Habe ein Problem mit Kasko-Versicherung

Leider hab´ich bei einem Händlertesttag am Pannoniaring meine ZX9R in den Kies geschmissen.
Die Kasko- Versicherung weigert sich nun den enstandenen Schaden zu bezahlen, und verweist auf die allgemeinen Bedingungen für Kollisionskasko-Versicherungen.
Meiner Meinung nach treffen die dort genannten Risikoausschlüsse aber nicht zu!
Kennt irgend jemand Fälle oder Urteile, wo die Versicherung gezahlt hat, obwohl die Maschine am Ring zerstört wurde.
Wäre euch für Hinweise sehr dankbar!

lg aus dem Mostviertel
Seisi

meines wissens zahlt die versicherung nur bei einem fahr(sicherheits)training wo nicht das ziel besteht höchstgeschwindigkeiten zu erreichen. mit stürtzen am ring hast fast immer die arschkarte bei der versicherung

aber aus juristischer Sicht ist dieser Punkt meiner Meinung nach sehr dehnbar.
Was bedeutet „Erzielung von Höchstgeschwindigkeit“.
In den Versicherungsbedingungen steht wortwörtlich im Punkt 2 des Artikel 6:
Ausgeschlossen sind Schadensereignisse, die bei der Verwendung des KFZ bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder ihren Trainingsfahrten, entstehen.
Was ist hier gemeint?
Meiner Meinung nach sind das Rennen und die dazugehörenden Trainings.
Dazu ist eine Zeitnehmung notwendig, die es bei mir nicht gab.
Diese Grauzone gehört einmal ausjudiziert!

schuld wenns´t da Versicherung sogs´t wos´t
gfoa… bi…!!!

i hab bei meiner versicherung vorher gefragt und die haben mir bestätigt, wenn ich am ring fahre, aber OHNE transponder, dann gilt es als fahrsicherheitstraining,deckt also ab, sobald du mit transponder fährst, ist es eben die erziehlung einer höchstgeschwindigkeit (und die können das leicht überprüfen), aber vielleicht ist das auch nicht bei allen versicherungen gleich (i bin bei der donau )liebe grüße mo

wen du beweißen kannst das,das ein Fahrtechniktraining war und kein Rennen mit Zeitmessung ist und ein Freiesfahren,müßten sie eigentlich zahlen mit Bauchweh,nur brauchst du die anmeldung von Veranstalter.

war weder rennen noch training, oderr? hast vielleicht doch einen transponder ausgeborgt?


lg
e.

dann hoff ma das du a gute rs versicherung hast

nur sind die versicherungen auch nicht dumm, und eine überprüfung der anmeldelisten der veranstalter ist auch schnell durchgeführt.
aber grundsätzlich hast du recht - ehrlichkeit wird bestraft!

kein transponder am moped!!!

diese aussage wurde mir gegenüber vom damaligen versicherungsvertreter auch gemacht;
leider habe ich das nicht schriftlich, und den vertreter gibt es nicht mehr bei der versicherung.

ist übrigens die wiener städtische

lg seisi

ich keinen hinweis beitragen, aber mich würde brennend interessieren wie es weitergeht.
meiner meinung nach müssten sie laut artikel 6 zahlen… aber in der realität schauts dann oft anders aus.

bis ich über ein ende der streiterei berichten kann;
werde das ganze aber jetzt mit hilfe meiner rechtsschutzversicherung durchziehen, und das ergebnis im forum bekanntgeben!

lg seisi

hab noch eine frage an dich…

um welche versicherung handelt es sich bei dir?
meine vollkaskoversicherung beruht auf den allgemeinen kaskobedingungen (AKKB 2003) und bei mir steht es ebenfalls genau so drinnen, wie du das oben beschrieben hast.

in neueren versicherungsbedingungen wenn du schaust steht es aber viel explizieter drinnen zb:
„„die als Privatfahrten auf zugelassenen Rennstrecken entstehen““ (donau versicherung) oder bei der züritel: [url=http://www.zueritel.at/bedingungen/AKIB2005.pdf]http://www.zueritel.at/bedingungen/AKIB2005.pdf[/url]

lg warsi

es handelt sich um die wr.städtische
ich habe aber die bedingungen KK1995 von denen bekommen - seither (2002)keine neuen.
wenn sich hier was geändert hat müssten die mich doch auch verständigen, oder?
hab aber wenig hoffnung in der ganzen angelegenheit, zumal meine rechtsschutzversicherung (allianz) bei „streitigkeiten aus versicherungsverträgen“ auch nicht zahlt.
damit wird eine klage risikoreich.
bin zu zeit mit dem konsumentenschutz in kontakt-
vielleicht bringt´s was

lg seisi

versicherungen sind schon verbrecher.
aber danke für den hinweis ich muss mir auch gleich meine rechtsschutzversicherung auf das hin durchsehen.

und über änderungen der bedingungen müssen sie dich auf jeden fall informieren… ich mein wo würden wir denn da hinkommen…?

da aber in den neuen bedingungen explizit ausgeschlossen wird nehm ich mal an, dass es in den alten bedingungen inkludiert ist zumal ja weder wettbewerbscharakter noch rennen noch training für einen wettbewerb zutrifft.

Hat zwar lange gedauert, aber mit Hilfe des Konsumentenschutzes konnte ich mein Recht durchsetzen.
Die Versicherung hat gezahlt!
Einem Musterprozess wollten sie offensichtlich aus dem Weg gehen!
Lag aber daran, dass ich noch die alten Bedingungen im Vertrag stehen hatte.
Mit den neuen Bedingungen ist das nicht mehr möglich.

Ende gut, Alles gut!

Tschüss Seisi