Radfahrer abgeschossen - was weiter?

Gruß Leute! Habe heute in der Früh leider einen Radfahrer übernommen. Der ist mir hinter einem Kastenwagen hervor direkt vor das Mopped gefahren. Konnte leider nicht mehr ausweichen und hab ihn daher niedergestossen. (Eher umgeschmissen) Volles Programm mit Notarzt, Unfallkommando und was anscheinend so dazu gehört. Da das aber (zum Glück) in neunzehn Jahren mein erster Unfall war, hab ich keinen Tau wie das jetzt weitergeht. Der Beamte vom UKD der das aufgenommen hat meinte noch er muß mich darüber aufklären wenn ich einen Rechtsbeistand möchte soll ich ihm das sagen. Ich wusste aber zu diesem zeitpunkt nicht einmal wofür ich einen Anwalt brauchen sollte? Hat wer bereits Erfahrungen mit so etwas? Muß ich mir einen Anwalt suchen oder einfach abwarten was passiert??

Hilfe!!!

Salvatore

kommt es bei unfällen mit personenschaden zu einer anzeige wegen körperverletzung. das ganze beginnt zu rollen wenn es einen bericht/protokoll von der polizei gibt. sofern du nicht grob fahrlässig warts, wird da net viel rauskommen. zivilrechtlich könnten schadenersatz- und schmerzensgeldforderungen auf dich zukommen. du wirst in dieser angelegenheit auf alle fälle einen anwalt brauchen.

lg
e.

Habe ich das richtig verstanden: Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es auf jeden Fall? Und der Typ kann Schmerzensgeld fordern, auch wenn ich nicht „schuld“ bin an dem Unfall?? Weist du zufällig auch ob es in solchen Fällen so etwas wie einen Pflichtverteidiger gibt? Ich kenn nämlich keine Anwälte.

Shit happens

Salvatore

habe mal mit meinem auto ein mädel niedergeführt, das zwischen zwei autos hervor gerannt kam. UKD, rettung und der ganze zinober. Kam dann zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Und einige wochen später ein schreiben von ebendieser (ohne verhandlung oder zeugenanhörung), dass das verfahren eingestellt wurde. keine zivilklage, keine schmerzensgeld- oder sonstige ansprüche. also abwarten und nicht nervös machen lassen…

Da mir so etwas das erste mal passiert, bin ich ein „klein wenig“ nervös. (könnte man sagen)
Also abwarten und Tee trinken.

Salvatore

P.S.: Wie lange dauert das bis du den Schrieb vom Gericht bekommst?

anwalt, erzähl ihm alles im detail und er wird dann schon weiterwissen!

hast du eine rechtsschutzversicherung?
dann stellt dir die den anwalt!

ansonsten kannst du, wenn du etwa beim öamtc bist, dort in der rechtsabteilung nach rat fragen. anwalt stellen die dir keinen, so du dort nicht rechtsschutzversichert bist, aber sie beraten dich einmal!

bremsa!

so ein bis knappe zwei monate, wenn ich mich recht erinnere. das mädel war übrigens über drei 3 wochen im spital und davon eine auf der intensivstation…

ob es auf jeden fall zu einem verfahren kommt weiss ich net (könnte ja durchaus sein dass der staatsanwalt drauf pfeift), aber eine anzeige wegene körperverletzung sollte es geben (korrigierts mich, bitte, wenn ich falsch liege!). das ist der strafrechtliche tatbestand.

zivilrechtlich ist wieder was anderes, aber auch du kannst auf schadenersatz und schmerzensgeld klagen wenn dir der koffer vors motorradl springt. hast eine rechtsschutzversicherung? ich würd mir sofort einen anwalt checken und, wenn ich mir sicher bin dass der radlfahrer schuld ist, auf schadenersatz und schmerzensgeld klagen. rechnungen „organisieren“!

lg & viel glück
e.

Öamtc ist eine heiße Nummer. Rechtsschutzversichert bin ich (leider?) nicht. Aber der Dienst vom Öamtc ist auf jeden Fall einmal eine gute Adresse.

Burschn Ihr seid SPITZENKLASSE !!!

An dieser Stelle Danke an alle die mir in dieser Situation weiterhelfen.

Salvatore

einen Anwalt (Spezialisten nennt Dir u.a.die Rechtsanwaltskammer ) kontaktieren !!
s.a. Antwort von erpelito. Gibt es Zeugen? Wurde deren Aussage von der Polizei protokolliert?
Könnte ja auch sein, daß Dein Unfallgegner die
Sache im Nachhinein anders darstellt.
Meldung an Versicherung nicht vergessen !

Alles Gute

lg
brennus

wennst in deinen post geschrieben hättest, welchen grad die verletzungen des radfahrers aufwiesen…mitgefühl oder betroffenheit liest man ja ned grad raus bei euch…

Bin die Wiedner Hauptstraße (Einbahn) stadteinwärts gefahren. Höhe Rilkeplatz geht rechts die Frankenberggasse als Einbahn weg. Zusatztafel: ausg. Radfahrer, aber mit dem Gebotszeichen Vorrang geben. Aus dieser Gasse ist der Radfahrer vor einem Kastenwagen an dem ich gerade links vorbei gefahren bin heraus gekommen. Ich hab den einfach nicht gesehen (war durch den Wagen verdeckt). Hab ihn dann am Vorderrad erwischt (mehr nach links reissen war nicht mehr)und umgeschmissen. Der Radfahrer ist dann einfach umgefallen und auf sein linkes Knie. Er hat noch angegeben, daß er eine alte Sportverletzung auf dem Fuß hat. Zeugen gibt es (der Fahrer des Lieferwagens) und eine behördliche Aufnahme gibt es auch.
Zum Thema bedauern: (wie gewünscht) klar tut es mir leid um ihn, nachdem aber auch noch links eine Sperrlinie ist, konnte ich nicht damit rechnen das da einer drüber will. Fußgänger ja, aber die bleiben schneller stehen als Radfahrer!

Salvatore
Auf der Suche nach einem Anwalt

mir ist mal bei schneeglätte ein altes mütterechen mit ihrem auto auf meins hinten drauf gefahren. einige stunden später ging ich dann ins krankenhaus weil ich schmerzen in der halswirbelsäule hatte. ab dem moment ist es natürlich ein unfall mit personenschaden und die exekutive muss beginnen sich damit zu beschäftigen. beide parteien wurden getrennt zum protokoll gelden und das war´s. wochen später bekam ich einen brief, dass das verfahren gegen den unfallgegner eingestellt wurde (weil nicht grob fahrlässig), aber ich könnte gegen diese einstellung einspruch erheben. das war´s. schadensersatzansprüche (schmerzensgeld udgl. ) ist davon vollkommen unabhängig und läuft ohnehin über die versicherung.
ich bin kein jurist, deshalb kann ich dir nur sagen was ich tun würde: wennst eine rechtschutzvers. hast, frag dort nach, sonst würd ich mir das geld für den anwalt vorerst sparen, weil eh nix rauskommt und falls doch (verfahren wird nicht eingestellt), kannst dir immer noch einen holen.

„koasa“

rechtsschutzversichert bist würd ich auf alle Fälle mal zum Anwalt gehen und dich dort informieren. Die erste anwaltliche Auskunft ist fast immer kostenlos.

lg Harry

Ist mit einer (normalen) Haftpflicht der Anspruch auf Schmerzensgeld udgl. gedeckt? Sprich wenn ich nicht grob fahrlässig gehandelt habe (was ich nicht beurteilen kann) muß meine Versicherung dafür aufkommen? Oder gehen die dann in Regress und ich brenn wie ein Luster?

Ist gar nicht so einfach die Geschichte

Salvatore
mit bestem Dank noch mal an Alle für eure großartige Hilfe!! Das baut echt auf wenn man nicht ganz alleine dasteht.

Anwalt mein ich?

Salvatore
Der zwar nicht harry heißt aber schön langsam zum psycho wird.

dafür hast die haftpflicht ja im wesentlichen. grobe fahrlässigkeit ist (soweit ich informiert bin) zb alkohol, bzw alles, wo du bewusst ein risiko in kauf genommen hast, obwohl du wusstest, dass du damit jemanden gefährdest (sommerreifen auf schneefahrbahn…)

im internet die website der rechtsanwaltskammer, such dir einen mit passendem spezialgebiet.

lg
e.

der unfallgegner kann dich natürlich noch zivilrechtlich verklagen, weil er jetzt seit dem unfall (übertrieben lächerlich formuliert) beim sex ständig an nasse socken denken muss und deshalb will er einen wöchentlichen bordellbesuch als therapie bezahlt haben (wie gesagt, sehr zynisch formuliert). wenn aber, so wie zu erwarten, weil du nichts strafbares getan hast, das strafrechtliche verfahren eingestellt wird, hat er da so gut wie keine chance.

wie gesagt, bin laie, aber aus meiner sichtweise, abwarten, cool bleiben, wennst nichts verbrochen hast wird dir nix passieren.

Schaust am Besten auf der HP der niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer nach und suchst einen Verkehrsjuristen.

lg Harry