Befahren eines Mehrzweckstreifens

Ich habe diese Frage der ÖAMTC-Rechtsabteilung gestellt:

Darf ich mit einem Motorrad einen Mehrzweckstreifen befahren, wenn ich an einer stehenden Kolonne vorbeifahre? Dieser Mehrzweckstreifen ist nicht mit einer Sperrlinie, sonder mit einer Leitlinie vom Fahrstreifen getrennt und einem Fahrrad-Symbol gekennzeichnet.

Die Antwort war JA, man darf unter Berücksichtigung von
§2 (1) 7a. Mehrzweckstreifen: ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines
Radfahrstreifens, der unter besonderer Ruecksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn fuer diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn fuer das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist.

Falls Euch mal wer aufhalten sollte, wie schon mal passiert:
[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=398495]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=398495[/url]

lg
Alfi

mein dank ist dir sicher, denn ich wusste das nicht.

lg
steveman

„…wenn fuer diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist…“

gibts überhaupt ein mopperl daß so breit ist?

Korrigier mich wenn ich falsch lieg, aber theoretisch versteh ich das so, daß der Mehrzwckstreifen/Fahrradweg nur dann befahren werden darf, wenn nicht genug Breite da ist…
Fazit: Mitn mopperl darfs erst net befahren werden.

So seh ich das halt…

lg eva

weil man darf sich an einer stehenden Kolonne vorbeischlängeln. Wenn genug Platz ist. Und der Mehrzweckstreifen ist ja eigentlich ein Teil des Fahrstreifens (wenn nicht durch eine Sperrlinie getrennt!!). Und ich hab’ die Juristin extra auf das Vorbeischlängeln angesprochen. Die hat bestätigt, daß es lt. oben genanntem § erlaubt ist. Wird schon stimmen.

Da ich jeden Tag einen dieser MZS befahre, warte ich mal ab.

lg
Alfi

das schon des öfteren bei dem auf der landstrasser hauptstrasse gefragt… ich werds jetzt einfach tun g

Minuten auf dem Weg zur Arbeit gespart gg

lg
Alfi

ps.: Ein MZS ist ja auch KEIN RADWEG. Da dürftest du nicht!

nur von der videothek nach hause g

irgendetwas dürfte hier in der schilderung der strasse=verkehrsfläche auseinanderklaffen.

weil:wenn du zb die kreuzung 1110 wien, simmeringer-hauptstraase mit hauffgasse/kopalgasse hernimmst,was du wahrscheinlich als strafbeispiel hernimmst…

…NEIN…

wir haben diese kreuzung ausführlich auch mit öamtc-rechtsabteilung sowie mit den leitenden polizisten vom koat besprochen.
es ist eine fahrspur vorhanden die dann zusätzlich rechts einen markierten fahrradstreifen aufweist und vor der ampelkreuzung kommt links zusätzlich eine markierte abbiegespur in die kopalgasse dazu.
jetzt hast du also einen linksabbieger-eine geradeaus und zugleich rechtsabieger in die hauffgasse (über den fahrradstreifen)und zusätzlich einen eigen aufgemalten fahhrad-fahr-streifen.
UND DAHER IST HIER MIT EINEM MOTORRAD/MOPPED ein rechts vorfahren/vorschlängeln bei stau oder roter ampel verboten.

thats it.

aber mit jeweils 21,-- euronen kannst du das mit/bei jedem strassenaufsichtsorgan jederzeit an ort und stelle bereinigen.anzeige kommt halt teurer falls du uneinsichtig sein solltest gg


übrigens gleich verboten:auf dem autobahn-pannenstreifen vorbeifahren im stau …

das ist mein wissensstand dazu.


gruss kurt


ps:aber vielleicht haben wir hier einige voll-juristen um das aushebeln zu können…

Ist es dort tatsächlich ein richtiger RADWEG? So mit blauer Markierung und Trennung durch eine durchgehende weiße Linie? Wenn nich, dann ist es KEIN Radweg sondern ein Mehrzweckstreifen. Und den darf man befahren. Laut Aussage ÖAMTC-Rechtsabteilung von gestern.

Es gibt (noch) keine Strafsache. ist nur vorbeugend. Und auf der Autobahn darf man sowieso nicht vorbeifahren, gilt ja nur bei Kreuzungen, Baustellen udgl.

lg
Alfi

zb wennst die mariahilfer von anfang stadtauswärts fährst so einen steifen meinst?

Hallo Kurt,
Hallo Alfi!

Ich kenne die angesprochene Kreuzung. Definitiv handelt es sich um einen MZS. Leider verwechseln die Radfahrer das aber und poche sehr gerne auf ihren „Radlweg“. Man darf auch dort vorbeischlängeln. Sollte die Rennleitung das anders sehen wollen, dann würde ich soger auf eine Anzeige bestehen, und diese beeinspruchen. Der Erfolg ist garantiert!

Wichtig dabei allerdings ist, dass das Vorbeischlängeln definitiv an einer STEHENDEN Kolonne von statten gegangen ist. Wenn nicht hilft auch ein Einspruch nichts!

Bikergruß,
Mithrandir

Mich hat mal ein (sehr netter!) Polizist drauf aufmerksam gemacht, dass ich auf dem Mehrzweckstreifen in der Liechtensteinstraße, der zwischen Geradeaus- und Rechtsabbiegespur verläuft, selbstverständlich an der Kolonne vorfahren darf.

nicht vergessen >>unter besonderer Ruecksichtnahme auf die Radfahrer<<! Die haben auf diesem MZS schon den Vorrang. Aber wenn keiner da ist, dann sind eben wir die MotorRadfahrer gg

lg
Alfi

doch welche, die sich auskennen g

lg
Alfi

wie der dort aussieht, aber wenn der Mehrzweckstreifen nicht mit einer Sperrlinie, sondern mit einer Leitlinie vom Fahrstreifen getrennt und einem Fahrrad-Symbol gekennzeichnet ist, dann trifft das hier genauso zu.

lg
Alfi

erwischt!! So ist das, wenn 2 am gleichen PC arbeiten.

Alfi


weiss strichliert mit rad-symbol aufgespritzt und erst die letzten ca vier meter weisse sperrlinie vor anhalte-balken…

und unsere strasenaufsichtsorgane strafen laufend…
siehe auch hier forum voriges jahr, wo einige hier fest geblecht hätten.

gruss kurt

ps:war jetzt extra von meiner trafik - enkplatz 6, weg um vorne an der kreuzung genau zu schauen.

pps:fahre mit meiner gold-wing prinzipiell an kreuzungen nie vor…
ältere leute haben eben alle zeit der welt…

Um den Thread zu aktualisieren.
Habe eine Strafverfügung erhalten, da ich auf dem Mehrzweckstreifen gefahren bin.
Ich bin an einigen stehenden mehrspurige KFZ vorgefahren. Auf der linken Seite war kein Platz, da hier eine bauliche Trennung zum Gleiskörper angebracht wurde und der
Platz nicht ausreichend gegeben war.
Antwort vom ÖAMTC 16.12.2014:

Das war aber eh klar. :wink:
Fahrschulen haben ja irgendwie auch an Sinn, wenn man aufmerksam mitlernt.

Radfahrstreifen: ein für den Fahrradverkehr bestimmter und besonders gekennzeichneter Teil der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen und das Ende durch die Schriftzeichenmarkierung „Ende” angezeigt wird;

7a.
Mehrzweckstreifen: ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist.

Radweg: ein für den Verkehr mit Fahrrädern bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg;

11a.
Geh- und Radweg: ein für den Fußgänger- und Fahrradverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg;

11b.
Radfahranlage: ein Radfahrstreifen, ein Mehrzweckstreifen, ein Radweg, Geh- und Radweg oder eine Radfahrerüberfahrt;