CO2 Steuer für 2-Räder?

Hallo liebe Gleichgesinnte!

Bin im Begriff mir eine 750er GSX-R BJ 2010 aus Deutschland zu importieren, allerdings gibt es da noch Folgendes zu klären:

Zahlt man für Motorräder auch CO2 Strafsteuer, wenn die Emission über 160 g/km liegt? Oder fallen die Bikes gar nicht unter diese Regelung?

Falls doch, hat jemand Erfahrung damit? Welche Grundlage wird hier zur Berechnung herangezogen? (Verbrauchs- oder Emissionswerte gibt es ja offiziell zu der GSX-R bzw. zu vielen Bikes gar nicht, oder?)

Vielen Dank schon mal!

Lg Alex

um hier nicht nach falschinformationen das böse erwachen zu haben empfehle ich den anruf beim finanzamt. wenn alle daten beinand hast rechnen dir die dort normal den wert vor den du nachzahlen musst.

Halli,
schau mal beim Öamtc auf die Seite: ÖAMTC Fahrzeugkauf und Nova Berechnung , speziell der Abschnitt Nova dürfte dich interessieren.

Hallo!

Danke für eure Antworten!

Auf der Hp vom Öamtc oder auch anderen Organisationen steht leider nichts Genaues zu Motorrädern…auf die CO2 Steuer bezogen! Man findet auch keine Herstellerangaben zu Verbrauch bzw Emission bei Motorrädern!

Wh wird es am klügsten sein, das zuständige Finanzamt mal zu befragen - hatte nur gehofft, dass hier schon jemand mitliest, der schon mal importiert hat :smiley:

Danke und lG
Alex

ein bekannter import in unregelmäßigen abständen ducatis von italien und sogar der kennt sich bei der berechnung nur schleierhaft aus G
is mitunter davon abhängig ob du von privat oder händler kaufst, wie alt, preis laut kaufvertrag(wenn realistisch) usw.
deswegen bekommst sicher beim finanzamt die genaueste auskunft

38 Normverbrauchsabgabe : KFG § 28 (3b)

Bei Motorrädern liegen ECE-Kraftstoffverbrauchswerte nicht vor, statt dessen wird der um 100 ccm verminderte Hubraum als Bemessungsgrundlage herangezogen. Der NoVA-Steuersatz beträgt für Motorräder 0,02 % vervielfacht mit dem um 100 ccm verminderten Hubraum in Kubikzentimetern. Bei einem Hubraum von nicht mehr als 100 ccm beträgt der Steuersatz 0 %. Die Abgabe beträgt höchstens 16 % der Bemessungsgrundlage. (Entgelt) NoVA-Tarif z.B. für ein Motorrad mit 750 ccm: 0,02 % x (750 - 100) = 0,02 % x 650 = 13 % Die errechneten Steuersätze sind auf volle %-Sätze (kaufmännisch) auf- oder abzurunden.

Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der NoVA unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird der Nachweis über die Entrichtung der NoVA erbracht.

Beim Eigenimport gebrauchter Kraftfahrzeuge (6 Monate sowie 6.000 km) aus dem EU-Raum entfällt die MWSt, wenn diese im Ausland bereits abgeführt wurde. Die NoVA wird nach dem jeweiligen Mittelpreis der Eurotaxe berechnet; liegt eine Rechnung eines befugten Händlers vor, gilt der tatsächliche Anschaffungspreis als Grundlage. Unter bestimmten Voraussetzungen sind historische Kraftfahrzeuge von der NoVA befreit.

Hallo,
nein, in Österreich gibts es keine Steuer bzw. Abgabe auf CO2/NOx bei 2 Rädern. Für 2 Räder gilt der NOVA Satz von 0,02 % x (Hubraum in ccm abzüglich 100 ccm) begrenzt auf max 16%, z.B. GSX-R 1000.
Auf die NOVA wird 20% USt. aufgeschlagen da eine doppelbesteuerung nicht zulässig ist. Daher Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer.

Bei Kauf von Privat wird zur Berechnung der Abgaben immer der bereinigte Mittelwert von Eurotax Händlereinkauf und Verkauf genommen. Bei Kauf von Händer gilt der Kaufpreis am Kaufvertrag, Abweichung vom Mittelwert bis 10% ist zulässig.

[link]https://www.bmf.gv.at/steuern/brgerinformation/autoundsteuern/normverbrauchsabgabenova/_start.htm[/link]

Schöne Grüße, S74

33 Motorbezogene Versicherungssteuer : VersStG § 5 (1)

Für Krafträder (über 100 ccm) bezieht sich die motorbezogene Versicherungssteuer auf den Hubraum und beträgt abhängig von der Zahlungsweise jährlich gerundet € 0,264 pro ccm.
Zuschläge bei unterjähriger Zahlung:

 halbjährlich 6%,
 vierteljährlich 8% oder
 monatlich 10%

Hubraumsteuer z.B. für ein Motorrad mit 942 ccm bei jährlicher Zahlungsweise: 942 x 0,264 = 248,69 €

Wird für 2 oder 3 Krafträder ein Wechselkennzeichen zugewiesen, ist die motorbezogene Versicherungssteuer für das Kraftrad zu entrichten, für das die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung (größter Hubraum) zu bemessen ist.

Krafträder deren Hubraum 100 ccm nicht übersteigt, sind von der Versicherungs- und Kfz-Steuer befreit.