» Wegelagerei

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[image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon2.gif[/image] Als Polizei kaum zu erkennen: Motorrad-Streifen für die Fahndung

« Mit Video-Motorrädern Jagd auf Raser »

Düsseldorf - Die nordrhein-westfälische Polizei will Temposündern vor allem auf der Autobahn
jetzt mit fünf weiteren Spezialmotorrädern an den Kragen. Innenminister Fritz Behrens (SPD)
präsentierte gestern die mit Video-Anlagen ausgerüsteten Maschinen bei der Vorstellung der
Verkehrsunfallbilanz 2004 in Düsseldorf. Auch im vergangenen Jahr sei zu schnelles Fahren
wieder einmal eine der häufigsten Unfallursachen auf den Straßen des Landes gewesen,
berichtete der Minister. Um Drängler und Raser auf Autobahnen zu verfolgen, setzt die Polizei
[image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon4.gif[/image] in NRW jetzt insgesamt 23 Videostreifenwagen und sechs Video-Motorräder ein.

Insgesamt habe die Zahl der Verkehrsopfer im vergangenen Jahr einen neuen Tiefstand erreicht,
sagte Behrens. Mit 862 Toten und rund 85 000 Verletzten gab es die geringste Opferzahl seit
Beginn der statistischen Erfassung vor 52 Jahren. Die Gesamtzahl der Unfälle wuchs im Vergleich
zum Vorjahr um knapp 1100 auf über 557 000. Im Durchschnitt nahm die Polizei alle 57 Sekunden
einen Verkehrsunfall auf; alle sechs Minuten kam eine Person bei Unfällen zu Schaden; alle zehn
Stunden wurde in NRW ein Mensch im Straßenverkehr getötet.

Behrens beklagte, dass sich noch immer zu wenige Fahrer anschnallten. Besonders tragisch sei
es, wenn Kinder nicht ausreichend geschützt seien. Von 25 Jungen und Mädchen, die bei Unfällen
ihr Leben verloren, starben 13, weil sie nicht oder falsch gesichert waren. Im Vorjahr traf dies nur
auf 7 der ebenfalls 25 getöteten Kinder zu. 2880 Kinder wurden wegen mangelhafter Sicherung
verletzt. Das ist ein Drittel aller bei Unfällen verletzten Kinder. „Kinder ohne Gurt haben im Auto
ein siebenfach höheres Risiko als richtig gesicherte Kinder“, betonte Behrens und appellierte an
die Verantwortung der Erwachsenen.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger vom 17.02.2005 von Heinz Tutt
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Nachtschicht (MOTORRAD 13/2004) - oder immer im Einsatz: Deine Freunde und Helfer …
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Richtig oder nicht (???) - mich erinnert das irgendwie sehr direkt an den Aue-Comic mit den Polizisten,
die ja nicht überall sein können, aber doch beim wirklich „WICHTigen“ immer klar dicht am Ball sind. War
glaube ich in MOTORRAD Ausgabe 1/2005 - und leider habe ich die Ausgabe gerade nicht zur Hand, wär
einen Scan wirklich wert, trifft den Nagel auf den Kopf. Naja, ich freu" mich trotzdem auf eine gute Saison.

Herzlichen Gruss
chris-XX

PS. … vielleicht auch für die eine oder den anderen interessant: VERSICHERUNGSVERGLEICH - das „passt“
zu obigen Ausführungen dahin gehend, daß die Ordnungsbehörden gerne in der Weise argumentieren, dass
Radarmessungen und Kontrollen ausschließlich das Ziel verfolgen, die negative Unfallbilanz zu verbessern.
„So werde mit jeder Messung versucht, das große menschliche Leid, welches durch Verkehrsunfälle tag-
täglich jeden treffen kann, zu vermindern. Hiervon profitiert jeder Kraftfahrer auch individuell, weil anhand
der Unfallhäufigkeit die Prämien für die Versicherungen im Folgejahr ermittelt werden. Sinken die Unfall-
zahlen, könnte sich dies nicht zuletzt auch bei den Tarifen bemerkbar machen.“ - Na ja, soweit so gut.
Böde nur, daß Unfälle nicht ausschließlich auf Geschwindigkeitssünden zurück zu führen sind !!! [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon9.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon9.gif[/image]

Tja, …dann muss man jetzt wohl auf blaue RT’s aufpassen…nur dumm, das die bei den wirklichen High-Speed-Rasern nicht dran bleiben können…denn bei gut 200 Sachen is da ja schluss…

mal abgesehen von diesen motorrädern der jungs mit den grünen trachten, so werden doch die meisten geschwindigkeitsmessungen da veranstaltet, wo sie geld bringen. nämlich an ortsausfahrten, innerorts gutausgebaute, mehrspurige straßen. hier wird in der regel schneller gefahren oder am ortsausgang schon kurz vor dem ortschild beschleunigt.

nur hier sind keine unfallschwerpunkte, nein hier gehts nur um krimminelle abzocke.

Also wenn die Video-Fahrzeuge vor allem gegen Drängler und raser genutzt werden…dann sind sie gern gesehen. Denn das ist wichtig.

Um harmlose biker, die mal auf der Landstrasse nicht aufpassen und 15-20 kmh zu schnell sind abzukassieren fänd ich den Aufwand nicht angepasst.

Das vor allem an Ortsausgängen gemessen wird…tja, das sind oft auch die „Dorf-Sherrifs“ …die wollen schon erfolge sehen.
In meinem Heimatort stehen die auch immer an 2 der Ortsausgänge…vor der Schule und vorm Kindergarten hab ich die noch nie stehen sehen…



das ist halt das symptom der politik in diesem land. ausbeutung und korruption.
um menschen und sicherheit für dieselben geht es schon lange nichtmehr.

Es wird ja niemand gezwungen schneller als erlaubt unterwegs zu sein. Ich bin mir auch sicher, dass die mit den Kameras ausgestatteten RTs nur Jagt auf die richtig bösen Finger machen, zum Beispiel auf diese grünen Blitze die mit 160 über die Landstraße brettern. Der normale Biker der ab und zu mal 20 km/h zu schnell ist bracht vor denen glaub ich keine Angst haben. Die Toleranzen sind ja schon größer als bei ner herkömmlichen Messung, außerdem muss über eine längere Strecke zu schnell gefahren werden, mal kurz zu schnell beim Überholen reicht da nicht.

Genau gerumi, so wird das wohl gedacht sein…sonst bekäme man ja immer leichten Verfolgungswahn, wenn ne blaue RT im Rückspiegel auftaucht…


…die Videoklette zum Überholen veranlassen und dann seinen Spass mit dem weissblauen Bilderflummi haben…
oder davonfahren



und wenn schon. was soll das. was ist denn so schlimm, wennn mal einer mit 160km/h oder auch schneller schonmal über die landstarße donnert, solange verkehr, wetter und straße es zulassen. wenn dies nur manchmal passiert ist das doch wohl in ordnung.
ein bißchen spaß sollte doch wohl sein und wenn sich jemand das zutraut und kann, ist das wohl nicht so schlimm.
wenn ich das gesülz hier dieser gesetzeskonformen, spießer höre bekomme ich das kotzen. wohl noch NIE schneller als erlaubt gefahren. das sind dann die selben n00bs die unsren kriminellen, koprrupten politiker in die ärsche kriechen und sich komplett indoktrinieren lassen.
gleichzeitig aber in ihren PKWs durch die gegend brettern und über die schleicher fluchen.

jungs, mädels wacht dochmal auf. was wäre das leben denn, wenn man nur immer das macht, was der kriminelle gesetzgeber von einem erwartet. es ist zwar dumm, wenn jemand beim zu schell fahren erwischt wird, aber bittte relativiert das ganze ein bißchen. es gibt durchaus straßen, situationen und verkehrsundichte, sprich eine strecke ohne beamtenfahrer, wo man mal schneller fahren kann.
laßt den leuten ihren spaß, genauso, wie ich den langsamfahrern den beamtenfahrer, die langsamer fahren, als die polizei erlaubt, ihren spaß lasse.
es kann medizin für geist und seele sein, wenn man/ich mal für einen moment 160 oder sogar 200 km/h fahre, ohne dabei auf der autobahn zu sein. solange ich dies nicht übertreibe und die meiste zeit mehr oder weniger gesetzeskonform fahre oder sogar mit meiner Minou landschaft, wetter naturgenießend durch die gegend zuckele.

Midlife-crisis oder was?

Fahr, wie Du lustig bist. Und wenn Du erwischt wirst, nimm"s wie ein Mann und zahle - jedes Vergnügen hat seinen Preis und nicht jedes Tempolimit ist sinnlos. Aber erspare uns dieses Geheule und Geseier vom „kriminellen Gesetzgeber“.

Gut…vielleicht ist der Ausdruck „krimineller Gesetzgeber“ sicher überzogen…aber manchmal frag ich mich echt nach dem Sinn so mancher Geschwindigkeitsbegrenzung…

Schönes Beispiel …vorm Kindergarten 30km/h…voll OK…aber nachts um 23:00UHr ??? Da machen die 30km/h an gleicher Stelle keinen Sinn…

@Xtr-Lo.F.wyr:
Ich sage ja gar nicht, dass ich nie zu schnell bin. Ok, bei mir dauerts ne Weile bis ich richtig schnell bin, ich hab also mehr Zeit mein Hirn wieder einzuschalten als Du. Auch wenn Du meinst die Kiste im Griff zu haben, die Umwelt ist doch kein Stück an solche Geschosse gewöhnt. Denk doch zum Beispiel mal an den Radfahrer die sich hinter der nächsten Kurve in die Hosen macht wenn er dich kommen hört. Sicher sind viele Tempolimits unsinnig, aber vielleicht sollte man sich sogar um 23.00 am Kindergarten zurückhalten, damit man das Langsamfahren an dieser Stelle in Fleisch und Blut übergeht und die Anwohner nicht zusehr gestört werden.
Auf Deine Verfolgungswahnprobleme mit der Politik gehe ich mal nicht ein.

also jungs.
habe ich chinesisch geschrieben. ich rede hier von gut ausgebauten straßen überland.
da mal schneller, was solls, wenns der verkehr zuläßt.

hab ich nicht geschrieben, daß bei schulen kindergärten etc. pp. radarkontrollen stattfinden sollen.
und ich nehm doch an daß ihr lesen könnt, ich es meistens genieße di
oe landschaft und das fahren ansich, mit angepaßter geschwindigkeit zu bevorzugen.
doch von zeit zu zeit muß das brennen sein, da wos geht.

aber eure antworten sind symptomatisch für die politik und die bürger die diese unterstützen.

Tja, da wo"s Sinn macht, da stehen die Herren eben selten.

War ne gute Zeit lang Busfahrer, und ich habe in den gut 5 Jahren nicht ein einziges Mal ne Geschwindigkeitskontrolle aka Blitzer an Schulen gesehen.

Aber an Ortsausgängen, breiten, gut ausgebauten und übersichtlichen Strassen, da steht plötzlich ne „sinnvolle“ 80"er Beschränkung !!

Bringt niemandem was, ausser der Kommune Kohle !!

HF.

Mein letztes Ticket bekam ich wegen 16 kmh Geschwindigkeitsueberschreitung. Es war auf einer gut ausgebauten zweipsuerigen Strasse mit Randstreifen, keiner Menschenseele weit und breit, abends um 21 Uhr, ein paar Hundert Meter vor dem Ortsausgangsschild einer kleinen Gemeinde im Harz.

Ist so eine Art Strassenbenutzungsgebuehr.

Gruss
Peter



Jep Peter… ganau so is des…

Anti-Radar-Maßnahmen

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Unsere Freunde und Helfer - stets um Bürgernähe bemüht …


« BLITZ-GESCHEIT »


Getarnte Radarkontrollen, Laserpistolen, Viehdeofahrzeuge - alles gemeine Fallen, um
unfreiwillig abgelichtet zu werden. Gegenmittel gibt"s natürlich auch, aber ob die intelligent,
erlaubt und tauglich sind ???

Temposünder gab es schon vor der Erfindung von Motorrad und Auto. 1841 etwa verlautbarte die
Hamburger Polizei eine Bekanntmachung, „nach welcher das schnelle Fahren , besonders um
die Ecken der Gassen, auf das Schärfste untersagt ist und die Contravenienten nach dem Grade
des Vergehens mit Geld- oder Leibesstrafen belegt werden sollen“. Prügel bekommen Raser heut-
zutage zwar nicht mehr, zur Kasse werden sie aber nach wie vor gebeten.

Zu häufig, zu ungerecht. Finden die Macher von www.radarfalle.de, dem mit rund 100.000 Nutzern
monatlich größten Internet-Portal zum Thema Verkehrsüberwachung und Abwehr derselben. „Wir
wollen die Leute nicht zum ungehinderten Rasen animieren, aber dem Staat auch nicht alle Frei-
heiten zur Abzocke gewähren“, erklären sie und füllen ihre Seiten unter anderem mit aktuellen
Infos zu mobilen Blitzern, und so genannten Starenkästen sowie kostenlosen Plugins zum
Herunterladen für gängige Navigations-Software.

Am Computer daheim, auf dem Display eines Navigationsgeräts, Personal Digital Aissistant (PDA)
oder Mobiltelefons werden dann zahlreiche Kontrollschwerpunkte erkennbar. Bei Motorrad-Ausrüster
Touratech, für dessen Navigationssoftware QV so ein Plugin verfügbar ist, beurteilt man diese Früh-
warnsysteme skeptisch: „Motorradfahrer nutzen meist nur die reinen Routing-Funktionen und kaum
irgendwelche Extra-Dienste, damit sie sich ganz auf die Strecke konzentrieren können.“ Leicht
gesagt mit Punkten in Flensburg, wenn unbedachter Fahrspaß schnell die Pappe kosten könnte.
Aber auch ohne digitale Unterstützung können sich Fahrer für auf der Lauer liegende Blitzer real
sensibilisieren, indem sie auf typische Merkmale von Radarfallen achten. (siehe Vorsicht Falle)

Manche, die nach der Devise „Nachsorge ist besser als Vorsorge“ unterwegs sind, greifen dagegen
zu sehr plumpen Mitteln, um nicht identifizierbar zu sein. So wird dazu gerne das Kennzeichen
hochgeknickt oder so verdreckt, dass nur ein Teil der Ziffern zu erkennen ist. Eine dauerhaft sinn-
volle Lösung ist das wahrlich nicht, denn bei einer Verkehrskontrolle kann trotz einer fantasiereichen
Ausrede der Schuss nach hinten losgehen, weil eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs droht.

Transparente Spezial-Folien oder Sprays (zum Beispiel Photoblocker von Trende-Trade Shop) sollen
Ordnungshütern gegenüber unauffällig bleiben und gleichzeitig den Blitzgeräten einen fotografischen
Blick auf das Nummernschild versperren, indem die beschichtete Oberfläche des Kennzeichens das
Blitzlicht reflektiert, das Foto dadurch überbelichtet und unbrauchbar macht. Da in Deutschland -
anders als in Österreich oder der Schweiz - überwiegend nur von vorn geblitzt wird, macht diese
strafbare Schutzmaßnahme für Motorradfahrer hier zu Lande wenig Sinn. Zumal die Behörden auch
im Nachhinein zunächst unkenntliche Ziffern auf dem Beweisfoto durch Bildbearbeitung wieder sicht-
und beweisverwertbar machen können.

Ausgefeilter sind elektronische Warngeräte, deren Funktionalität oftmals selbst die Verkäufer
anzweifeln. Carsten Fetzer von www.radarwarner.de - einer der größten Fachhändler in diesem
Bereich, weist nach eigenen Angaben jeden Kunden darauf hin, dass die Nutzung dieser Geräte
illegal ist und empfiehlt Motorradfahrern zwei Geräte. Valentine One EU und BEL 590R-EU sollen
ein paar hundert Meter vor etwaigen Radarfallen ein akustisches oder optisches Signal geben.
Eine kleine LED-Leuchte (BEL) im Cockpit oder ein Knopf im Ohr des Fahrers (Valentine) sind bei
fachgerechtem Einbau das einzig sichtbare Indiz für die Verwendung des Radarwarners.

„Bringt alles nichts“, sagt Bernd Störmer von der Polizei Wesel, die ein Video-Motorrad einsetzt.
„Gegen Videotechnik sind selbst die ausgebufftesten Warngeräte machtlos, und bei Nummernschild-
Tricksereien lassen wir gegegenenfalls das Kennzeichenfoto vom Kriminalamt untersuchen.“ Stellen
die Beamten einen Manipulation fest, zieht das unter Umständen böse Folgen nach sich.

Das beste Mittel gegen Radarfallen ist natürlich die Einhaltung aller Verkehrsvorschriften. Sicherlich
sehen"s die meisten Motorradfahrer genauso. Sollte doch mal … Sie wissen schon, man erschreckt
sich und reißt ganz aus Versehen direkt vor der Radarfalle den Gashahn auf … und der vor einem ist
doch auch … äh, der Tacho geht nach - erst mal ruhig bleiben und abwarten! Innerhalb von drei Monaten
wird meist ein Bescheid zugestellt. Ungeduldige können im Internet unter www.bussgeldrechner.de vorab
nachschauen, was sie in etwa erwartet. Und wenn"s ganz dicke kommt: Laufen soll ja gesund sein.

Quelle: MOTORRAD 7/2005 von Thorsten Dentges


[image]http://img96.exs.cx/img96/1637/brigittefinken3hx.jpg[/image]


« „Ich bin für RADAR -Kontrollen“ »


Die freundliche Dame auf dem Bild ist Brigitte Finken, PR-Beraterin aus Hamburg,
zeitweilig steht sie mit Ihrem Schild, das aus hoheitlich exxekutiven Gründen NICHT
einzuziehen ist, zur Freude der Fahrzeugführer vor Radarkontrollen am Straßenrand.

Quelle: www.radarwarner-radarfalle.com


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« VORSICHT FALLE »

Achten Sie auf Kleinbusse, Kastenwagen oder Kombis mit abgedunkelten Scheiben, die genau
parallel oder im 90-Grad-Winkel zum Fahrbahnrand im Abstand von mindestens zehn Metern zu
anderen Kfz. abgestellt sind, damit ihr Radarstrahl die Straße voll erfassen kann. Eine lange
Funkantenne auf dem Dach (früher), ein zweiter Innenspiegel wie bei Fahrschulautos, daumengroße
Erhöhungen (Mini-Kameras) auf dem Armaturenbrett oder der Hutablage entlarven häufig Video-
Meßfahrzeuge und zivile Polizeiautos. Besonders gerne wird sinnigerweise hinter Ortseinfahrten
(ACHTUNG: Das Ortseingangsschild muß dort stehen, wo es eine Bebauung gibt !!!) und an
Gefahrenschwerpunkten (Kindergärten, Schulen, kurvige Strecken) geblitzt. Deshalb auf Gefahr-
zeichen (dreieckiges Schild mit rotem Rand) und Geschwindigkeitsbegrenzungen achten.

Quelle: www.radarfalle.de


INTERVIEW mit Dominic Friedrich, Verkehrsexperte der www.deutsche-anwaltshotline.de

MOTORRAD: Wie verhält frau/mann sich am Besten, wenn frau/mann in eine Radarfalle getappt ist?

Friedrich: Da in aller Regel lediglich Frontfotos gemacht werden, wird"s für Motorradfahrer nur dann
eng, wenn sie sofort nach der Tat angehalten werden. Grundsätzlich sollte frau/mann in so einem
Fall die Tat nicht sofort zugegen und KEINE Aussage (außer Personen bezogenen Pflicht-Angaben)
am Tatort machen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann frau/mann bei der ausstellenden Behörde
innerhalb einer Woche formlos Einspruch einlegen, danach erhält frau/mann Einsicht in die Ermittlungs-
akte. Oft passieren nämlich Messfehler beziehungsweise -ungenauigkeiten, die einwandfrei von den
Behörden ausgeschlossen werden müssen. Diese Beweisführung gelingt allerdings in den seltensten
Fällen. Insbesondere wenn frau/mann rechtsschutzversichert ist, sollte frau/mann sich an einen Anwalt
wenden, weil die Kosten meist übernommen werden.


MOTORRAD: Wie wirken sich die diversen Anti-Radar-Maßnahmen rechtlich aus, wenn frau/mann
damit erwischt wird ???

[/b]Friedrich[/b]: Der Verkauf und Erwerb von elektronischen Warngeräten, Radarblock-Folien oder Ähnlichem
ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch ist die Nutzung verboten. Sollte frau/man von der Polizei mit solchen
Hilfsmitteln erwischt werden - etwa bei einer profanen Verkehrskontrolle - zieht dies eine Strafanzeige
nach sich, und die teilweise sehr teuren Geräte werden beschlagnahmt. Je nach Anti-Radar-Maßnahme
bestünde zudem ein Straftatbestand wie etwas Strafvereitelung. Urkundenunterdrückung oder sogar
-fälschung, der mit maximal fünf Jahren Haft sanktioniert werden könnte. Als Anwalt bliebe mit dann
nur, dem Klienten lediglich eine Strafverteidigung mit geringen Erfolgsaussichten anzubieten. Daher
mein Ratschlag: lieber die Finger von solchen Mitteln und Methoden lassen.


Behörden in Deutschland kassieren offenbar zu Unrecht Bußgelder …

« FEHLMESSUNGEN »

Eine Stichprobe des ARD-Wirtschafts-magazins Plusminus (Ausstrahlungstermin war
Dienstag, 07.12. um 21.55 Uhr) in fünf Städten und Kreisen ergab die Zahl von über 30.000
mangelhaften Bescheiden bei Geschwindigkeitsübertretungen.

Im Landkreis Osnabrück wurden mindestens 10.000 Bußgeldbescheide verschickt, obwohl die
Messbox nicht wie zwingend vorgeschrieben geeicht war. In Heilbronn fiel den Behörden über
Monate nicht auf, dass der Eichschein für eine Anlage falsch ausgefüllt war. In Offenbach wirkte
in rund 11.500 Fällen nicht zugelassenes Personal an den Bußgeldbescheiden mit.

Die so auf falscher Grundlage kassierten Bußgelder werden in der Regel nicht zurückgezahlt.
Auch Punktstrafen und Führerscheinentzug werden kaum zurückgenommen. Die Behörden
stehen auf dem Standpunkt, dass die Bescheide nach einer Frist von vierzehn Tagen auch
dann rechtswirksam sind, wenn die Geschwindigkeitsmessungen nachweislich fehlerhaft
zustande kamen. Davon erfahren die betroffenen Autofahrer aber nur, wenn sie rechtzeitig
Widerspruch einlegen und einen Rechtsanwalt einschalten.

Quelle: www.plusminus.de vom 07.12.2004


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Auf dem Hinterrad mit 115 km/h durch Hamburg!

« Fischkopp-Racing »

Am 23.03.2005 führten Polizeibeamte der Verkehrsstaffel Ost eine
Geschwindigkeitsmessung im Lokstedter Steindamm durch. Als das Krad
auf die Messstelle zufuhr, sah der Beamte, dass die Maschine nur auf
dem Hinterrad gefahren wurde. Die eigentliche Messung ergab einen
Wert von 115 km/h statt erlaubter 50 km/h. Das Kennzeichen des Krades
konnte nicht abgelesen werden, sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen
führten nicht zur Feststellung des Fahrers.

Nach Auswertung des Radarfotos stellte sich heraus, dass es sich
bei der Maschine um ein blaues Krad der Marke Yamaha R1 handelt. Da
das Motorrad nach der Messung wie „vom Erdboden verschluckt“ war,
vermuteten die Polizisten, dass der Fahrer in der Nähe des Messortes
wohnhaft sein könnte.

Umfangreiche Ermittlungen bestätigten die Vermutung und am
07.04.2005 wurde der Fahrer in seiner Wohnung angetroffen. Der
Lokstedter hat den Verstoß zugegeben. Ihm drohen jetzt eine Geldbuße
von 175,- Euro, vier Punkte im Verkehrszentralregister sowie ein
Fahrverbot von zwei Monaten.

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Das Fahren eines Krades nur auf dem Hinterrad (beliebt z. B. nach Ampelstart) erfüllt
nicht den Tatbestand einer OWi. - BayObLG vom 24.04.1985, VRS 69/146


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Verkehrsünden im Ausland …

« Just a little bit dangerous »

Da endet der Urlaubsspaß: Auf der Fahrt in den Urlaub sollte man sich Zeit lassen. Während bei uns
relativ harmlose Geschwindigkeits-übertretungen (bis 20 km/h) mit maximal 35 Euro geahndet werden,
kostet dieser Verstoß in den meisten europäischen Ländern erheblich mehr. Nach der jetzt vom ADAC
aktualisierten Liste der Verkehrssünden im Ausland, bestraft Norwegen Temposünder mit 390 Euro,
viele andere Länder ahnden diesen Verstoß mit Beträgen weit über 100 Euro.

Aber auch bei anderen Verkehrsübertretungen kann die Urlaubskasse ganz schön leiden. Wer beispiels-
weise auf dem Autoput über Slowenien, Kroatien, Serbien und Mazedonien an die Ägäis oder durch
Bulgarien zum Bos-porus fährt, sollte sich strikt an die Verkehrsregeln halten. So kostet etwa in Slowenien
Überholen trotz Verbots umgerechnet 170 Euro, ein Rotlichtverstoß 250 Euro. Etwas preiswerter ist Kroatien,
wo die Nichtbeachtung des Rotlichts rund 135 Euro ausmacht, in Serbien 110 Euro (ebensoviel wie
falsches Überholen). In Mazedonien schließlich kommt man für beide Zuwiderhandlungen mit jeweils
65 Euro, in Bulgarien mit etwa 40 Euro davon.

Auf der Via Baltica durch die neuen EU-Staaten Polen, Litauen, Lettland und Estland ist vor allem Alkohol
am Steuer nahezu tabu: Während in Litauen noch 0,4 Promille gestattet sind, beträgt das Maximum in
Polen 0,2 Promille, in Lettland und Estland ist absolute Nüchternheit beim Autofahren angesagt. Sonst
werden Geldstrafen von meist mehreren hundert Euro fällig, in Polen bis zu 1200 Euro. Zusätzlich wird
in der Regel die Weiterfahrt untersagt, und wenn alkoholisiert oder unter Drogeneinwirkung ein Unfall,
womöglich mit Verletzten, verursacht wird, droht sogar eine Haftstrafe.

Im Februar 2005 hat der EU-Ministerrat endgültig den Rahmenbeschluss über die gegenseitige
Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen verabschiedet. Diese Vereinbarung wird allerdings
in diesem Jahr nicht mehr zum tragen kommen. Vermutlich werden sogar erst ab 2007 Bußgeld-
bescheide über 70 Euro europaweit vollstreckt. Bisher ist die zwangsweise Eintreibung von Geld-
bußen (ab 25 Euro) nur zwischen Deutschland und Österreich möglich. Wer im Ausland zu einer
Verkehrsstrafe auch noch Punkte erhält, muss nicht befürchten, dass diese nach Flensburg
weitergemeldet werden.

Quelle: www.adac.de vom 15.04.2005


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Wann ist zu schnell, zu schnell ???

« Exxpreßdienst »

Toulon/Frankreich: Zwei Jahre Knast, Führerscheinentzug und eine empfindliche Geldstrafe bekam
der 26-jährige John Maldavi dafür, daß er am 28 September 2002 um 22:50 Uhr auf dem Stadttunnel
von Toulon mit satten 208 km/h statt der erlaubten 70 km/h gemessen wurde.

Eine drakonische Maßnahme auf eine leichtfertige Verhaltensweise? Zumindest zeugt es von einer
gewissen „Dummheit“ mit ohne verspiegeltem oder polarisierendem Visier unterwegs zu sein! Was
aber, wenn jemand zu Schaden gekommen wäre?!

Quelle: Nice Matin vom 22.12.2002


KRITIK AN RADARKONTROLL-LASERGERÄTEN

« Rattenscharf »

OLG Frankfurt a. M.: Kritik an Radarkontroll-Lasergeräten.
Nach Entscheidungen des OLG Frankfurt a. M. (2 Ws B 367/95 und 2
Ws B 400/95) sind Geschwindig-keitsmessungen mit tragbaren La-
sergeräten (sog. Radarpistolen) zwar grundsätzlich zur Feststellung von
Geschwindigkeitsüberschreitungen geeignet, doch muß im Zweifels-
fall einwandfrei bewiesen werden, daß keine Fehlmessung vorlag.
Der 2. Bußgeldsenat hat damit auf die Rechtsbeschwerden von Auto-
fahrern die vorinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben und die
Sache zur erneuten Verhandlung an das AG zurückverwiesen. Insbe-
sondere bemängelte der Senat das Fehlen eines Sachverständigen-
gutachtens über mögliche Fehlmessungen. Die Messung mit den
sog. „Laserpistolen“ geschieht dadurch, daß die Gerate die vorbei-
fahrenden Fahrzeuge visieren. Sodann wird durch das Gerät ein La-
serstrahl ausgesendet, der vom Wagen reflektiert und von dem Gerät
wieder aufgenommen wird. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs er-
scheint in einem entsprechenden Kontrollfenster. Eine Fotodokumen-
tation wie bei den normalen Radarmessungen gibt es bei diesen
Geräten nicht. Bei den Messungen durch diese Geräte sind u.a. Ta-
geslicht und verkehrsarme Straßen notwendig, um die gemessene
Geschwindigkeit eindeutig einem Fahrzeug zuordnen zu können. Der
Senat hob die vorinstanzliche Entscheidung insbesondere deshalb
auf, weil die messenden Beamten - gerade wegen der vorstehenden
Unzulänglichkeiten - keine Angaben über die Verkehrsverhältnisse
gemacht hatten und somit eine Fehlmessung nicht auszuschließen
war. (Quelle: FAZ vom 19 .7.1995 - HAZ vom 19.7.1995)


Knick in der Optik ???

« URTEIL »

Radarmessung. Ein Autofahrer war zu 50,- €uro Geldbusse und drei Punkten
verurteilt worden, weil es nach Abzug von drei Prozent Toleranz um 26 km/h
zu schnell gefahren war. Das Messgerät Multanova 6F war bei der Messung
auf „fern“ eingestellt, obwohl im Nahbereich geblitzt wurde. Der Fahrer legte
dagegen Beschwerde ein vor dem OLG Koblenz und wies dabei auf die in der
ADAC-Motorwelt 12/01 veröffentlichten möglichen Fehlmessungen hin. Die
Busse wurde daraufhin auf 40,- €uro und einen Punkt ermässigt.

Az. 1 Ss 243/02


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Einspruch - in einer Sekunde zweimal geblitzt

« Tiefflieger »

Ein Kfz.-Fahrer wurde in Osnabrück innerhalb einer Sekunde
gleich zweimal vom Radar erwischt: einmal von rechts mit
64 km/h und 200 Meter weiter von links mit 63 km/h.

Dafür sollte er je 25 €uro Verwarnungsgeld bezahlen. Nach
Beratung durch ADAS-Juristen legte das Mitglied gegen die
Doppelbuße Einspruch ein. Mit Erfolg. Denn Verkehrsverstösse,
die zeitlich und räumlichsehr eng zusammenliegen, können als
eine einzige Tat geahndet werden. Der Temposünder musste
nur einmal bezahlen.

OLG Zweibrücken, DAR 03, 281

Nachrechnen lohnt sich also - wobei dem ADAC bei obigem
Text ein kleiner Zahlendreher unterlaufen sein dürfte: Bei den
genannten Geschwindigkeiten legt ein Kfz. lediglich etwa
18 Meter in einer Sekunde zurück und nicht 200 Meter …

Quelle: www.radar-forum.de


Glück für den Fahrer

« Lucky Day »

Lässt die „karnevalsuniformierte Rennleitung“ vermeintlich angetrunkene Verkehrsteilnehmer
ins Röhrchen pusten, muss sie sich dabei an die mit dem Messgerät verbundenen Bestimm-
ungen halten.

Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Freiburg macht die Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein aufmerksam. Dazu gehört etwa, dass je nach
Gerät ein bestimmte Zeitspanne zum letzten Alkoholgenuss eingehalten werden muss.

Im konkreten Fall war ein Moppedfahrer um 2:30 Uhr im Rahmen einer Verkehrskontrolle
angehalten worden. Sofort wurde eine Atemkontrolle gemacht, die auf einen Blutalkohol-
spiegel von 0,5 Promille schliessen liess. Es wurden ein Bussgeld von 250 €uronen sowie
ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Der Betroffene legte Einspruch ein, weil ihm der Promille-Wert zu hoch erschien. Denn
nach eigenen Angaben hatte er am betreffenden Abend lediglich ein Mixxgetränk sowie
wenige Minuten vor der Kontrolle eine halbe 0,3-Liter-Flasche Bier getrunken.

Das Amtsgericht sprach den Moppedfahrer frei. Ein Gutachten hatte ergeben, dass die
vorgenomme Messung nicht den notwendigen Bedingungen entsprach, die bei dem ver-
wendeten Gerät vorgeschrieben sind. Unter anderem hätte nach der Einnahme des letzten
alkoholischen Getränks eine Wartezeit von mindestens 20 Minuten eingehalten werden
müssen. Nur so sei sicher zu stellen, dass mögliche alkolische Restsubstanzen im Mund-
raum der Testperson das Messergebnis nicht unzulässig beeinflussen.

Amtsgericht Freiburg, Aktenzeichen 16 OWi 53 js 25207/02 - AK 347/02 Hw


Polizisten ungestraft als Wegelagerer bezeichnet

Einen Polizeibeamten als „Wegelagerer“ zu bezeichnen, kann vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit
gedeckt sein, so ein jetzt veröffentlichter Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Die
Richter hoben damit die Verurteilung eines Autofahrers wegen Beleidigung auf (Az. 1St RR 153/04).

Der Autofahrer aus dem Allgäu war auf dem Weg zur Arbeit in eine Verkehrskontrolle geraten. Dass
ihn einer der beiden Polizeibeamten bereits einige Zeit zuvor kontrolliert hatte, hielt er für eine Frechheit.
„Ah, klar, dass hier kontrolliert wird. Der Wegelagerer ist ja allgemein bekannt“, sagte er zu der Kollegin
des ihm bekannten Polizeibeamten, der die Bemerkung selbst nicht mitbekam. „Das ist beleidigend“,
schnaubte der Polizist, als ihm seine Kollegin davon berichtete. Es folgten Anzeige und Verurteilung
wegen Beleidigung durch das Landgericht Kempten. Doch die obersten Landesrichter hoben das
Urteil auf. „Weder hat der Autofahrer den Polizeibeamten vorgeworfen, Kraftfahrern auf strafbare Weise
Gelder abzunehmen, noch ist die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten“, urteilten sie. „Es gehört
zur Meinungsfreiheit, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor Sanktionen kritisieren zu
dürfen“, erläutert Rechtsanwalt Paul Vogel von der Deutschen Anwaltshotline, die unter einer 0900er
Nummer telefonische Rechtsberatung für 1,99 Euro pro Minute anbietet, die Entscheidung. Dabei
dürfen auch scharfe Äußerungen fallen. „Die Grenze liegt bei der so genannten Schmähkritik“, sagt
Rechtsexperte Vogel, „man darf keine Person diffamieren, sondern die Kritik muss sich immer an
der Sache orientieren.“

Quelle: Deutsche Anwaltshotline


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BIG BROTHER is watching you!

Kleiner Hinweis zum Schluß: Mobile Radarmeßgeräte sind heute mittlerweile bis zu einer Reich-
weite von 1.000 Metern zugelassen. Erfordern allerdings eine sachgerechte Bedienung - so müssen
stets zwei Bedienstete die Messung vor Ort bestätigen, die/der Fahrer muß unmittelbar mit dem
Ergebnis konfrontiert werden - AUF KEINEN FALL ein Schuldanerkenntnis direkt unterschreiben,
zumal ja ggf. Formfehler (wie z.B. nicht sachkundige Kontrolleure oder ein nicht geeichtes Gerät,
oder z.B. falscher Einsatzvoraussetzungen) vorliegen könnten. Ebenfalls unter KEINEN Umständen
die Angelegenheit durch Bezahlung vor Ort als erledigt ansehen wollen - auch dies gilt als Schuld-
eingeständnis, manchmal hilft ja ggf. Ortsunkenntnis weiter, die Schuldfrage ein wenig zu senken.

Nichts destotrotz, wir haben eine Straßenverkehrsordung - und so widersinnig sie uns manchmal
auch erscheinen mag, wir alle sind dazu aufgerufen uns an diese zu halten - auch wenn der nächste
Termin noch so dringlich sein sollte, lieber mal fünf Minuten später eintreffen, als wegen überhöhter
unkontrollierter Fahrweise einen Unfall, möglicherweise mit Personenschaden, hervor zu rufen. Im
Übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf die neue geänderte Rechtsprechung zur
Rechtmäßigkeit der Einziehung von Bußgeldern aus dem EU-Ausland hinweisen: Cash rulez !!!
__________________________________________________

NEIN, ich bewerte die vorstehenden Meldungen in keinster Weise, sie spiegeln auch nicht in
irgendeiner Form meine persönliche Meinung wieder. Ich transportiere lediglich Informationen
unter dem Aspekt den unbedarften und unwissenden Lesern etwas zuzutragen oder zu schildern,
dass sie vielleicht noch nicht wissen. Nicht mehr, auch nicht weniger. Und doch meine ich, es
gibt Wichtigeres im Leben, als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen.

Still have a nice day
chris-XX

PS. … sicher ist, daß nichts sicher ist. Selbst das nicht.

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« Schmierenkomödie »

Verarsche oder voll die Abzocke [image]http://img116.exs.cx/img116/3052/rolleyes0hy.gif[/image] - das ist »HIER« die Frage! [image]http://img116.exs.cx/img116/765/confused1mb.gif[/image] [image]http://img116.exs.cx/img116/765/confused1mb.gif[/image]

Have a nice day!
chris-XX

hallo leute!
bei einigen geschwindigkeitsbeschränkungen kann man ja wohl nur noch den kopf schütteln. breite, gut ausgebaute lanstraße. und , wie schnell darf man fahren? genau! 70. is doch super, oder? und das beste? es wird auch noch regelmäßig kontrolliert.
wohne in der nähe einer grundschule mit kindergarten, wo sogar schon kinder angefahren wurden, geschwindigkeitskontrollen aber nach wie vor ins reich der träume zu verbannen sind. aber so is das eben. kontrolliert wird da, wo auch das meiste geld zu holen ist. also, nich ärgern, weiter zu schnell fahren und darauf hoffen, nich erwischt zu werden.

Hmm Naja, ich finde die Abzocke vom „Grünen Sportverein“ auch sinnlos ohne Ende. Ich wohn jetzt schon 2 Jahre neben einer Grundschule wo mansche mit ihren 3er Bmws nur Vollgas kennen. Und in den Jahren habe ich nie ne Kontrolle da gesehen, leider nur Krankenwagen die die Verletzten Kinder abgeholt haben. Naja leider gibt es dann noch diese netten Fahrverbote weil ein Rntner wohl nicht in ruhe aus dem Fenster schauen konnte. Naja irgendwann ist des Motorradfahren eh nur noch im ausland möglich und da auch nur noch auf ner Rennstrecke.
Aber muss das sein? Also ich finde es ist ein Armutszeugnis für die Polizei usw. das sie so erkennbar nur hinter der Kohle der Biker her ist.
Ich rege mich immer wieder darüber auf wo die stehen und wie sie einen behandeln. Wenn das nächstes jahr so weiter geht mit diesen miesen Kontrollen und beanstandungen von irgendwelchem Kleinkram wie Nummernschild zu dreckig 45€ usw. werde ich wohl meine Aprilia verkaufen ne Bombe bauen und mich mit ner Radarfalle zusammen in die Luft sprengen

Ich sehs auch net mehr ein. Siehe Hessen und dem versuch Biken komplet zu verbieten. Alles was Spass macht wird verboten…
Wann blitzen die mich eigentlich wenn ich mit meiner Frau im Bett bin???

so fertig…

Lg Danny