendimensionen und deren Kennzeichnung z.B.: 130/90-16 67 H

•130 = Reifenbreite in mm
•/90 = Querschnittverhältnis von Höhe zu Breite (90 : 100 in %)
•-16 = Felgendurchmesser in Zoll
•67 = Loadindex (Tragfähigkeitskennzahl / Einzelreifen, 67 = 307 kg)
•H = Speed-(Geschwindigkeits-)index: 210 km/h; (S bis 180 km/h, W bis 270 km/h etc.)
Eine Reifenprofiltiefe von mindestens 1,6 mm ist in der Laufflächenmitte auf 75 % der Laufflächenbreite durchgehend erforderlich.
Der Tiefenwertindikator ist durch verschiedene Symbole oder Buchstaben am Reifen gekennzeichnet.
Der Laufrichtungspfeil an der Reifenseitenwand muss in Drehrichtung des Rades zeigen.
Das Herstellungsdatum (vierstelliger Zahlencode) zB. 4211 gibt die 42. Kalenderwoche im Jahr 2011 an.
Der Reifenluftdruck (Maßeinheitszeichen : bar) soll der Betriebsanleitung entsprechen und regelmäßig kontrolliert werden. (TL = schlauchlos, TT = mit Schlauch)

Reifenbeschädigungen wie Risse, Schnitte, Stiche, etc. widersprechen der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
„Sägezahn“ ist eine Abnützung bei Reifen deren äußeres Erscheinungsbild an die Zähne einer Säge erinnert und durch den Verschleiß ein lauteres Abrollgeräusch verursacht.
Nachgeschnittene, runderneuerte und Spike-Reifen sind bei Motorrädern verboten; keine Verwendungspflicht für Winterreifen oder Schneeketten.
Neue Reifen sollen wegen des Haftungsvermögens der Lauffläche schonend eingefahren werden.

… so a Posting und I sog Heinz zu Dir! :smiling_face:

Fouriertransformationen geliebt in da Schui. :eyes:

Ob I’s heit no zsaumbrachtat, ohne stundenlaung Biachln zlesn, steht auf an aundan Blattl … :worried:

steht doch alles drinnen was er wissen wollte