Eingetragene Drossel, aber nicht eingebaut

Hallo,
bin gerade relativ ratlos und zwar habe ich eine gebrauchte Yamaha XJ600N (4BRA; Bj. 97) gekauft bzw. bis heute nur angezahlt. Im Vertrag steht, dass sie „entdrosselt“ ist, jedoch als „gedrosselt“ eingetragen ist; die Drossel wird beigelegt (zum Einbau). Ich habe jetzt Kfz-Versicherung mit Teilkasko beantragt um meine eVB-Nummer für die Zulassung zu erhalten, dort wurde sie bei der Versicherung als 25kW angegeben, also gedrosselt.
Jetzt meldete sich der Verkäufter und sagte mir, dass er die Drossel nicht mehr findet und dem entsprechend mit dem Preis runtergehen wird bei Abholung.

Meine Frage: Muss ich die Maschine jetzt als entdrosselt anmelden oder kann ich mit den ganzen Unterlagen (Zulassungsbescheinigung I & II) zur Zulassungsstelle gehen, die Maschine als gedrosselt zulassen (wie in Papieren) incl. die oben angegebene Versicherung und dann nachträglich einen neuen Drosselsatz einbauen lassen? Oder ist das unzulässig? Und darf ich die als gedrosselt eingetragene Maschine entdrosselt bewegen z.B. zu mir um die Drossel einzubauen und dann anschließend zum TÜV, der den Drosselsatz dann begutachtet?

Ich selbst stecke noch im Führerschein, muss später also eh gedrosselt fahren.

Danke für schnelle und konstruktive Antworten!

…wenn „DU“ als Führerscheinneuling den entsprechenden Kriterien sprich Alter „NICHT“ entsprichst ist das fahren ohne Drossel widrig und wird geahndet, was je nach Vorkommen richtig ins Geld gehen kann - angenommen du hast einen kravierenden Unfall und das Bike wird sichergestellt, dann darfst du dich warm anziehen. Bewege dich lieber auf legalem Weg, wenn´s auch mit etwas Aufwand verbunden ist, den du allerdings für dich selber in Kauf nehmen mußt. Würde vorab bei netten Yamaha Händler anfragen was eine solche Drossel bzw. Drosselung kostet und mit dem Verkäufer ein neues Verhandlungsgespräch führen!
Wünsch dir viel Glück und Spaaaaasssssss für die Zukunft und immer ne Handbreit Asphalt am Gummi !!!
de boujongmister

Bin momentan noch 19 Jahre alt und werde definitiv gedrosselt fahren, weil ich vor allem keine Lust auf Strafen habe. Die Maschine wird von einem Kumpel von mir abgeholt, der auch „offen fahren“ darf. Nachverhandeln werde ich auf jeden Fall, da so ein Drosselsatz ca. 100€ kostet (abgesehen davon, was die TÜV Bescheinigung zusätzl. kosten wird)!

Ich kann die Maschine nur abholen, wenn sie auch zugelassen ist. Daher möchte ich Dienstag zur Zulassungsstelle und die Maschine, mit den mir vorliegenden Zulassungsbescheinigungen anmelden auf meinen Namen. In den Papieren ist sie als 25kW-Version aufgeführt und auch bei der zukünftigen Kfz-Versicherung so angekündigt (eVB-Nummer). In Wirklichkeit ist sie allerdings nicht gedrosselt, wodurch ich das nachholen muss - oder muss die Drosselung zuvor erfolgen? Der neue Drosselsatz muss doch auch noch vom TÜV begutachtet und bestätigt werden oder? Wie soll ich vorgehen?
Der Vorbesitzer hat die Maschine halt „offen gefahren“, weil er es kann, jedoch nicht umgemeldet.

?!?!?! :-S

Du hast einen Kaufvertrag, in dem steht, dass die Drossel beigelegt wird? Na also, wo ist das Problem? Damit kannst du den Verkäufer zwingen, dir die Drossel zu übergeben - und wenn er das nicht kann, dann steht dir eine Minderung des Kaufpreises in jener Höhe zu, die die Nachbeschaffung der Drossel und fachgerechter Einbau durch eine Werkstätte kosten wird - schliesslich kannst du als Laie nicht feststellen, ob eine nachbeschaffte Drossel zu dem Motorrad kompatibel ist und brauchst demnach einen Spezialisten. :slight_smile:

LG

Ich danke euch schon mal für eure Antworten, werde auch definitiv mit dem Preis runtergehen wollen - ist halt doof gelaufen für den Verkäufer. :slight_smile:

Meine eigentliche Frage finde ich aber immer noch nicht beantwortet, bzgl. Zulassungsablauf/ TÜV etc.? (s.o.)
Wäre cool, wenn mir damit noch jmd. weiterhelfen könnte, sodass ich keine bittere Überraschung bei der Zulassungsstelle erleben muss oder später beim TÜV. :wink:

Danke!!!

Melde sie einfach als 25KW Bike an, und wennst die neue Drossel bekommen hast, lass sie gleich beim Händler einbauen und gut ist´s.

l.g.andy

laß dich nicht verrückt machen.

das motorrad wurde gedrosselt und in diesem zustand typisiert.

dann hat jemand - ohne die behörde zu informieren - die drossel ausgebaut, ergo weiß die behörde das auch nicht.

d.h., du meldest das moped ganz normal als leichtmotorrad an, besorgst dir die drossel und baust sie ein.
das mußt du NICHT der behörde melden, denn die weiß ja nichts davon!
du mußt nur darauf achten, dass du die gleiche drossel, die typisiert ist, wieder einbaust, welche das ist, sollte im typenschein stehen.

also wenn, z.b., ein gasanschlag vermerkt ist, kannst nicht über die ansaugöffnungen drosseln …

keep cool.

Vielen Dank für eure Antworten - ich werde es morgen auch genau so machen; als Leichtmotorrad anmelden und später Drossel einbauen.
Hatte mir das so auch gedacht, bzw. vermutet und ihr bestätigt das - danke.

Ist halt erstes Motorrad und sowieso erste Zulassung, die ich vornehme, daher die Ungewissheit! :D:D

I keep cool. :wink:

Das ist ja der bescheuertste Tipp, den ich seit langem gelesen hab. Hör bloß nicht auf den Kawa_Sale, wenn im Typenschein steht sie ist gedrosselt und du bist zusätzlich auch noch in der Probezeit kann das ernsthafte Folgen haben wenn etwas passiert! Wenn du einen Unfall hast steigt dir die Versicherung aus, nicht nur weil das Fahrzeug eine höhere Leistung hatte als mit der es versichert war, sondern vorallem weil du praktisch ohne Führerschein gefahren bist.
Es braucht nicht mal ein Unfall geschehen, du kannst auch nur mal in eine mobile Überprüfung kommen oder zur Überprüfung bei einer Landesprüfstelle vorgeladen werden - und glaub mir, die schauen genau.

Als Neuling wäre ich da auch etwas vorsichtig an deiner Stelle.

Klar, wenn dich niemand erwischt und dir auch nichts passiert kann das niemand nachvollziehen. Aber sowas geht schneller als du denkst. Du musst nur den richtigen Nachbar haben und die Bullen beschlagnahmen deine Karre.

Geh lieber auf Nummer sicher und drossel sie wieder oder lass es eintragen, da bist du auf der sicheren Seite.

Der shortey schreibt ja eh, dass er mit der offenen Maschin nicht fahren will. Sie wird nur angemeldet und dann von einem Freund abgeholt.

Was der Kawa-Freak schreibt ist vollkommen korrekt. Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist recht gering. Aber WENN man erwischt wird, aus welchem Grund auch immer, machts an Brenner im Geldbörserl, dass ma das Tanken für eine Saison streichen kann.
Und da ist noch lange kein Unfall passiert.

Es bleibt eh jedem selbst überlassen, was er macht. Wenn er dann ins Forum jammern kommt, gibts eh a Batterie verbale Gnackwatschen. :sunglasses:

Begrüße euch!

So - habe paar Auskünfte gesammelt in dieser Richtung.

  1. Versicherung anrufen und fragen nach der „Prämienhöhe“ bei Mehrleistung. Bei der Donau und HDI gibt es definitiv keine Erhöhung! Generell gilt - Höhe ist vom Kaufpreis (bei der Kasko) und von den ccm bei der Versicherung (Haftpflicht und Steuer) abhängig. Da die gedrosselten Motorräder 2 oder mehrere Typisierungen betreffend Leistung und Höchstgeschwindigkeit haben, ist das Bike „VERSICHERT“!!! Versicherungsbetrug geht auch nicht, da die Steuer über die „CCM“ eingehoben wird.

  2. Kraftfahrrechtlich „MUSS“ eine jede Änderung bekannt gegeben werden! Laut Auskunft der Typisierungsstelle gilt - alles was nicht eingetragen ist ist einzutragen. Versicherungsschutz besteht, aber das KZ kann bei einer Kontrolle eingezogen werden, da das Motorrad nicht die Leitung hat die eingetragen ist.

  3. Da ich selber einen VU mit einem entdrosselten Motorrad hatte (2010) kann ich euch sagen - Versicherung zahlt! Keine Technische Überprüfung des Motorrades - ergo - auch keine Strafe betreffend Kraftfahrzeuggesetz. Nun fährt meine Frau auch und ich werde die Mehrleistung eintragen lassen. Kostet € 40.- bei der Bundesprüfanstallt und das ist es mir wert. Somit habe ich Ruhe und das Geld bleibt bei mir. Eine Abnahme und Vorführung zur technischen Überprüfung kostet wesentlich mehr. Ist zwar ärgerlich diese Bürokratie, aber "i hob jo nix zu verschenk´n - :cold_face:

Hoffe euch geholfen zu haben - grüssli und gute Fahrt :smiling_face:

Aber der Threadersteller hat ja auch keinen Führerschein für das entdrosselte Radl. Und in diesem Fall zahlt die Versicherung vielleicht auch, aber sie holt sich das Geld wieder. Oder sie steigt gleich aus. Je nach dem. Im Ergebnis macht das keinen Unterschied.

Das habe ich nicht bedacht - entschuldige.

Dann hat er „unterschreitung einer Führerscheinklasse“ und darf 1 - nicht weiterfahren, 2 - die tafel kann abgenommen werden, 3 der Schaden wird wohl von einer Versicherung bezahlt … ABER!!! . … Die Versicherung holt sich im Regress die Kosten sowie die Verzinsung zurück und das wird TEUER.

Ergo - € 40,- für den Eintrag und man(n) hat keine Probleme. In Zeiten wie diesen ist das schon was :sunglasses: