Enduros ohne Zündschloss

Habe eine KTM EXC 450, ist Strassentypisiert hat aber kein Zündschloss.
Was ist eigentlich wenn ich sie absperre(Lenkerschloss) und einen Gang drinnen lasse und ein Kind kommt und drückt den Startknopf. Maschiene fällt um und verletzt das Kind. Kann ich da haftbar gemacht werden?

Gruss Andl

schreib ein schild drauf! „BENÜTZUNG FREMDER AUF EIGENE GEFAHR, ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER“

:smiley:

is sicher zum überlegen.

Wird hoffentlich nicht anspringen wenns am Städer steht.

aber du wirst doch sicher zum eigenen schutz bald mal wo einen leicht versteckten einaus schalter montieren lassen. kost net und vü und hilft ungemein.
lg
zündy

  1. es geht nicht ums anspringen sondern um umfallen

    2.Schalter hab ich eh schon eingebaut, es geht mir aber rein um die rechtliche frage

    Gruss Andl

schon gefragt was dann wäre?
Aber wie schon erwähnt darf sie mit dem Seitenständer nicht anspringen. Habe eine KTM smc 660 und vergesse öfters die Lenkradsperre!!!
Ist aber weiter nicht schlimm (nur Kick), denn wennst diese Maschine nicht kennst, kannst sie nur vielleicht starten, meistens mit großen Schmerzen verbunden. Mein Vater hat es vorgestern probiert und zack hats sie eine gehaut, dass er heute noch stark humpelt lol war wirklich lustig zum ansehen
jetzt lässt er entlich meine Maschine in Ruhe g

mfg wartikan

KTM EXC 450 BJ 04, springt auch am seitenständer an!!

Gruss Andl

und so ein Geschoss lässt auf der Straße stehen? noch scheinbar dazu ohne Abdeckplane??
Bei ner Abdeckplane kommt dir keiner in die Versuchung nen Startknopf, etc zu drücken, da er ihn ja nicht sehen kann :wink:
Aber wie du schon in anderen Beiträgen geschrieben hast, geht es dir ja nicht hauptsächlich ums mutmaßliche, oder unwissentliche Anstarten des Eisens, sondern rein ums darauffolgende Umfallen (wie auch immer). Nur hast dies Problem - egal ob E-Starter, Hauptständer, Seitenständer, Siemens-Lufthacken, etc. - immer, bzw. jeder andere Biker in diesem Forum, welcher sein Eisen nicht in einer wohlgewärmten, abgesperrten Garage parkt. Somit denke ich nicht, dass du auch nur ansatzweise irgendwie belangt werden kannst wissentlich oder unwissentlich ein Vergehen begangen zu haben, nur weilst dein Spassgerät (mit Zulassung wohlgemerkt) ordentlich auf der Straße parkst. Sollte dies dennoch so sein, müssten wir uns wohl alle Gedanken darüber machen g.

In diesem Sinne, wird schon werden und btw. nettes Eisen!

lg KTMike

Szenario, in welchem du ne Ausfahrt (in nicht ländlichen Bereichen) machen solltest, sind bei meiner Erklärung eher ausgeschlossen, da du wahrscheinlich beim Kurztripp in der Stadt deine Abdeckplane nicht in der Kombi mit dir tragen wirst ;). Aber ich denke auch wiederum nicht, dass du damit in der Stadt fährst, wär ja schad drum.
Nur so zum Nachtrag

lg KTMike

Fahr trotzdem aber manchmal auf der strasse, wenn mir die frau es auto wegnimmt oder ich in die verkehrshölle(stau, parkplatznot usw) muss. Schraub aber dann schon ein paar sachen aufs radl drauf sonst warat i treffer nummero uno bei de gesetzeshüter.

Gruss Andl

Du bist als Fahrzeughalter für den sicheren Betrieb verantwortlich. Selbstverständlich gilt das auch für das Parken.
Du mußt das Rad ja auch sicher abstellen so das es nicht umfallen kann. - Stichwort: FAHRLÄSSSIGKEIT

wie gesagt wie gekauft (neu) so angemeldet
nix verändert trotzdem liesse sich das bike mit gang + seitenständer starten und dann fliegts natürlich um ohne das man was falsch gemacht hat.

Gruss Andl

natürlich a bledsinn.

genauso a bledsinn isses, wenn der wirt zur gardarobe ein schild hängt: für garderobe wird keine haftung übernommen.
FALSCH
er haftet … und wenn er 100 schilder hinhängt, haftet er. gesetz ist eben gesetz

und wenn du ein bike hast, hast DU es vor unsachgemäßer inbetriebnahme zu schützen :o)

also mir wurde beigebracht, dass das schon funktioniert mit dem schild beim wirtn in der garderobe. weil wenn du das schild siehst, und trotzdem deine jacke hinhängst, dann stimmst du dem vertrag zu, und damit haftet er nicht mehr.

bereits urteile, in denen der wirt die jacke ersetzen mußte.
er kann auch hinhängen „wer hier erschossen wird, ist selbst schuld“ … trotzdem ist der täter der schuldige.

sorry, stimmt leider :o)

kommt darauf an, wann sie gebaut worden ist. Ich kann selbstverständlich mit ausgeklapptem Seitenständer fahren - warum auch nicht?

dB statt PS!

wenn es so typisiert ist, kann ihm rechtlich nichts passieren.

Und das mit dem sicheren Abstellen hat auch so seine Grenzen. Wenn sie z.B. bei einem Sturm auf ein Auto fällt, hat der Autobesitzer (oder seine Kasko) Pech gehabt.

dB statt PS!

am schiesstand: „hier wird scharf geschossen, lebensgefahr“,
und wenn du dort lumlungerst wost nicht sollst bist sehr wohl
selber schuld…

auch nicht vom schießstand

glaubt mir, vor gericht verliert JEDER wirt TROTZ schild ;o)