ich hab mich schon durchs Forum gewühlt und einige Rechtstexte überflogen,
bin aber leider nicht fündig geworden.
Die Geräuschmessung wird in Deutschland heute offenbar nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG durchgeführt.
Das Messverfahren wurde 1980 geändert.
Soll heißen, vor 1980 wurde aus 7m Entfernung gemessen, nach 1980 aus 50cm.
Deshalb gilt in D: „Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07. November 1980 durchführen, gilt folgendes: Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert. Beispiel: Eine 53er BMW hat eingetragene 84db(A). Bei einer Nahfeldmessung vor Ort werden 105dB(A) gemessen. 84dB(A) + 26dB(A) = also wären 110dB(A) erlaubt.“
Wie sieht das bei uns in Österreich aus? Wie wurde vor 1980 gemessen?
Wäre super, wenn mir da wer mit nem Paragrafen auf die Sprünge helfen könnte.
Im KFG §33 hab ich nix gefunden und die StVO im §49 war auch nicht sonderlich ergiebig.
Hallo drt1
Wie sich das in Oesterreich verhält weiss ich nicht, aber ich kann Dir sagen, wie die Schweizer damit umgehen.
Für alles, was vor 1980 gefahren ist und eingelöst war, gilt, was damals Vorschrift war, sprich man kann praktisch rumfahren, mit was man will. Natürlich sind voll geräumte Auspuffanlagen auch dort tabu bzw. werden abgemahnt, aber die Polizei ist schon extrem tolerant.
Ist das Fahrzeug noch älter (wir haben ein Vorkriegs-Motorrad) dann geht alles.
Aber der nächste TÜV oder OeAMTC wird’s wissen.
Einfach mal vorbeifahren und fragen.
wurde in Phon gemessen und eingetragen. Ich weiss nicht welches Jahr umgestellt wurde, einfach im Typenschein schauen.
Es gibt aber keine Phonmessgeräte mehr und auch keine Umrechnung.
Umkehrschluss, wie sollte man prüfen?
Bei Schallpegelmessungen wird stets mit Methoden die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen, von Sachverständigen beurteilt, ob Auspuffanlagen den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
wenn der verdacht besteht dass dein motorrad zu laut ist wirst vorgeladen und dort gibt es dann die möglichkeiten das entsprechend dem eintrag zu messen
aber auf den rennstrecken habens zuverlässige prüfgeräte weil dort im rahmen der diversen reglements prüfungen gemacht werden. aber ob man dort einfach hinfahren kann weiß ich auch nicht
Servas …oda Du kaafsta hoid Selba sowas , und vermietest es nach Gebrauch aun Andere Leidensgenossen, Die sowas Neetig hobn
ist von da Seiten auf AMAZON
Schallpegelmesser PCE-318, Klasse II, 26 . 130 dB(A), Schallpegelmesser, Lärmmessgerät
von PCE Instruments
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… zuerst hob i ma docht, deis hobm ma e daham, liegt im Nochtkastl von meiner Liebsten. Aber ihr Gerät hot ka Tastatur und deis Brummen wird wohl die Messung verfälschen.
2 Hunderter san ned wenig, da muss i a 1/2 Stund arbeiten -
Aber danke für den Hinweis, ich überlegs mir. Muss ich dann an Gewerbeschein, z.B. „DB-Messungsgerät-Vermietung“ lösen???
… sogst Ihr halt , dos Des Gaunz wos Neichs von Da Erosn Mess is, und Vül Bessa ois es Oide usw …und dos Des Unbedingt brauchts …weyl …Vielleicht brenntsas daun a