Motorradklau geht in Berlin um

Meine SXC Bj. 10/2003 wurde mir vor ein paarTagen direkt vor der Haustür in Tempelhof (ganz im Süden) geklaut.
Ich bin gerade abends von einer Tour (ein paar Tage) zurückgekommen und nächsten Morgen war sie weg. Sie stand auf einem Parkplatz in einer Sackgasse direkt vorm Haus (12 Familien). Von der Straße nicht zu sehen.
Nummer ist: VBKGSE4053M767869
ca. 7500 km runter, Bj. 10/2003

Das Besondere ist der Gepäckhalter. Das ist eine Eigenkonstruktion (Einzelstück) und sehr auffällig. Wer was findet kann mich unter 0174-9509696 anrufen oder per mail an info@savalenrally.de

Aber die wird wohl nicht auftauchen. Vor kurzem haben die hier ja eine Bande in der Nähe festgenommen. Aber es hilft nix. Die haben wahrscheinlich eh auf Bestellung geklaut und jetzt wird alles wieder nachgeholt.

Auf dem Bild ist auch der Gepäckträger zu sehen.

Schöne Saison noch für alle, die fahren können.
Ich habe gerade an einem Reiseführer über Berlin-Brandenburg geschrieben (Motorradreise lost places - siehe www.vesab.de ). Das ist jetzt auch erst mal gestorben.
Krieg zwar von der Versicherung was, aber die Selbstbeteiligung von 300 Eu ist flöten und die Anbauteile etc. gehen auch übern Jordan. Man kann sich garnicht vorstellen, wieviel Seiten man für Polzei und Versicherung ausfüllen muss.

cu Tom :frowning:

[image]http://ibsberlin.homepage.t-online.de/Einzelseiten/image/sxc_web.jpg[/image]

Man sieht und hoehrt Dein Herzblut hing an dem Teil. Moege der Dieb bei der Testfahrt entmannt werden. [image]http://krollpeter.com/forum/PK%20Smilies/shoot1.gif[/image]

In London muessen die ihre Motorraeder schon in der geschlossenen Garage mit einem Bodenanker sichern. Bald ist wohl auch Deutschland dort.

Gruss
Peter

Leider wird es immer schlimmer ;-(
Früher habe ich meine Mopeds nie angeschlossen, heute schon immer mit zwei Schlössern - hilft aber auch nichts.

cu Tom

Dann war das wohl ein auftrag. einem Arbeitskollegen wurde sein SXC in der Pestalozzistr. ecke kaiser-friedrichstr gestohlen…vor ca 6 Wochen.

Die 2 innerhalb von 2 Jahren.


Meine Ducati 748 R wurde in spandau am 15 Oktober 2004 gestohlen.

Das mit der Bande hatte ich auch gehört…aber die Polizei hat sich bei mir nicht gemeldet.

Gruß martin

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Verspätete Diebstahlsanzeige kann Versicherungsschutz kosten !!!

« Juristisches Repetitorium »

Eine verspätete Kfz-Diebstahlsanzeige bei der Polizei kann den Versicherungsschutz kosten,
urteilt das Oberlandesgericht (OLG) Köln. Gleiches gilt nach dem Richterspruch, wenn der
Fahrzeughalter für das gestohlene Fahrzeug einen zu hohen Kaufpreis angibt. In beiden Fällen
verletze er seine so genannten Obliegenheitspflichten, so dass die Versicherung leistungsfrei
wird (Az.: 9 U 141/03), erklärte das OLG am 08.06.2005.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Motorradhalters gegen seine
Teilkaskoversicherung ab. Der Kläger behauptete, das Motorrad sei ihm gestohlen worden.
Die Anzeige ging aber erst zehn Tage später bei der Polizei ein. Außerdem gab er gegenüber
der Versicherung einen höheren als den tatsächlich bezahlten Kaufpreis an.

Die Versicherung weigerte sich daher, für den Schaden aufzukommen und bekam Recht.
Das OLG befand, schon jeweils für sich genommen berechtige eine verspätete Anzeige
sowie eine bewusst falsche Schadensmeldung eine Versicherung zur Leistungsverweigerung.
In beiden Fällen werde ihr berechtigtes Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts unterlaufen.
__________________________________________________

@ all,

… also generell gilt wohl „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“. In den Niederlanden ist
es bereits heute Pflicht das Motorrad während der Nacht mit einem Bodenanker zu sichern.

Ob"s hilft? - Keine Ahung. [image]http://img116.exs.cx/img116/765/confused1mb.gif[/image] [image]http://img116.exs.cx/img116/765/confused1mb.gif[/image]

Für die, bei denen das „Kind schon in den Brunnen gefallen ist“ gibt"s diese Seiten:


www.gestohlenemotorraeder.de
www.motorradarchiv.de


Eintragen und sehen was passiert, in jedem Fall auch die Augen bei Ebay aufhalten!

Have a more luck!
chris-XX

PS. … manchmal gibt"s aber auch kleine Erfolge der Polizei zu vermelden. [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon14.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon14.gif[/image]

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Diebstahlschutz für Motorräder [image]http://img116.exs.cx/img116/3052/rolleyes0hy.gif[/image]


» Auf Nummer Sicher!


Keine Wände aus schützendem Blech an den Seiten, kein Dach über dem Kopf - was für Motorradfahrer einen Teil des besonderen Reizes ausmacht, wirkt auch auf Menschen mit zweifelhaften Absichten wie eine Einladung. Denn ein Motorrad oder auch ein Moped lässt sich wesentlich leichter entwenden als ein Auto, bei dem bis zum Start des Motors gleich mehrere Hindernisse zu überwinden sind.

Grund genug also, sich beim Abstellen des Zweirades nicht allein auf das übliche Lenkschloss zu verlassen. Dafür gibt es eine Reihe von zusätzlichen Sicherungsmöglichkeiten.

Wie sehr motorisierte Zweiräder bei Dieben auf Interesse stoßen, zeigen die Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Nach den derzeit aktuellsten Angaben aus dem Jahr 2003 kam auf 1000 kaskoversicherte Personenwagen 1 Diebstahl. Bei Motorrädern dagegen lag das Verhältnis bei 5,3 Fällen auf 1000 Maschinen, bei Leichtkrafträdern waren es 6,3 Diebstähle. Noch stärker gefährdet sind aber Mofas und Mopeds: Hier kamen auf 1000 kaskoversicherte Fahrzeuge 28,2 Diebstahlsfälle.

Solche Zahlen zeigen deutlich, wie wichtig die Diebstahlsicherung bei Motorrad & Co. ist. Erreichen lässt sich der verbesserte Schutz in erster Linie durch zusätzliche Schlösser, die es in unterschiedlichsten Ausführungen gibt. Ähnlich wie beim Fahrrad kommen Ketten ebenso wie Bügelschlösser zum Einsatz.

Eine Spezialität für die Fahrzeuggattungen sind außerdem die Bremsscheibenschlösser: Sie werden über eine Bremsscheibe geschoben, und dann verschlossen - so kann sich das Rad nicht mehr frei drehen. „Solche Schlösser immobilisieren das Motorrad aber nur“, erklärt Axel Rösler vom Schlosshersteller Abus. Profis könnten das so gesicherte Zweirad immer noch wegtragen oder in einen Lastwagen verladen.

Der Fahrer selbst tut außerdem gut daran, die Existenz des Scheibenschlosses stets im Hinterkopf zu haben: Wird das Schloss beim Start an der Bremsscheibe vergessen, ist die Fahrt spätestens nach einer Radumdrehung zu Ende. Folge ist dann womöglich nicht nur ein Sturz: „Dabei kann auch die Bremsscheibe selbst oder der Bremssattel beschädigt werden“, warnt Helmut Klein vom ADAC-Technikzentrum in Landsberg.

Der erhöhte Aufmerksamkeitsbedarf dieser Schlösser wird aber durch einen anderen Vorteil wieder wett gemacht: Scheibenschlösser sind klein und handlich und lassen sich problemlos während der Fahrt mitnehmen - was von den übrigen Schlossalternativen nicht immer zu behaupten ist. Dafür bieten diese aber mehr Sicherheit: „Mit einem Ketten- oder Bügelschloss lässt sich das Wegtragen des Motorrades verhindern“, sagt Michael Lenzen, Sprecher des Bundesverbandes der Motorradfahrer (BVDM). Denn damit kann die Maschine an einem festen Gegenstand wie einem Laternenpfahl gesichert werden.

„Insgesamt ist das Bügelschloss unflexibler, aber am sichersten“, erklärt Abus-Mitarbeiter Rösler. Unflexibel bedeutet, dass sich der massive Bügel des Schlosses in sich nicht bewegen lässt - was aber auch zur Sicherheit beiträgt. „Ist das Motorrad angeschlossen, bleibt kaum Platz, um das Schloss mit aggressiven Werkzeugen zu attackieren.“

Die massive Schlosskette gilt je nach Produkt zwar ebenfalls als sichere Befestigung. „Sie ist aber flexibel und bietet so eine größere Angriffsfläche.“ Wichtig bei jedem Schloss ist, dass nicht nur das Material an sich, sondern auch der Schließzylinder Öffnungsversuchen einiges entgegenzusetzen hat - und ein Dieb es nicht etwa mit einem einfachen Draht öffnen kann. Im Endeffekt kommen beim Diebstahlschutz dann mehrere Punkte zusammen. Denn: „Diebstahlschutz ist gleich Zeitwiderstand“, erklärt Axel Rösler. Je länger der Aufbruch eines Schlosses dauern würde, desto eher nimmt ein Krimineller davon Abstand und sucht sich ein einfacheres Opfer.

Einige Hersteller setzen gerade in höherklassigen Motorrädern auch auf zusätzliche Diebstahlsicherung durch den Einbau von Wegfahrsperren - wie zum Beispiel Honda mit HISS (Honda Ingnition Security System). „Der Zündschlüssel ist dabei auf die jeweilige Zündbox programmiert“, sagt Honda-Sprecher Aaron Lang in Offenbach. Das Motorrad lässt sich nicht durch Manipulation zum Motorstart bewegen und kann nur mit dem einen Schlüssel gestartet werden. Ersatzschlüssel gibt es nur gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere.

Auf ein Schloss sollte aber trotzdem nicht verzichtet werden - schließlich will nicht jeder Dieb das gestohlene Fahrzeug fahren. So verhindert die Wegfahrsperre nicht, dass das Motorrad abtransportiert, zerlegt und dann in Teilen zum Kauf angeboten wird.


Das richtige Scheibenschloss:

Damit ein Scheibenschloss vor dem Start nicht an der Bremsscheibe vergessen wird, sollten Motorradfahrer auf Farbe setzen. „Das Scheibenschloss sollte eine Signalfarbe haben, damit man daran denkt, es wieder zu entfernen“, rät Michael Lenzen, Sprecher des Bundesverbandes der Motorradfahrer in Mainz. Fahrer, denen selbst das nicht Warnung genug ist, haben noch eine andere Möglichkeit: „Es gibt diese Schlösser auch mit einer Alarmanlage.“ Sie reagiert auf Bewegungen und warnt beim Losfahren sowie bei Diebstahlsversuchen.

Quelle: www.dolomiten.it vom 09. Juni 2005
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… der beste Schutz ist wohl immer noch eine abgeschlossene nicht einsehbare Einzelgarage,
mit guter Alarmanlage und obendrein ein bester Freund und Helfer, sprich Pitbull! [image]http://img116.exs.cx/img116/4526/tongue6eq.gif[/image] [image]http://img116.exs.cx/img116/4526/tongue6eq.gif[/image]

Have more luck nexxt time!
chris-XX

PS. … und wenn das Hund kommt, hinlegen und beten - oder so !!! [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon12.gif[/image]


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Dein bester Freund und Helfer, oder wie - oder was ???

« Warnung vor dem bisschen Hund »

Jeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück - erhebliche Gefahren ausgehen. Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstück gehaltenen Hund gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb, weil er seine Sorgfaltspflichten gegenüber anderen verletzt hat. Selbst das am Tor angebrachte Schild „Warnung vor dem Hund“ stellt keine ausreichende Sicherung dar, zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, daß derartige Hinweisschilder häufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlägt, muß sich im Falle einer Hundebißverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt.

LG Memmingen Az. 1 S 2081/93