Probefahrt ohne Taferl & Deckel

Servas !
Geht um folgendes…
Hab ein gebrauchtes Motorrad verkauft und bereits den Kaufvertrag unterschrieben, ebenso mein Käufer.
Das Geld hab ich ebenfalls schon erhalten,…
Nun möchte er aber eine Probefahrt machen…besitzt aber weder den A Schein, noch ist das Motorrad versichert…

Ich mein…mir persönlich isses wurscht…
Wollt nur sicher gehen ob ich für irgendetwas verantwortlich gemacht werden kann, denn der Käufer fährt zu mir - und bekommt das Motorrad dann zu ihm nach Hause transportiert…möchte aber wie gesagt auf halber Strecke irgendwo auf einem Feldweg eine kleine Probefahrt machen…

Wie schauts denn da rechtlich für mich aus?

Lg.

solange du nicht fährst kanns dir wurscht sein, das motorrad gehört nach abschluss des kaufvertrages nicht mehr dir sondern ihm, und was derjenige damit macht kann dir egal sein. Aber wenns das motorrad noch angemeldet ist auf dich, kanns dir rechtlich noch immer an den kragen gehen.

Ich habs zwar auch schon gemacht, aber in der stmk sieht man nur alle 150km vielleicht mal einen polizisten. :grin:

nach am Knie Schuss, oba ins Eigene :grin: …weil ich glaube zu wissen das man auch bei Probefahrten Gesetzlicher weise dazu Verpflichtet ist vom Probefahrer sich den FS zeigen zu lassen .

Und eh scho wissn Da Teifl schläft nicht :grin: so klein und Versteckt kann Der Feldweg goar nit seyn -dos da ned Irgend wos bleds passieren könnt -genau dann wenn mans am wenigsten brauchen kann.

Lg Pg

Einfache Sache: er kauft, und was er dann danach mit seinem Motorrad macht (sofern Du es abgemeldet hast), kann dir Wurst sein. Du sagst ihm er darf ned fahrn ohne Schein - was er dann mit seinem Eigentum macht, kannst Du nicht verhindern.

Wenn Du das Ganze irgendwie zur Vertragsbedingung gmacht hast / machen willst, dann vereinbarst Du ein Rücktrittsrecht für den Käufer oder verpflichtest Dich zur Gewährleistung für wesentliche Mängel, die sich binnen einer Frist von X während einer Fahrt herausstellen. Damit gehört das Ding mal prinzipiell ihm und Du musst Dich nicht darum kümmern, was er damit aufführt.

LG

so einfach ist Die sache aber dann doch nicht wenn man Diese Textzeile dann nochmal Genauer lesen will

denn der Käufer fährt zu mir - und bekommt das Motorrad dann zu ihm nach Hause transportiert…möchte aber wie gesagt auf halber Strecke irgendwo auf einem Feldweg eine kleine Probefahrt machen…

ich geh mal davon aus das erdnut Der Lieferant des Moppals sein wird , sollte diese Annahme richtig sein …könnens Des ja dan Der Exicutive erzählen :grin: , wenn Sie erwischt werden sollten mit am Moppal ohne Taferl (da es ja nicht Versichert ist) , und noch dazu von Einem Bewegt worden ist Der Kein FS dafür hat: Da gibts dann schnell eine Mitschuld , weil eben Verabsäumt wurde den FS vom Käufer zu Kontrollieren und wenns blöd rennt eine Gewisse Mitwisserschaft , beim Fahren mit am Moppal ohne Taferl bzw Versicherung…Da das eine Straftat ist -sollte Diese zumindest von erdnut verhindert werden , so aber wurde Sie sogar noch erleichtert, begünstigt bzw geduldet.
Wenn aber Der Käufer das Moppal selber abholt , dann kann erdnut nichts passieren ab Unterschrift Beider im Kaufvertrag -deswegen sollte man auch Unbedingt eine Uhrzeit dazu schreiben.

Lg Pg

ist das mr weder dein eigentum (rechtsgültiger aufvertrag vorhanden und verkauf bereits abgeschlossen) noch kannst du verhindern dass der käufer damit macht was er will. wenn du jedoch das mr mit was auch immer zu ihm transportierst, auf halben weg auslädts und ihm die möglichkeit zum fahren gibts, leistest du wissentlich vorschub zu einer verbotenen handlung. ob das im verwaltungsrecht belangbar ist weiß ich nicht aber ich würd ihm das mr daheim abstellen umdrehen und heimfahren.

Na da hast natürlich recht, so hab ich das ned verstanden. Mein Hauptpunkt war Kauf abschließen und Rücktrittsrecht statt „Probefahrt“.

Problem …durchs reden kommen de Leut zsamm, :smiling_face: oder auch nicht :wink: :grin:

Lg Pg

Hallo Leute,

dazu folgendes:

Als Besitzer eines Motorrades muss man sich vor Fahrtantritt erkundigen ob der Fahrer verkehrstauglich (nicht offensichtlich beeinträchtigt ist durch Alkohol …)
das Fahrzeug Verkerhstauglich ist (Pickerl, Nummerntafel, voll funktionsfähig)

Der Fahrer muss sich auch versicher ob das Fahrzeug verkehrstauglich ist.

Bsp: Bekannter mit Auto und abgelaufenen pickerl (4 Monate und 2 Tage) zu Werkstatt. Kontrolle: Ergebnis 150€ Strafe für Fahrer und 150€ Strafe für Besitzer (in dem Fall seine Mutter), da beide ihre Pflichte verabsäumt haben.

einzige Möglichkeit:
Auf Privatgrund kann er Probefahren (da dort weder die StVo gilt, noch ein Schein benötigt wird) Einziges Manko: was passiert bei einem Unfall (Zusatversicherung für Sport benötigt) und was passiert wenn er sie umwirft und dann nciht mehr will (vorher schriftlich festhalten, wie mit Schäden am Fahrzeug, die durch eine Probefahrt enstehten unzugehen ist)

So long

Genauer lesen.

Das Motorrad gehört schon dem Führerscheinlosen. Titel ist vorhanden, Teile des Modus (Bezahlung) auch. Bleibt noch die Übergabe.

Meine Meinung:
Wenn der Eigentümer des Motorrades den Transporteur anweist, das Motorrad an einer bestimmten Stelle abzuladen und der Eigentümer dann damit Blödsinn macht, kann der Transporteur, selbst wenn er der ehemalige Eigentümer des Motorrades gewesen sein sollte, nicht dafür haftbar gemacht werden.

Wenn die Erdnuss das Moped nur an den Transporteur übergibt, ist er sowieso ganz aus der Verantwortung draussen, selbst wenn er weiss, dass der Käufer damit Blödsinn machen will.

ich nicht so Mitgegangen =mitgefangen :grin:daher wenn Der Neue Besitzer auch mit Gültigem Kauvertrag eine Strafbare Handlung setzt , in dem Fall Fahren ohne FS und fahren ohne Taferl …warum sollte dann Der mitfährt nicht belangt werden …Er war es Der versäumt hatte VOR DER PROBEFAHRT (Egal Kauvertrag hin oder her)sich den FS zeigen zu lassen , Ganz im Gegenteil Er hat sogar gewusst (Lt Eigener Aussage hier), das Der Käufer keinen FS hat …also macht Er sich Schuldig eine Straftat , bzw Diese nicht vereitelt zu haben , obwohl Er das gewusst hat…Das mitm Moppal ohne Taferl fahren ist dann noch Die Krönung :wink:…und sowiso Dümmer gehts Immer …

wie gsagt wenn erdnut da Mitspielt beim Transport Spiel zum Neuen Besitzer seiner Heimadresse…auch noch mit Persönlich dabei ist …wirds Ihm Nicht Viel Helfen , wenn doch was passiert eben durch zufall…was will er dann sagen …Er hat Alles Nicht gewusst?..Wer wird Ihm glauben wenn einer mit am Moppal färhrt wo kein Taferl drauf ist …wird er sagen das habe ich Nicht gesehen ?..geh da lachen doch Die Hühner …Die Sicherste Möglichkeit für Ihn ist , um keinen Unötigen Ärger zu bekommen beim Transport NICHT DABEI ZU sein …dann kann man Ihm auch Nichts Beweisen .

Lg Pg

der käufer kann machen was er will,aber irgendwie kommt mir das komisch vor.
er hat das mowed bereits gekaufft und jetzt will er eine probefahrt machen ???
lg

Ja,…weil er es nicht mehr „erwarten“ kann bis er seinen Schein hat…was vorr. - sofern er sie besteht, erst ende April sein wird…
Er macht keine Probefahrt weil er es sich nicht nochmal überlegen möchte, sondern aus Jux und Tollerei…

Na das erklärt scho mal so einiges. Dann nehm ich mal an, Du bist der Transporteur… naja. Wäre da eher vorsichtig. Am Arbö Platz kann man auch ohne Schein a Runde fahrn - so als Tipp. Ob im das Rumgegkurke Spaß macht ist a andere Frage, weil Rennstrecke is das keine.

Ganz recht. Nicht dabeisein ist die beste Variante.

Nach deiner Argumentation ist auch jeder Händler haftbar, wenn er weiss, dass der Käufer vorhat, mit dem Fahrzeug die Strassenverkehrsordnung zu missachten.

FS ist für den Fahrzeugkauf (und auch für die Anmeldung!) nicht Voraussetzung. Das geht rechtlich einwandfrei.
Eine (Verwaltungs)Straftat zu vereiteln ist in Österreich nicht Pflicht, nichtmal sie anzuzeigen.

Und wenn der Käufer sagt, dass er vor hat, mit dem Motorrad ein paar Gesetze zu übertreten, bedeutet das garnix.
Ich kann hier zugeben, dass ich am 10.08.2012 gegen 16 Uhr auf der L213 im Gemeindegebiet von Zehensdorf mit 140 dahingfleckt bin. Da kann mir die Behörde aber nix, weil nur meine Behauptung hier als Beweis nicht ausreichend ist.
Genausowenig muss bzw kann der Erdnuss was verhindern.

na dann solltest nicht unbedingt anwesend sein,
i sogs mal so aus den augen aus dem sinn.

holt der käufer das mowed selber ab oder bist du der transporteur ???
griasserl

was ist es denn für a 2 rad ???
enduro ? dann könnt a schon auf am feldweg fahren,
aber mit am strossenmowed werd des vermutlich mit am unfall enden,
unererfahren,oba andrucken wollen…ist…a schlechte kombination.

ich habe auch Nix gesagt zum Thema FS beim Fahrzeug KAUF . , oder Fahrzeuganmeldung -sondern bei Der Etwaigen Probefahrt…und da ist auch ein Händler schön Fett …wann Er einem a Moppal übergiebt und Der Jenige hat keinen Führerschein. Weil wenn Er keinen hat darf Er dem Kunden; Das Fahrzeug auch nicht zur Probefahrt übergeben . :wink: …und ob eine Verwaltungs- Straftat nicht zu melden oder vereiteln Plicht ist oder nicht …kann man ja Nacher sollte was passiert sein Dem Zuständigen Richter Der Jeweiligen Instanz erklären …wie das so ist wenn man mit Wem unterwegs ist und Dieser fährt Moppal ohne Taferl …i bin sicher das Der Richter fragen wird …ob Er das Nicht gesehen hat…was wird dann der Angeklagte sagen …Nein das habe ich Nicht gesehen …ich habe es Ihm Nur Vorher Genau ohne Taferl verkauft :eyes: :grin: :grin: Des wird a Saubane Lachnummer :grin: …Aussadem waunsd so am Richter Deppat kommst …findet Er Genug möglichkeiten im Rahmen der Gesetze Äuserst unangenehm zu werden .is eh Nix Neichs .oba ned weil i des sage sondern weils so ist.

Lg Pg

Ich bin nur der Transporteur und Verkäufer :slight_smile: Und bei dem Fahrzeug handelt es sich um eine GSF 650

Na perfekt.
Wenn der unterwegs will, dass du die Maschin ablädst, dann mach mit ihm aus, dass du ihn in einer halben Stunde wieder holst und während seiner „Probefahrt“ bleib ausser Sichtweite.

Klingt eig. sehr gut, aber…wäre das nicht im worstcase unterlassene hilfeleistung? Ich weiß ja schließlich was er vor hat…
und wenn er mit dem moped hinfällt…puh…