Befahren der Rettungsgasse...

Hi!
ich bin in Linz zuhause, und um von einem Ende zum Anderen zu kommen, befahre ich auch die A7. Wer diese kennt weiß auch, dass es hier sehr oft zu Staus kommt, und jetzt auch schon vermehrt die Rettungsgasse gebildet wird.
Warum sollte ich mich mit meinem einspurigen Gefährt einreihen und nicht einfach vorfahren? Einige Autofahrer würden zwar am liebsten aussteigen und mich vom Bock holen, aber im Endeffekt stör ich niemanden. Sollte mal tatsächlich ein Einsatzfahrzeug kommen, finde ich immer rechtzeitig ein Plätzchen zum Ausweichen…
Ich weiß natürlich, dass das Befahren der Rettungsgasse grundsätzlich verboten ist, nur ist es meiner Meinung nach nicht strafbar!

nix für Ungut …aber mal ehrlich Du Beantwortest Deine Frage eh schon selbst.

in dem Fall : Seit wann wird was Bestraft wenn es Nicht Verboten ist oder wäre :eyes:-EBEN :grin:

Aber weil es Verboten ist -so wird es eben auch Bestraft…is eigentlich nur logisch zumindast für mich. Wenn ich Die Rettungsgasse benütze so weis ich wenn ich erwischt werde das es eine Strafe gibt -Also wo ist da es Problem.
Entweder ich Benütze Sie und Zahle ggf Strafe

oder ich Benütze Sie nicht und zahle Dementsprechen eben keine Strafe…Gehts Noch einfacher ?- Nein -Ganz Klare sache was Jeder Selber für sich zu entscheiden hat.

Lg Pg

Gut gebrüllt, Löwe!

Aber ich hätte doch gern eine etwas fachlichere Auskunft als „es is ned erlaubt, also tu´s ah ned…“

Hier ein kleiner Auszug aus dem § 99 StVO…
" Die Strafdrohung für das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse bzw. das verbotene Befahren einer Rettungsgasse liegt, sofern dieses Verhalten zu einer Behinderung von Einsatz- oder Pannendienstfahrzeugen führt, zwischen 72 und 2.180 Euro. "

Jetzt meine Frage noch mal. Kann ich als Mobbedfahrer überhaupt eine Behinderung verursachen? (nein, ich hab keine GoldWing mit 18 Seitenkoffern)
Die Strafdrohung tritt erst bei Behinderung ein, und ich bin der Meinung, ich kann mich sehr wohl dünn machen, falls hinten ein Blaulicht o.ä. kommt. Mehrspurig seh ich ein, da kannst ned weg…

ganz einfach …Die Behinderung tritt Genau dann Ein waun es Die Exicutive für angebracht hält bzw als erwiesen sieht - DAß - als eine Behinderung einzustufen oder eben Nicht. :wink:

Gegenfrage : Glaubst Du WIRKLICH das bei einer Ausarbeitung von Solchen Gesetzes Texten Die Behörden sich da Nicht Nur mehr als ein paar Schlupflöcher offen lassen?..Immerhin ist das Ja Ihre Arbeit oder?. Also Klartext Probiers einfach paar mal aus , dann nimmst Dir an Anwalt Der was kann halt und Prozzesierst den Ganzen Scheißdreck durch bis zur Letzten Instantz. ich für mich Verzichte Lieber auf so Gschichtln und schau das ich halt Möglichst gar ned in so a Situation komme -mir darüber Überhaupts Gedanken machen zu müssen. Für mi gibts da Sicher andere Interessen als gegen sowas anzustinken , Vor Allem wenn man eh den Kürzeren zieht.

ich hoffe Du verstehst das des Jetzt ned Gegen Dich Persönlich gmeint is -wenn nicht -is mas a Wurscht…und Nein ich bin kein Beamter , weswegen auf mein Geschreibsel Irgendwelche Rückschlüsse gezogen werden können. i bin a Ganz Normaler Moppalfahrer , der oba a ned an Jeder Ecke Verkehrstechnisch gesehn an Ärger braucht.-

Cirio Pg

Ich glaub, ich hab mich nicht klar genug ausgedrückt…
Mir ist schon klar, dass ich bei einer unfallbedingten Rettungsgasse den Einsatzkräften nicht vorfahren will. Mir gehts um Stop and Go-Verkehr auf der Stadtautobahn, wenn alle gleich zur Seite spritzen, sobald´s stockt. Und nach paar Sekunden gehts wieder weiter. Also irgendwie die gleiche Situation wie sonst in der Stadt, wenns mehrspurig ist. Auch bin ich kein Jungspund mehr, der nur aufs Bolzen aus ist… (40++)
Und ja, es gibt mächtige Lücken in der Gesetzgebung, die aber erst ausjudiziert werden müssen. Allfällige Novellierungen kommen ja auch nicht von ungefähr…
Und sollte mich mal einer anzeigen, dann muss er mich schon anhalten. Denn wenn er nicht persönlich vor mir steht, kann ich ihn auch nicht behindert haben, oder?
Und man muss auch nicht immer alles hinnehmen, Rechtschutz sei Dank! :slight_smile:

ich kann jetzt auch nicht wirklich erkennen, worum es dir bei deiner frage geht, aber bitte:

Wann gilt die Rettungsgasse?

Seit 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws, Motorräder, Lkws oder Busse vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden.

Wo gilt die Rettungssgasse?

Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung in Österreich egal ob zwei-, drei-, oder vierspurig. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, Schweiz und Slowenien.

Was Sie noch wissen sollten!

Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse sind verboten: Strafe bis zu 2.180 Euro!

–> Das verbotene Befahren
von Rettungsgassen bzw. deren
Nichtbildung ist eine Verwaltungsübertretung
im Sinne des § 99 Abs. 3 lit. a
StVO.

–>Wird durch dieses Verhalten ein
Einsatzfahrzeug bzw. Fahrzeug des
Straßendienstes oder des Pannendienstes
behindert, gilt die verschärfte
Strafdrohung des § 99 Abs. 2c Ziffer 9
und 10 StVO.

aber auch das befahren des pannenstreifens am stau vorbei war - rein rechtlich - nicht erlaubt, wurde aber meistens toleriert –> WENN aber eine Anzeige dafür kam, war so gut wie kein Kraut dagegen gewachsen, eben weil lt §§§§§ verboten.

Genau sowas hab i gmeint ghabt …Tolerieren hast ebn ned imma -Basta :grin:

Lg Pg

Bitte Tue Dir keinen Zwang an …Aber auch Deine Rechtschutz wird sich erlauben in Gewissen Fällen eine Vertretung Noch dazu auf Ihre Kosten abzusagen :wink: . Vor Allem wenn Der Fall Ganz klar gegen Dich geht. Ned weil i des so sage sondern weils so ist. Wie Jeder weis Sind Genau Die mit den Gesetzen Bestens Vertraut …weils Ihre Hackn ist. :eyes:

Aber Vielleciht irre ich auch …dann wärs Natürlich Interessant wie weit Du in der Sache schon voran gekommen bist. Um Mitteilung Deinerseits hier im Forum wird gebetn-DANKE!!

Bis dahinn heists Zumindest für mich: :smiling_face:
Scheiße Bauen? -JA aber auch dann OHNE JAMMERN DIE KONSEQUENZEN tragen das ist Lebenskunst

Alles andere zählt ned und ist Defakto Zeitverschwendung.

Nur mei meinung.- nach Der ich mich persönlich richte so Gut es eben geht.

Lg Pg

du kannst die Rettungsgasse befahren… meiner Ansicht nach.

Also der Gesetzestext hört sich so an als wär das eben für Motorradfahrer ein Schlupfloch…
wenn die Rettung kommt gibst halt vollgas und schmeisst dich dann und wann mal rechts weg.

I würds tuan. Pass halt auf das dich nicht irgendein wahnsinniger tötet.

Sieh dich als Pionier!

In Frankreich is des die Tagesordnung, da gibts a Rettungs-Motorradgasse…
seit 100 joahr scho, i was des.

manchmal fahrn kibara durch und meistens mopeds

In Belgien dürfen die Motorradfahrer in der Rettungsgasse virfahren.
Aber NUR dort, sonst nirgens.
Da weiss dann der Autofharer wo mit Kradlern zu rechnen ist.
Und sie müssen nicht anstehen.
Dafür solle es auch mal eine Gesetzesänderung geben.
Aber wir bekommen ja nichtmal viele Unterschriften für das befahren der Busspuren, auf die Solidarität von Motorradfharern hoffen ist in AT vergebene Liebesmühe.
Hat schon damals beim Motorradvolksbegehren (allerdings noch vor dem Internet) in peinlicher Weise nicht geklappt und hat sich scheinbar nicht gebessert.

§99 Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 1600 Euro bis 5900 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von zwei bis sechs Wochen, zu bestrafen,

Abs. 3
a.) wer als Lenker eines Fahrzeuges, als Fußgänger, als Reiter oder als Treiber oder Führer von Vieh gegen die Vorschriften dieses Bundesgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen verstößt und das Verhalten nicht nach den Abs. 1, 1a, 1b, 2, 2a, 2b, 2c, 2d, 2e oder 4 zu bestrafen ist,

Das Befahren einer Rettungsgasse ist im Gesetz als verboten betitelt. Wenn du eine Anzeige bekommst und NIEMANDEN behindert hast, wirst du eben nach §99, Abs. 3, Lit.a bestraft, das reine VERBOT dies (befahren) zu tun. Anzeigen kann dich jeder, genauso kannst du jeden anzeigen. Grundsätzlich gilt aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Halte es, wie du willst.

mfg
wogi

Worin genau besteht das Problem, etwas NICHT zu tun, obwohl man es aus subjektiver Sicht tun könnte, ohne jemand zu behindern oder zu gefährden, einfach nur, weil es eben untersagt ist?

Fährst du über eine Stopptafel, ohne anzuhalten, wenn kein Fahrzeug kommt, oder über eine rote Ampel? Gegen eine Einbahn, bei Null Verkehr? Überholst du Strassenbahnen rechts, fährst du auf einer Vorrangstraße im Ortsgebiet links ran oder wendest du?

Ja? Dann bist du ein potentiell gefährlicher Verkehrsteilnehmer und gehörst aus dem selbigen genommen.
Nein? Warum willst du dann eine Rettungsgasse befahren?

Warum du - und nur du? Nach dir auch ein anderer Motorradfahrer, vielleicht ein dicker, oder einer mit einem Dreiradler? Der nächste mit Beiwagen, der übernächste mit dem Smart, wo ist die Grenze?

Die Autofahrer kriegen einen dicken Hals, weil sie so einen Egoisten vorbeizischen sehen, logisch. Klar ist es auch nicht lustig, im Schritttempo die Kupplung schleifen zu lassen … aber vor dem Herrn und im Stau sind alle Menschen gleich. Halte dich an die Regeln … aus Höflichkeit. Zum Kollonnenschlängeln zwischen den Autos ist meistens auch noch genug Platz - und das ist ja erlaubt!

Haiasammahin: Zum Kollonnenschlängeln zwischen den Autos ist meistens auch noch genug Platz - und das ist ja erlaubt!     NICHT AUF AUTOBAHNEN !!!  mfgwogi  Und nochmal: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Mag sein, es ging mir um das echte No-Go. Und alles, was die Autofahrer - verständlicherweise - zur Raserei treibt, kann ich ganz einfach unterlassen und schaffe damit ein entspanntes Klima.

mag schon sein, jeder hat seine meinung … die belgier wieder einmal die bessere aus meiner sicht, denn die vermeiden es klugerweise, die stauschlange durch 27 oder 59 moppets um den faktor x4m zu verlängern - aber die belgier hatten auch schon ein berufsheer, als ein solches ansinnen hierzulande ‚undenkbar‘ war … daher: noch ist dänemark nicht verloren und gilt seit jeher als reserveprovinz von D :wink: - und so sehe ich es auch mit der trotteligen rettungsgassenverordnung - denn wo ein pannenstreifen NICHT fehlt, ist die propagierte anordnung der fahrzeugaufstellung purer schwachsinn … wieso heißts nicht einfach: alle links oder meinetwegen auch rechts, der rest für einsatzfahrzeuge und basta ? …

edit: und wieso es ‚verständlicherweise‘ dosentreiber ‚zur raserei treiben‘ darf, daß sie aus eigenem verschulden kein moppet fahren, verstehe ICH als ganzjahresmoppetlenker sowieso nicht … :wink:

das ist ganz einfach zu beantworten: aus dem gleichen grund, weshalb einspurige an der ampel in der stadt vorfahren dürfen: sie sind, wenn es ‚grün‘ wird, schneller vom fleck und tragen damit entschieden zur verkehrssicherheit und flüssigkeit des verkehrs bei … ein stau auf der autobahn ist mit einer ampelsituation in der stadt vergleichbar.

Nur: was macht es für einen Unterschied, wenn das zu große Einsatzfahrzeug zwischen zB der linksstehenden und den beiden rechtsstehenden Fahrzeugkolonnen nicht mehr durchpaßt ? Ich habe genau an solche Grenzsituationen gedacht, als ich schrieb, „…oder meinetwegen auch rechts, der rest für einsatzfahrzeuge…“.
Am ‚Rand‘ hat ein überbreites Fahrzeug doch allemal mehr Möglichkeiten, sich in die Landschaft auszudehnen, als zwischen zwei Fahrzeugkolonnen - rechts wäre deshalb von Vorteil, weil ein ev liegengebliebenes Fahrzeug dann auch ‚richtig‘ steht, links wäre noch mehr Platz, wenn zB keine Leitschiene oder andere Begrenzung der Fahrbahn vorhanden ist - anzudenken wäre ev auch, einen Abstand zur Vordermannfrau während des Anhaltevorganges (nach Möglichkeit) vorzuschreiben; denn dann gäbe es noch mehr gute Chancen, ein solches Fahrzeug friktionsfrei zum Einsatzort zu bringen … und Motorradfahrer könnten sich in die Lücken quetschen, bestünde eine solche Notwendigkeit :wink:

das ‚Problem‘ sehe ich nicht - wenn jemand die Sinnhaftigkeit einer Anordnung hinterfrägt, sehe ich dies noch nicht als problematisch an - ich erkenne darin vorerst eher das Gegenteil.

Fährst du über eine Stopptafel, ohne anzuhalten, wenn kein Fahrzeug kommt,
logisch, wenn die Sicht uneingeschränkt gut ist, aber ausschließlich dann.

oder über eine rote Ampel?
Klar. Ohne Verkehrsaufkommen, um 02:31 früh in einem 500-Seelen-Nest, jederzeit, allerdings trotzdem vorsichtig…

Gegen eine Einbahn, bei Null Verkehr?
Was bedeutet Null Verkehr jetzt genau ? ‚Null Verkehr‘: kann niemand abschätzen - Radfahrern traut man dies offenbar aber zu, denn die dürfen das in der Stadt - auch wenn ihnen ein LKW entgegenkommt, der sowieso grad durch die Parker durchpaßt …

fährst du auf einer Vorrangstraße im Ortsgebiet links ran oder wendest du?
Diese Praxis ist leider weitverbreitet - erlebe ich täglich mehrmals … und das sind nicht (nur) die ‚Tschuschn‘ und im Übrigen: es sind fast ausschließlich Autofahrer, die so verFAHREN, nicht Moppettreiber - zur Erinnerung: die Frage hat ein Motorradfahrer gestellt - du fährst eher mehr Auto als Motorrad, so in der Tendenz, könnte man sagen, oder ? Bist du ein Mitglied der Mot-Abtlg. ? … :wink:

Überholst du Strassenbahnen rechts,

natürlich, denn lt. StVo, § 15 [Überholen] (2) b) heißt es doch: Schienenfahrzeuge, wenn der Abstand zwischen ihnen und dem rechten Fahrbahnrand genügend groß ist; auf Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge auch in diesem Fall links überholt werden.
is aber eh klar - denn wäre der Abstand nicht groß genug, kamma eh ned überholen … hier drückts der Gesetzgeber echt deppensicher aus … :wink:

Ja? Dann bist du ein potentiell gefährlicher Verkehrsteilnehmer und gehörst aus dem selbigen genommen.

Hier irrst du eben, denn so ist es lt. Gesetzestext vorgeschrieben … und ich halte es nicht für legitim, jemanden allgemein zu idiotisieren und/oder kriminalisieren zu versuchen, der fragen über sinn oder un_sinn von bestimmten maßnahmen stellt, indem man ihm worte in den mund zu legen versucht …
Da halte ich es eher für dämlich, sich auf Autobahnen an Kolonnen vorbeizuschlängeln, wenn es auch eine -weitaus für alle Verkehrsteilnehmer sicherere- gerade Linie gäbe, zB eine so genannte Rettungsgasse :wink: – daher glaube ich auch nicht, daß es gestattet ist - für möglich halte ich es schon - aber wie gesagt: ziemlich dämlich, wers so praktiziert, auch wenns der grüne Tisch erlaubt :wink:

Zum Kollonnenschlängeln zwischen den Autos ist meistens auch noch genug Platz - und das ist ja erlaubt!

wenn dem tatsächlich so wäre, ist es an der Zeit, dies (auf Autobahnen) zu unterbinden. Gefährlich isses allemal - denn das Verlassen von Fahrzeugen ist ja auch nicht verboten - und ich glaube nichtmal, daß zum Urinieren am Straßenrand die Warnweste anzulegen vorgeschrieben ist.

Hallo ? Österreich ? Wär das nicht zu einfach ?

mfg
wogi

Es steht dir frei, die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen, aber nicht, die aufgezählten Ver- u. Gebote nach deinem Gutdünken zu biegen („logisch, wenn die Sicht uneingeschränkt gut ist“). Das sind nun mal Gesetz und keine Richtlinien!

Logisch fände ich es auch lässig, wenn Einspurige in der Rettungsgasse vorfahren dürften - aber solange es verboten ist, ziehst du die Arschkarte, wenn du es trotzdem tust.