Von vorne geblitzt

Hi leute hab mal ne frage!

Und zwar: ich bin von einer seitenstraße auf eine freilandstraße aufgefahren auf der tempo 70 erlaubt war.
Da ich mich einordnen musste hab ich ein bisschen zuviel gas gegeben und war auf tempo 90 als ich den polizeiwagen mit der radarpistole gesehen habe.
Hab natürlich sofort abgebremst aber halt viel zu spät.
Ich hab auch noch mitbekommen wie sich der polizist umgedreht hat wegen meinen kennzeichen, da war ich allerdings schon lange auf tempo 70.
Meine frage daher:
Hab ich etwas zu befürchten wenn ich von vorne mit 90 von hinten allerdings nur mehr mit 70 erwischt worden bin?

danke schon mal im voraus!

schwer zum sagen. ich sehe es so . Wenn Er Dich von vorn mit 90 Geblitzt hat, und dann von Hinten wegen Der Nummer mit 70 , wirds halt schwer werden zum Beweisen das Du das Nicht warst :wink:. Das müsstest Du dann Allemal. Wenn was kommt zahls , ist ned so Schlimm 20 mehr auf da Freiland. Aber vielleicht kommt auch Nix weil Die Aufnahmen ned Ganz klar sind.
Abwarten.

Lg Pg

is halt nur das ich noch ca a halbes jahr in der probezeit bin.
Hab allerdings noch keinen strafzettel bekommen.

deswegen hab i ja gsagt wenn was kommt Zahlen ohne einspruch und 20 mehr Außerorts, ist meiner meinung nach eh ned so Viel :wink:

schaust mal aufm ÖAMTC seine Seitn da steht wos von 29-50 Euro

Lg Pg

dank dir!
Hätte mit erwartet das es mehr kostet.
I hoff halt das nix kommt aber i glaub so viel glück hob i ned.

Oba jo wird scho ned so schlimm werden, sagst Uns halt bescheid wos aussikomman is :grin:.

Lg Pg

Werd i machen!

Ärger gibts nur innerorts wenns innerorts mehr wie 20 km/h zu schnell warst und ausserorts mehr wie 40 km/h zu schnell warst.

Probeführerschein – alles-führerschein.at - Lexikon

Jo, also solange keine Lenkererhebung kommt (und das wird bei 20 km/h drüber nicht der Fall sein) brauchst dir überhaupt keine Gedanken machen wegen der Probezeit! In dem Fall interessiert die Polizei jetzt nur dass das Mopperl zu schnell war und nicht wer der Lenker war. Also einfach bezahlen wenn was kommt und die G’schicht hat ein eck.

Ja es is halt nur so das mi extrem ärgert weils ned a mal im gebüsch gstand sind oda so.
Die hätt i eigentlich garnicht übersehen können, aber was soll i machn später is ma immer gscheiter.
A strafzettl komplett umsonst aber welcher strafzettl is des ned?

Na, ja. Die Geschwindigkeit wird von vorne gemessen. Laserpistolen machen keine Fotos, blitzen demnach also nicht. Da das Kennzeichen beim Motorrad nur hinten hängt, hat die „Wegfahrmessung“ nur den Sinn, das Kennzeichen zu erkennen. Geschwindigkeit und Kennzeichen werden vor Ort notiert und dann eine Anzeige(Anonymverfügung) geschrieben. Einspruch ist relativ sinnlos, da die Aussage zweier Beamte, die keinen Vorteil aus einer Falschaussage ziehen, der Aussage eines Motorradfahrers, dessen Falschaussage ihm Straffreiteit brächte, gegenüber steht. Wenn nix kommt, hast Glück gehabt, wenn was kommt, zahlen und gut ist’s.

Ja, das mit dem Ärger gehört halt leider dazu… Was glaubst wie ich mich geärgert hab wies mir an Strafzettel verpasst haben weil ich in einer kaum befahrenen Straße mit Bim-Schienen (beim 60er in Rodaun, Wien) links zugefahren bin. Und dann wolltens nichtmal meinen Führerschein oder irgendwas sehen, dann hätt ich das nämlich ausm Ausweistascherl so rausgefummelt dass die meinen Einsatzfahrerausweis vom Roten Kreuz sehen, dann hättens mir die Strafe vielleicht erlassen. Aber nein, 25 Eier weg. Also das mitm Ärgern gehört dazu, lass dich aber nicht zu sehr davon fertig machen. Kannst ja in die Überweisung irgendeinen zynischen Text hineinschreiben um die vielleicht noch ein bisserl zu ärgern.

Wenn Dein Tacho 90 zeigt, steht auf dem Lasermessgerät ungefähr 75 bis 80 (Radrapistolen gibt es nicht). Ich denke, dass Dir der Polizist einfach etwas Angst vor der Strafe machen wollte - was ihm offensichtlich auch gelungen ist :wink: - und nix weiter passieren wird (sofern Du nicht über 90 gem. Tacho warst !!!). Sebst wenn, würde ich einfach die Anonymverfügung einzahlen - wird bei dem Tempo kein Haus ausmachen - und das wars.

Und a, wenns zum konkrtn Thema nix hülft:

I versteh anfoch net, warum ma in an Forum wegn sowos herumlamentiert.
a poor z’amtragene Fakten:

-Du bist in da Probezeit
-Du worst z’schnö
-Du bist gmessen wurdn.

I kombinier jetzta amol.

-Du hast, obwohl du in der Probezeit bist, bewusst die geschwindigkeit überschrittn. a unbewusstes Überschreitn gibts net, weil dann hättest dei Gasradl net im Griff. Jetzt host Muffnsaussen. I sog immer, wer z’schnöll fohrn will, der muass sie vorher informiern, was passiern kaunn, und dann damit lebn.

Wennst auf da Laundstrassn mitn Auto an Frosch z’samfiahrst, wast a vorher, dass er hin sein wird. Oder bleibst nochher stehn und steigst aus und schaust wos in Froscherl passiert is?

Und wal der Sotz schon extrem laung neamma vurkumman is:
Nimms wia a Mann, und zahl.

Problematisch wird es wenn das Fahrzeug auf einen HAlter in der Probezeit angemeldet ist.
Wenn das Kreibl 21 km/h im Ort zu schenll war und man denkt sich „Ich zahl halt die Anonymverfügung, sind eh nur ein paar €“ dann geht das mal erst gut aber dann kommt plötzlich Post von der Behörde dass eine Maßnahme angeordnet wurde und die Probezeit verlängert wurde.

Geh bitte verzapf nicht so einen Blödsinn!
Was sagen dir die Buchstaben „ANONYM“ in dem Wort „Anonymverfügung“?

lg
98PS

Nein also ich hab mich jetzt mal informiert und wenn man ein oder zwei oder vielleicht auch mehrere strafzettel in der probezeit bekommt ist das kein problem.
Zumindest solange man kein größeres vergehen begeht kann eigentlich nix passieren.
Und ich meine 20 km/h zu viel auf einer freilandstraße is a echt ka verbrechen!
Wollt halt nur wissen ob ich vielleicht ohne probleme davon komm, aber wahrscheinlich eben nicht.

Kann ich mir auch nicht vorstellen Schuttwegräumer… Wieso interessiert die Polizei welche Führerscheinklassen mit etwaigen Probezeiten der Zulassungsbesitzer hat? Ein Motorrad kann man ja auch auf jemanden zulassen der nicht mal den A-Schein hat, oder täusch ich mich da brutalst? Es kommt ja nur drauf an dass erstens der Zulassungsbesitzer wissen muss wer mit dem Fahrzeug wo unterwegs ist und zweitens dass der tatsächliche Lenker die erforderliche Lenkberechtigung hat. Die Polizisten können ja nicht ohne den Fahrer gesehen oder gar erkannt zu haben drauf schließen dass das der Zulassungsbesitzer höchstpersönlich war?

Ich bin nicht unbedingt vom Fach, du kannst mich also gern eines Besseren belehren :wink:

Genau solche Fälle sind aber dokumentiert.
Wenns eine Anonymverfügung einfach zahlst wird dann angenommen dass der Halter es war.
Wenn der in der Probezeit ist dann läuft das dann so ab.
Und ausserorts wirds erst ab 40 zuviel eng und es wird eine Maßnahme angeordnet, innerorts ist das schon ab 20 zuviel der Fall, das hat man schnell erreicht.

Dafür dass es ANONYMverfügung heisst kennes deine Adresse für das Brieferl aber recht genau.