Heute Motorradunfall in Wien

Sah eben in den Nachrichten, dass ein Motorrad (600 oder 750 GSXR blau/weiß) in Wien, von einem Zivilfahrzeug im Einsatz (Kriminalbeamte führten einen Drogendealer zum Verhör) abgeschossen wurde, der Motorradfahrer hat schwer verletzt überlebt!

Das schwarze Zivilfahrzeug fuhr bei rot über die Kreuzung und wurde vom Motorradfahrer übersehen und voll übernommen!

Laut Polizeisprecher trifft den Motorradfahrer die volle Schuld…?!

Ist es normal nicht so, dass sich ein Einsatzfahrzeug vorher überzeugen muß, bevor es bei rot eine Kreuzung überquert?

Ich frag mich warum der streifenwagen
mit blaulicht zu einem verhör rast,
wenn er den dealer schon im auto
sitzen hat kann er es nicht so eilig
haben.

Wahrscheinlich wollten sie nicht an einer roten Kreuzung anhalten!

Wenn das stimmt, ist es eine bodenlose Frechheit!

vor zwei stunden fast eine rettung im einsatz abgeschossen: ich hatte grün und bin links abgebogen, die ist aus dem querverkehr mit vollem karacho und blaulicht mit 80 in die kreuzung…scheisse, wennst da mit dem bock kommst.

lg
e.

bei Wien Heute gesehen.

Frage mich auch warum man mit Blaulicht ins Landesgericht fährt???
Wollten wahrscheinlich schnell zu Hause sein.

Natürlich ist der Motorradfahrer schuld wie soll es auch anders sein wenn ein Polizei wagen beteiligt ist.

Hoffe das es Ihm bald besser geht.

mfg.Gregor

…hatten sie einen „armen“ Drogensüchtigen an Bord, oder einen anderen dummen Selbstmörder!

Grund genug, unschuldige Verkehrsteilnehmer zu gefährden…kotz

…und sie haben komischerweise schon genug Zeugen vernommen, die beobachteten, wie der böse Motorradfahrer, schon vorher, einige Autos überholte!

Es ist echt zum Kotzen, denn was hat das mit dem Unfall zu tun?

Wir sind und bleiben die Idioten, auf unseren Strassen!

Revolution!!!

von meiner freundin beim landesgericht vorbei da fahren alle polizeiwägen (streifen und zivile) mit blaulicht und wie die irren dorthin, da sitzen maximal die zwei herren/damen bemate im kisterl.

Find ich - mal von dem unfall abgesehen - eine frechheit was sich die rausnehmen nur weils kiwaristn sind.

LG

§2 StVO: Einsatzfahrzeug: ein Fahrzeug, das auf Grund kraftfahrrechtlicher Vorschriften als
Warnzeichen (§ 22) blaues Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden
hoher Töne führt, für die Dauer der Verwendung eines dieser Signale.

§19 StVO: Einsatzfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 25) haben immer den Vorrang.

§26 StVO: (1) Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Leuchten
mit blauem Licht oder blauem Drehlicht und mit Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen
mit aufeinanderfolgenden verschieden hohen Tönen ausgestattet sind, dürfen
diese Signale nur bei Gefahr im Verzuge, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort der
dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes verwenden.
Außerdem dürfen die angeführten Signale soweit als notwendig nur noch zur Abwicklung
eines protokollarisch festgelegten Programms für Staatsbesuche oder sonstige Staatsakte
sowie in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen verwendet werden. Die Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht dürfen aus Gründen der Verkehrssicherheit auch am
Ort der Hilfeleistung oder des sonstigen Einsatzes oder bei einer behördliche vorgeschriebenen Transportbegleitung verwendet werden.
(2) Außer in den in Abs. 3 angeführten Fällen ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei
seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen nicht gebunden. Er darf jedoch hiebei nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.
(3) Organe der Straßenaufsicht, die auf einer Kreuzung den Verkehr durch Arm- oder
Lichtzeichen regeln, haben Einsatzfahrzeugen „Freie Fahrt“ zu geben. Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, wenn sie
vorher angehalten und sich überzeugt haben, daß sie hiebei nicht Menschen gefährden
oder Sachen beschädigen. Einbahnstraßen und Richtungsfahrbahnen dürfen sie in der
Gegenrichtung nur befahren, wenn der Einsatzort anders nicht oder nicht in der gebotenen
Zeit erreichbar ist oder wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke
bestehen.
(4) Beim Zusammentreffen von Einsatzfahrzeugen haben der Reihe nach den Vorrang:
1. Rettungsfahrzeuge,
2. Fahrzeuge der Feuerwehr,
3. Fahrzeuge des Sicherheitsdienstes,
4. Sonstige Einsatzfahrzeuge.
(5) Alle Straßenbenützer haben einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz zu machen. Kein Lenker eines anderen Fahrzeuges darf unmittelbar hinter einem Einsatzfahrzeug nachfahren oder, außer um ihm Platz zu machen, vor ihm in eine Kreuzung einfahren.

Und deshalb ist nur ganz selten der andere Schuld.

Schuldzuweisungen zu treffen steht niemandem zu, der nicht persönlich den gesamten Unfall gesehen hat. Genauso, wie in den Medien die Motorradfahrer vorverurteilt werden, werden von vielen Motorradfahrern andere Bevölkerungsgruppen vorverurteilt.

Ist es wirklich notwendig, sich mit denen auf eine Stufe zu stellen? Ich denke, wir Motorradfahrer sollten auch hier beweisen, dass wir nicht am unteren Ende der sozialen Pyramide zu finden sind.

Dem Motorradfahrer auf alle Fälle unbekannter Weise gute Besserung.

LHG, Schlucki

weil normalerweise lass ich die immer vorbei, is ok so, aber eine chance sollte man schon haben.

d’ehre
e.

„Schuldzuweisungen zu treffen steht niemandem zu, der nicht persönlich den gesamten Unfall gesehen hat.“

…und warum darf dann ein Richter Schuld zusprechen?

…dass man sich normalerweise, auch bei grüner Ampel, vergewissern sollte!

Ich tu es eh, aber welches Gesetz schreibt DAS vor?

RICHTER! ggg is so!

…dass leuchtet mir schon ein, aber dieser Richter hat den Unfall auch nicht „live miterlebt“ und muß sich nach Fakten strecken!

Diese Fakten, könnten aber auch falsch sein…oder nicht!?

ZB. dieser Motorradfahrer, gehen wir mal davon aus, dass er sich nicht mehr 100% genau an den Unfallhergang erinnern kann…

Es bleiben also nur noch die beiden Bullen, der Drogendealer und die überholten Autofahrer als Zeugen über…vielleicht noch 2-3 Passanten!

Alles Leute, die ganz sicher für…und nicht gegen dieses Einsatzfahrzeug aussagen werden!

Jetzt gehen wir mal davon aus, dass dieser Motorradfahrer vollkommend gesund wird (hoffentlich !!!)!
Er verläßt nach einiger Zeit das Spital, kommt noch einige Monate in Reha und dann schön langsam flattert die Anzeige/Verhandlung ins Haus…

Die er 100% verliert, auch wenn er unschuldig gewesen wäre…denn solange keine Schuld bewiesen wurde, gilt er als nichtschuldig!

So meinte ich es…

LG.Harry

… entscheidet aufgrund einer Vielzahl von Zeugenaussagen, Indizien und Gutachten, die von sachverständigen Spezialisten angefertigt wurden.

Ihn steht somit eine wesentlich breitere Basis für eine möglichst objektive Entscheidung zur Verfügung.

Das ist ein gravierender Unterschied zu
.) einem Reporter
.) jemandem, der das nur aus 3. Hand weiß
.) jemandem, der erst später dazukam
.) …

LHG, Schlucki

…auch nur ein Mensch, der Fehler macht und sich durch Sympathie, Antisympathie, Tageslaune, momentaner Eindruck, Starrsinnigkeit und Unwissenheit leiten und beeinflussen läßt!

…und darüber könnte ich ne menge Lieder singen!!!

Die Zukunft eines Menschen wird von einem Menschen entschieden, der die selben Fehler wie wir alle haben…nur darf er sich Richter nennen!

LG.Harry

… aber dann für jeden Menschen, der in jedem Beruf Entscheidungen treffen darf (also, uns alle) auch. Denn immer ist irgendwie such die Zukunft anderer davon abhängig.

Richter wird man nicht einfach so, da gibt es schon eine entsprechend lange Ausbildung vorher. Wenn du als Angeklagter meinst, der Richter würde nicht objektiv urteilen können, kannst du deinen Anwalt ja beauftragen, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Das wäre aber dann schon wieder eine Entscheidung, die falsch sein könnte. Wenn du über andere urteilst (also quasi dein eigener Richter bist), dann darfst du hier nicht genau dieselben Fehler machen, die du anderen vorwirfst.

LHG, Schlucki

das vorkommt das aus einen unschuldigen ein schuldiger wird! wer aber hier in diesen fall der schuldige und nichtschuldige ist wird im falle des falles gutachter und sachverständiger feststellen denke ich! und noch was wichtig in so fällen ist immer ein guter rechtsanwalt, auch er kann viel dazu beitragen das man zu seinen recht kommt, oder auch nicht! so is es leider. hast viel geld oder zahlts der staat hast schon mal nen vorteil gegenüber den gegner!

lg: hoff du holst dein moperl bald aus der garage

poadl

…tu ich keinem etwas, ich schrieb nur, dass schon jetzt feststeht, dass der Motorradfahrer (lt.Zeugen) schuld an diesem Unfall ist und somit wird auch der Richter nicht anders entscheiden!

Ich kann nur über einer meiner Verhandlungen genaueres sagen und zwar war es da so, dass die Verhandlung 3 Std. dauerte…

Mit einem staatlich geprüften Sachverständigen, der schweren Unsinn quatschte, meiner 4 Zeugen und dem Gegner…der keinen Zeugen hatte!

Der Richter kritzelte die ganze Verhandlung auf einem Zettel herum und tat so, als würde ihm das alles nicht interessieren!
Am Ende der Verhandlung mußten wir alle zum Urteilspruch aufstehen und da sah ich den Zettel und was er da von Anfang an gekritzelt hat.
Nämlich die Summe der Geldstrafe, die ich bekam…

Vom Anfang der Verhandlung an!

3 Stunden klar verschissen, denn das Urteil stand von Anfang an fest…vor den ganzen Zeugen und vor dem Sachverständigen!

Ich nenne soetwas Beschiß…Betrug!

LG.Harry

„hoff du holst dein moperl bald aus der garage“

Nächste Woche ist es soweit, trag einstweilen im Kalender den Sonntag ein!;0)

So, jetzt hol ich die MX von meinem Sohn aus der Werkstatt und wir fahren das 1.Mal nach Bad Fischau auf die Kinder-MX-Bahn!

Bin schon gespannt, wie es ihm taugt!?`

LG.Harry