Unklarheiten mit der reifenfreigabe bei motorrädern.

Hallo
Da ich leider schwierigkeiten habe die rechtslage zu durchblicken bitte ich diesbezüglich um kompetenten rat!

Auf: http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht#Bereifung_:_KFG_.C2.A7.C2.A7_7_.281.29.2C_102_.288a.29.2C_.289.29.3B_KDV_.C2.A7_4

Habe ich folgendes gefunden:
Bereifung : KFG §§ 7 (1), 102 (8a), (9); KDV § 4

Bei Neubereifung bzw. Austausch von Reifen sind die im Typenschein oder im Einzelgenehmigungsbescheid festgesetzten Reifendimensionen zu beachten.
Bei Fahrzeugtypen ohne Bindung an einen Reifenhersteller dürfen nur die dort bezeichneten, allenfalls höherwertige, freigegebene Reifen gleicher Bauart, jedoch verschiedener Marken, verwendet werden.
Der Bestätigungsnachweis für andere, genehmigte Räder oder Reifen ist vom Fahrzeuglenker auf Fahrten mitzuführen.
Stahl- und Textilgürtelreifen gelten als Reifen gleicher Bauart.
An Krafträdern kann etwa vorne ein Diagonal- (B) und hinten ein Radialreifen (R) montiert sein. (Montagehinweise und Freigängigkeit der Reifen beachten!)

Alternativbereifung ist eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt. Keine Markenbindung, aber die Reifendimension, der Load- und Speedindex müssen passen. Die Eintragung wird beim zuständigen Amt der Landesregierung vorgenommen. (Reifenlisten für Serien- und Alternativbereifungen beachten!)

Meine ducati monster hat keine reifenbindung. Heist das nun ich das alle reifen gleicher dimension und bauart fahren, oder nur solche bei denen eine herstellerfreigabe vorliegt die mitzuführen ist? Bisher dachte ich keine reifenbindung bedeutet es ist nur die dimension ausschlaggebend und nicht die herstellerfreigabe

Bei meiner Honda ntv mit reifenbindung gibt es eine herstellerfreigabe für eineN bt23. Reicht es nun diese mitzuführen, oder muss der reifen eingetragen werden? Hier der link zur freigabe:http://www.mopedreifen.de/freigaben/RC33_NTV650CTI4-2011.PDF
Was würde eine eintragung kosten?

Was genau ist in diesem gesetzestext unter alternätivnereifung zu verstehen? Reifen anderer dimension, oder auch reifen gleicher dimension aber ohne herstellerfreigabe?!?
Danke
Christoph

in österreich muss der reifen eine strassenzulassung haben und die dimension die eingtragen is im zul.schein muss stimmen…der ganze freigaben mist betrifft nur de deutschen.
hol dir den bt23 in der richtigen dimension und die welt is in ordnung…wenn den gesetzestext jetzt no immer sinngemäß übersetzt haben willst…gehst besser zum anwalt…oder zum österr. käfigtreiberclub
sg

die Reifenfreigabe betreffend:

[color=„#6600ff“]Herzlichen Dank für den Besuch unserer Homepage und das Interesse,
das Sie der Marke Honda entgegenbringen.
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage möchten wir Sie bitten, unsere Homepage
nochmals zu besuchen, da finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen.
Bitte klicken Sie folgenden link an:

[url=http://www.honda.at/content/service/mc/service_reifenliste_zweirad.html]http://www.honda.at/content/service/mc/service_reifenliste_zweirad.html[/url]

hier finden Sie die Informationen, mit welcher Originalbereifung unsere
Fahrzeuge ausgestattet waren, bzw. welche Alternativbereifungen
freigegeben waren.
Die Neuerungen seit 2007 sind gelb hinterlegt, und hier sehen Sie nur eine
Dimensionsvorgabe, aber keine Alternativbereifungen mehr.
Das bedeutet, seit 1.7.2007 ist die Reifenmarkenbindung aufgehoben. Sie
müssen nur noch die Dimension sowie Load- und Speed Index einhalten,
können aber für alle Modelle die Reifenmarke frei wählen.

Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Honda Austria GmbH
M/C Division[/color] Ich denke, damit sind die Unklarheiten beseitigt

Herr Rat :grin:, so kloar isch des itta, weyl wenn meine Vablödetheit da drau druckt , kommt dos es Diese Info nimma gibt :grin: :grin: :grin:

Lg Pg

Service & Zubehör

dan sog i mal Brav Dankeschön :smiling_face:

Lg Pg

 
die eben keine reifen eingetragen haben, die die sie eingetragen haben müssen sich weiterhin daran halten. die bindung gibt ja der hersteller vor oder eben nicht

 
das heißt es. die reifenbindung gibt ja der hersteller vor, oder eben nicht.

Die Reifenbindung wurde als konsumentenfeindlich festgestellt.
Selbst wenn du im Typenschein Reifen eingetragen hast gilt das nimmer.
Es muss passen: dimension, Load Index, Speed Index

Bitte dann kannst ma den Gültigen Gesetzes Text aber auch Zeigen, der das Besagt. Es kann eher sein dass wenn ma a Neichs Moppal kauft das dann keine Reifen Firmen angabe mehr im Schein steht. Generell gilt immer noch-wenn aber was im Schein steht, dann hat das solange Gültigkeit bis es von Amtlicher Seite ausgetragen wird

Lg Pg

der vater des gedanken.
 
kraftfahrzeuge die eine reifenbindung eingetragen haben, haben sich an diese zu halten. kfz bei denen dies nicht eingetragen müssen nur die parameter passen. es wurde, da hast du vollkommen recht, als konsumentenfeindlich eingestuft und daher abgeschafft, aber wer es drinnen hat muss sich daran halten. aber es ist ja heute kaum mehr ein problem die entsprechende freigabe vom reifenhersteller zu bekommen und den wisch mitzuführen, wobei bei uns das eh so gut wie nie kontrolliert wurde weil die entsprechenden unterlagen fehlen.

Honda betraf speziell meine Fireblade, welche noch Reifen eingetragen hat. Irgendwie ist die Sache sowieso nicht nachvollziehbar, weil es die eingetragenen Reifen oft gar nicht mehr gibt.

gibt es ja genug freigaben von den reifenherstellern. was glaubst was ich sonst auf meinem klasiker fahren würde ?

Das bedeutet es reicht die Reifenfreigabe des Herstellers mitzuführen? Eintragen muss ich den reifen dann nicht extra lassen?
Wie sieht es aus wenn es freigaben von reifen gibt die in der Dimension abweichen? ist dann eine eintragung notwendig oder reicht es prinzipiell die Freigabe mitzuführen?
grüße
Christoph

wie es im kfg vorgesehen ist.

Bereifung : KFG §§ 7 (1), 102 (8a), (9); KDV § 4
Bei Neubereifung bzw. Austausch von Reifen sind die im Typenschein oder im Einzelgenehmigungsbescheid festgesetzten Reifendimensionen zu beachten.
Bei Fahrzeugtypen ohne Bindung an einen Reifenhersteller dürfen nur die dort bezeichneten, allenfalls höherwertige, freigegebene Reifen gleicher Bauart, jedoch verschiedener Marken, verwendet werden.
Der Bestätigungsnachweis für andere, genehmigte Räder oder Reifen ist vom Fahrzeuglenker auf Fahrten mitzuführen.
Stahl- und Textilgürtelreifen gelten als Reifen gleicher Bauart.
An Krafträdern kann etwa vorne ein Diagonal- (B) und hinten ein Radialreifen (R) montiert sein. (Montagehinweise und Freigängigkeit der Reifen beachten!)