Leistungsminderung ab 18.1.2013

Hallo !

Für welche Fahrzeuge gelten denn jetzt die maximale Leistungsminderung von 50%?
Generell alle? oder ab einem gewissen EZ/Bj Datum?

liebe grüße,

Sorry, edit leider nicht mehr verfügbar.
Hab jetzt bei 4 Werkstätten um eine Drossel angefragt - ob es möglich ist eine Yamaha FZ6 S2 auf 25kw zu drosseln.

Antwort nr 1.

Danke für Ihre Anfrage
ist leider nicht möglich
Mit freundlichen Grüßen
xxx xxx

Antwort nr 2.

Hallo

>Ja dieses Motorrad ist Drossel bar auf 34PS ist aber ein Erstzulassung 2009

Mit freundlichen Grüßen

xxxx

Antwort nr 3.

Hallo
Auf 25KW geht das jeder Zeit
Mit freundlichen Grüßen
XXX

Die Rückmeldungen kamen von Yamaha Händlern bezw. Werkstätten.
Allerdings ist das auch nicht umbedingt eine Garantie das man sie jetzt drosseln kann oder nicht…

edit: sorry…edit war doch verfügbar - blind.

Hallo Erdnuss, 
nehme an das sich deine Frage auf die FS Klasse A2 bzw. AL bezieht. Du darfst ab dem Stichtag nicht nur 25kW/34PS  sondern bis zu 35kW/48PS bändigen. Für A2 gilt die Einschränkung das die ungedrosselte Version nicht mehr als die doppelte Motorleistung, also max. 96PS haben darf und max. 0,2 kW Leistung je kg Eigengewicht. 
Das schränkt dein Vorhaben auf die FZ6-S/FZ6-S2 Bj. 2007 - 2009 mit 78PS, Type RJ141 bzw. RJ149 ein, ist aber möglich.  :wink:

Ja, - die 48 Ps Regelung tritt ja erst mitte Januar in Kraft - aber wie siehts mit den Motorrädern < bj 2013 aus? bezweifle ja stark, das die Leute die eine z750 mit 34 Ps haben gezwungen werden die Drossel zu „erneuern“ - bezw zu ersetzen. Kanns ja nicht sein das man keine Motorräder mehr drosseln darf… abgesehn von den paar mit max.34*2= 68 Ps?! bezw 96ps mit einer 48er Drossel… wos…?

Abgesehn davon sind noch fast keine 48 Ps Drosseln vorhanden - außer zb für die z800…und für mein restliches halbes Jahr kauf ich mir keine 800er für ~9000€…

Abgesehn das der Drosselsatz nicht lange drinbleibt…aber es hier nur ums anmelden und typisieren - und der Kundenservice einiger Vertragshändler ist einfach nur …wenn ich das so sagen darf…<beschissen>

GSR 600
GSR 750
Z750
FZ6 S2
FZ6
600er Hornet…
Gladius…

dürft ich alles nicht mehr fahren…

… Also i glaub ned, das Du an Drosselsatz wieder so einfach „ausbauen“ kannst, wenn die Leistung übers Mapping gedrosselt wird… Da gibt´s nämlich gewisse Gesetze, das die Leistung ned ohne weiteres manipuliert werden derf.
Und das es einen Prüfbus gibt, is dir anscheins au entgangen. Die können bei einer Kontrolle die Leistung feststellen… Und dann kannst di scho amal gedanklich vom Lappen bzw. dem Kart´l verabschieden sowie von a paar Euroscheine in grüner Farbgebung.

Wenn´s mechanische Drosselungen sind, dann is des leichter, die wieder auszubauen. Aber i würd amal an Mech fragen, welche Motorräder per Mechanik gedrosselt san und welche über des Mapping. Weil dann hättest a Chance, so manch älteres Motorrad auf de 48 PS zu bringen.
Aber ned bei mehr als der doppelten Ausgangsleistung…

Wie denn? Leistungsprüfstand ist üblicherweise keiner mit.

Danke - ich wollte aber nicht wissen wie man eine drossel ausbaut, sondern ob man ältere fahrzeuge die es schon von werk aus mit 34 ps gegeben hat…noch typisieren und anmelden kann obwohl sie mit der 50% reduzierung nicht mehr auskommen…

Wie zb die z750 kawa

neuen Regelungen gelten grundsätzlich für neue Fahrzeuge bzw. für Fahrzeuge die vor dem Stichtag noch keine derartige Typisierung hatten.

Ein Fahrzeug welches bereits eine 34Ps Typisierung inne hat bleibt auch entsprechend typisiert und kann unter diesen Daten natürlich wieder angemeldet werden.

Soweit ich verstehe geht es Dir darum ein derartiges Fahrzeug eben jetzt auf 48 PS „aufzumotzen“(ufff). Nun, grundsätzlich wird das möglich sein wenn das Fahrzeug maximal 70KW im ungedrosselten Zustand hat und das Leistungsgewicht maximal 0,2KW/kg hat, also mindestens 175 kg wiegt.

So! Bei der Yamaha FZ6 gibt es eben mehrere Varianten. Die ältere Variante, ich glaube bis 2008 gab es in einer 78PS (drosselbar) und einer 98 PS Variante. Nach 2008 nur noch spec- 2 mit 98PS.
Die 78 PS Version diente nur dem Zweck einfach auf die 34Ps Version drosseln zu können (Gasanschlag), wobei die 78PS gegenüber den 98PS auch nur mittels Gasanschlag gedrosselt wurden. Rein technisch gesehen eben kein Unterschied, allerdings in den Papieren schon.

Wenn Du nun eine spec-2 mit 98PS hast wirst du dich jetzt voraussichtlich brausen(oder duschen, wenn du diesen Ausdruck bevorzugst)können, wegen, jaaaaa, lächerlicher 2 PS.

Die spec-2 (98PS)war übrigens nie für die Drosselung vorgesehen bzw. hatte sie dafür von Yamaha eine Freigabe.

Natürlich könntest Du jetzt hergehen und eine komplette Neutypisierung veranlassen, nachdem du das Krad auf sagen wir mal 95PS gedrosselt hast und mit einem Leistungsprüfstandstest und was weiss ich noch allem vorsprichst, Unbedenklichkeitsbescheinigung von Yamaha Austria wirst Du vielleicht auch brauchen—> uninteressant. Solltest Du dich aber dennoch dafür gerademachen wollen, so erzähle hier von Deinen Ergebnissen, würde sicher Viele interessieren.

Es hat schon seinen Grund warum es gerade 48PS geworden sind bzw. die Ausgangsbasis 70KW. Nachdem sehr viele 600m³ Radln ab 70KW und darüber haben, und ganz bestimmt der Handel hier keiiiiinen Einfluss genommen hat :eyes:, nimmt man hier einer ganzen Klasse „älterer“ Fahrzeuge schon mal die Luft aus den Segeln, EU-weit!
Mal sehen was jetzt noch so alles kommt…

[color=#CC3333]neuen Regelungen gelten grundsätzlich für neue Fahrzeuge bzw. für Fahrzeuge die vor dem Stichtag noch keine derartige Typisierung hatten.

Ein Fahrzeug welches bereits eine 34Ps Typisierung inne hat bleibt auch entsprechend typisiert und kann unter diesen Daten natürlich wieder angemeldet werden. [/color]

Genau darum ging es !!
Vielen Dank !! Keine Ahnung wieso mir das kein Händler sagen konnte…

Edit: d.h ich könnte mir jetzt eine Z750 kaufen, die noch nicht mit einer Drossel versehen wurde - und anschließend drosseln lassen?

Hallo!
BZGL der FZ6SII: NEIN, diese kann man leider nicht drosseln, weder auf 25 noch auf 35 kw…
Bei der FZ6 hat es 2 (bzw 3) Varianten gegeben: Die FZ 6 mit 98 PS und die FZ6SII mit 98 PS (1 Jahr hats mal eine FZ6 mit 78 PS gegeben - war nur ein Anschlag)
Laut Hersteller und Improteur gibts für die FZ6 einen Drosselkit - Anschlag - für 25 kw. Für die SII leider nicht. Obwohl es der selbe Motor ist.
Das hat diesen Grund: um in Österreich ein Fahrzeug als AL zu typisieren benötigt man 1: einen Drosselsatz, vorzugsweise original /
2: einen Einbaubestätigung einer Fachwerkstätte / 3: eine Gutachten vom Hersteller dass das Fahrzeug für die Leistungsreduzierung ausgelegt ist. Und daran scheiters es.
Leider gibts von Yamaha keine Bestätigung für die SII… Man hört immer wieder, das einige Leute zB bei Alpha Technik Teile bestellen und auch ohne Herstellerbestätigung
das Fahrzeug typisieren können. Ist allerdings eine 50/50 Chance - kommt dann auf den Prüfer an der das typisieren soll…

Das nächste Thema: Reduzierung um 50%
Die neue Regel gilt ab 19.01.2013 / alle Fahrezeuge die vorher zugelassen werden, fahren also nach der alten Regel.
Ab dem 19. gilt die neue Regel: die Originalleistung darf maximal doppelt so hoch wie die gedrosselte Leistung sein. Also maximal 96 PS.
Alle Fahrzeuge die also jetzt schon als AL mit 25 kw / 34 PS angemeldet sind oder waren, gelten nach wie vor als Leichtmotorrad. Auch wenn die
Original Leistung zB 120 PS beträgt.

LG

…streife dein Thema nur am Rande…

Aber bei soooo vielen Threads welche sich mit diesem oder jenen Problem der Drosselei diverser Mopperls beschäftigt, musste ich halt wieder einmal dem Herrn danken zu einer Zeit den A- Schein gemacht zu haben, wo man eben DIESEN machte und es anschl. sch… egal war mit wie viel PS du dich „aum Exlberg“ in deine Bestandteile zerlegt hast…

meine Angaben sind natürlich alle unverbindlich, und beinhalten keinerlei Garantie auf Tatsache.

Es ist aber trotzdem einfach:
wenn das Fahrzeug den Erfordernissen entspricht, also maximal 70KW und mindestens 175Kg schwer ist(werksangaben) dann sollte in der Regel eine Drosselung möglich sein.

Es ist aber auch so, bisher war es jedenfalls so, dass eben der Importeur auch die Freigabe zur Drossseliung geben musste. Normalerweise werden die drosselbaren Fahrzeuge ohnehin kräftig beworben, da man sie ja auch loswerden will.
Eine Drosselung kannst du ja sowieso nicht einfach soo vornehmen und dann bei der Behörde aufmarschieren nach dem Motto: so da bin ich, los eintragen das Ding ist gedrosselt.

Du musst die Durchführungsbestätigung von einer Fachwerkstätte haben, vorzugsweise einer Vertragswerkstätte deiner bevorzugten Marke, denn die machen das nach Werksvorschrifft.
Wenn du sie neu als gedrosselt kaufst hast du mit diesen Dingen ohnehin nix am Hut, denn du kriegst das was Du bestellt hast.
Bei der Übernahme würde ich aber trotzdem alles genau kontrollieren(Papiere), denn wenn sich der Händler irrt bist du trotzdem drann wenn du ungedrosselt erwischt wirst.

Es ist zwar Vielerorts so Usus, aber es ist kein Kavaliersdelikt ungedrosselt zu fahren wenn man nicht darf.
Bei einer normalen Kontrolle gibt es Strafe und Verlängerung der Fristen(dann darfst Du noch eine Weile länger gedrosselt fahren :cry:)
Wenn was passiert schaut es bitter aus, denn dann kann auch die Versicherung aussteigen und was das bedeutet kannst dir ja selbst ausmalen

Sorry für die Belehrungen, aber man kann es nicht oft genug erwähnen :grin: