Zahn um Zahn

Hi

das Thema Optimierung Sekundärübesetzung ist doch immer wieder interessant. Was mich allerdings doch mehr als erstaunt hat war die Aussage das der TÜV Landau die geänderte Übersetzung einträgt ohne eine neue Geräuschmessung durchzuführen.

Die 8% Regelung war mir auch bekannt. Allerdings hat mir mein TÜV deutlich zu verstehen gegeben, das ohne erneute Geräuschmessung garnichts geht.

Jetzt muß ich lesen, das dies anscheinend doch von der jeweiligen Tagesform des Prüfers abhängt.

Was stimmt denn nun ? Geräuschmessung Vorschrift oder liegt es im Ermessen des Prüfers ???

Gruss
Ulli

Ich denke, besagte 8%-Regelung wird auch nur ein Richtwert sein und eventuelle Geräuschmessungen liegen im Ermessen des Prüfers.

Eventuell wäre es ja hilfreich mal einen anderen TÜV zu kontaktieren.

Gruß
KH

Die 8%-Regel betrifft nur die Gültigkeit des Abgasgutachtens für das Fahrzeug. Wird die Übersetzung länger als original, wird kein Prüfer eine Geräuschmessung durchführen wollen. Wird sie aber kürzer, steigt das Fahrgeräusch natürlich, da sowohl die Ausgangsdrehzahl und natürlich erst recht die Enddrehzahl (durch die bessere Beschleunigung) höher liegt. Somit kann man in diesem Fall nicht auf eine Fahrgeräuschmessung verzichten - und die geht dann erfahrungsgemäß auch in die Hose.