Das Pickerl § 57a

Hallo Biker!

So da habe ich ein haufen Tips bekommen wie ich mein Bike anmelden kann.
Kurz zur Vorgeschichte:

Motorrad abgemeldet, Pickerl schon zwei Jahre abgelaufen.
So wie geht´s jetzt weiter?

1. Ich stell das Bike auf einen Anhänger, kurve es in die nächste Werkstatt und bekomme dort eine bescheinigung das das Bike in Ordnung ist. Mit dieser Bescheinigung gehe ich zur Zulassungsstelle und bekomme die Anmeldung und das Pickerl? - Soweit die Theorie.

Aber das Pickerl ist schon zwei Jahre überzogen. Hab beim Öamtc gelesen das die Fristen nur 6 Monate sind (1 Monat vor Ablauf, das Monat in dem das Pickerl abläuft und 4 Monate nach Ablauf).

Was passiert eigentlich nach diesen 6 Monaten? Ist danach eine komplette vorführung bei der typisierungsstelle nötig?

Hat jemand von Euch schon erfahrungen gemacht wie man ein überzogenes Pickerl wieder bekommt?

Danke für Eure Hilfe.

Wünsche Euch allen eine sturzfreie Saison.

das sind doch nur die fristen fürs machen. 1 Monat bevor das Pickerl ablauft kannst ein neues machen und 4 monate kannst es überziehen. Wie lange das Fahrzeug abgemeldet war is wurscht.

Alles klar?

Gunti#71

gelten nur für angemeldete moperl.
bringe dein moperl zur werkstätte deiner wahl, die machen die pickerlüberprüfung & mit dem wisch (der übrigens ident ist mit dem „normalen prüfbericht“, nur dass halt kein pickerl ausgegeben wird) gehst dann mit den anderen papieren anmelden. pickerl bekommst dann mit kennzeichen und zulassungsschein von der zulassungsstelle …

lg,

auch ich hab mal vergessen räusper das Pickerl zu machen und bin dann mehr als deutlich drüber gewesen und hab’s dann eher im zwei jahres rhytmus ;-)) nachmachen lassen und war kein problem…

greets
baupi

hab in der Eile „Neuanmeldung“ überlesen. In dem Fall einfach die Instruktionen des gs-yetis befolgen ;-))

baupi