Bin heute auf der A2-„Rettungsgasse“ richtung Wien an einem Polizeiauto vorbei. Habe es schon von Weitem gesehen und bin trotzdem vorbeigefahren.
Hat schon mal einer von euch eine Strafe dafür bekommen?
Wollt nur mal wissen, wie hoch die Strafen dafür sind (ich weiss, bis 2000€, ist aber nicht die Standard Strafhöhe).
Falls es noch keiner weiss, und die Polizisten „gut“ drauf waren, mache ich in ein paar Wochen den Anfang.
wollen wir hoffen, die Beiden waren gut gelaunt…
Ich bevorzuge bei Stau, wo immer es geht, den Pannenstreifen. Ist aber mit der Rettungsgasse gefährlicher geworden weil frustrierte Bürgerkäfiglenker den Freibrief für plötzliches Blockieren des Pannenstreifens haben. Grundsätzlich funkt’s aber sowieso nicht und der Pannenstreifen ist noch ein Weilchen unser…
wird aber nicht so hoch bestraft, aber der pannenstreifen ist zum bilden der rettungsgasse freigegeben also wenn dort ein auto steht dann stehts rechtens
Jo schon- Nur Die Gängige Praxis vorm Gericht spricht da a Andere Sproch…weil Das Gericht davon ausgeht, Das sich Der Polizist durchaus seines Handelns, und Seiner Aufgabe, eben Geschwindigkeiten zu schätzen Bewusst ist. Und deswegen sinds ja auch fast immer zu Zweit unterwegs, Dann kannst es eh glei vegessen.
Wurscht Eigentlich woas es a Jeder, wias Wirklich ist, und kann auch Seyn Eigenes tun darauf abstimmen -odrr
Für das „Nichtbilden“ bzw. eben das selber benutzen der Rettungsgasse droht eine Strafe von bis zu 726 Euro. Erst wenn du ein Einsatzfahrzeug direkt behinderst, musst du mit bis zu 2180 Euro Strafe rechnen. Meiner Meinung nach ziemlich unnötig hier zu überholen.
nicht kann, weil das Einsatzfahrzeug will ja durch die Rettungsgasse.
@Sigi: Schätzen dürfen die Kapplständer sehr wohl. Sie müssen das Fahrzeug kommen und vorbeifahren sehen, dann dürfen sie kraft ihrer besonders geschulten Augen feststellen, dass es sich um eine wesentliche Geschwindigkeitsübertretung handelt (ich glaub, das ist so ab +20km/h). Aufs km/h genau muss das garnicht sein.
Wenn sich in den letzten Jahren nicht die Rechtsprechung des VwGH geändert hat.
Hoffentlich schon … ich bin ja für nationale Besonderheiten in der EU, aber nicht dafür, daß in zB D oder NL die Polizisten mit nichtgeschulten Augen herumlaufen dürfen und die in Ösi nicht …
Wenn dich also einer anzeigt, weil du bei Bildung einer Rettungsgasse den Pannenstreifen benutzt, hast du gute Karten vorm UVS. Und wenn dich einer anzeigt, weil du es nicht tust, dann auch.
Ich finde das die gesamte Sache, von Haus aus eine „Totgeburt“ war/ist!!!
Viel zu wenig sachliche UND gesetzlich fundamentierte Information!
Für jeden Sch… bekommst du einen Flyer… warum wird dann nicht jeden FS-Besitzer vom MINISTERIUM für V. ein entsprechender zugesandt, inkl Gesetzestextänderungen, falls es welche gegeben hat?!
Wenn es keine gegeben hat… ist es sowieso für die Katz, da man sich dann so, oder so, gegen irgendein bestehendes, neues, oder in Arbeit befindliches Gesetz verhält?!
Es ist überhaupt nix ordentlich definiert, deshalb geht es ja auch drunter und drüber… ab wann sieht wer was als Stau an… ist stockender Verkehr schon Stau?
Muss alles stehen um die Rettungsgasse gültig werden zu lassen, wo sind die § zu finden, was ist jetzt Sache… ich sag ja… eine Totgeburt…