Hi Community,
bin heute auf der Wienerbergstraße aufgehalten worden wegen Überfahren einer Stoptafel und wegen links abbiegen bei doppelter Sperrlinie (das Problem war das auf der Gegenseite eine Tankstelle war und die doppelte Sperrlinien durch den Schmutz so ausgesehen hat wie eine unterbrochen [also dürfte ich nicht der erste gewesen sein der da abgebogen ist aber das half beim Polizisten leider alles nichts.] und ich in dem Momment nicht an das Linksabbiegeverbot dachte.
Wiest ihr was das ungefähr kosten wird. Der Bescheid wird mir zugeschickt, fallen da noch extra Kosten an.
Grüße
Pat
solltebei ca. 108.- euro liegen… -no txt-
gegen diesen Bescheid Berufung einzulegen mit der Begründung das die Doppelte Sperrlinie aussah wie eine unterbrochene Sperrlinien, höchstwarscheinlich nicht oder?
Servus
Bei dem Dreck der noch auf den Strassen herumliegt, würde ich es riskieren. Ist aber Deine Entscheidung.
Wobei doppelt und unterbrochen? Gibt es nicht so oft.
Im Winter gab es da eine Entscheidung, wenn man Markierung nicht sieht- auch keine da. Z.B. Verschwenkungen von 2 Spuren - da sind auch alle irgndwo in der Strasssenlandschaft herumgeirrt. Da war auch auf der Öamtc Seite die rechtliche Situation.
Viel Glück, wenn Du beeinspruchst und Daumen drück.
Werner
danke erstmal für die info werde mich noch genau erkundigen werde euch dann auf dem laufenden halten was herausgekommen ist
grüße
patrick
… eine ähnliche Situation.
Nach einem viertelstündigen Gespräch mit der Zivilstreife auf 2 Rädern belief sich der Schaden im Börsel auf 21 Euro.
Allerdings habe ich meinen Fehler erstmal eingestanden und dann erklärt, warum ich ihn gemacht habe.
LHG, Schlucki
so das auf der gegenseite eine tankstelle war zu der ich fahren wollte was ich auch dem polizisten erklärte und ihm die tankuhr zeigte dessen zeiger schon im rroten bereichwar, davon zeigte er sich aber wenig beindruckt leider
die Chancen wären ganz gut wennst beweisen könntest dass die Sperrlinie wirklich verschmutzt war. Hast ein Foto gemacht? (ev. mit dem Handy)
Sonst wirds eher nix bringen in Berufung zu gehen.
Aber ich weiß es nicht, war nur so ein Gedanke,
wünsch dir viel Glück,
mfg
HH
also danke erstmal für den vorschlag an das hab ich garnicht gedacht
also bin jetzt nochmal hingefahren und habe wie grad wenig verkehr war ein beweisfoto mitm handy gemacht (hab auf 1,3 mp raufgedreht sollte für ein beweisfoto reichen) da sieht man es naja werde mal schauen was rauskommt halte euch aber auf dem laufenden
grüße
mal hier rein… würd mich interessieren
Ciao
Alex
… das problem, du müsstest BEWEISEN, dass die sperrlinie als solche nicht erkennbar war… bei schnee ist das leichter… bei dreck dürfte es schwieriger werden…
weiss nicht ob sich das ausgehen wird…
trotzdem, viel glück
lg
steve
dass du nochmal hingefahren bist und ein Foto gemacht hast. Sag du hast es gleich zu dem Zeitpunkt Vorort gemacht.
Sonst könntest ja auch Dreck dorthin geschaufelt haben um der Strafe zu entgehen.
Oder was weiß ich was den Bullen da wieder einfällt wenn du mit dem Beweisfoto dort hinkommst. gg
Mich deds auch interessieren wies ausschaut,
mfg
HH
a stopschild hab i jetzt a no nit ÜBERfahren ;))))
des erinnert mi an den witz:
„ma, i bin gestern ins radar gefahren…“
„und, hats geblitzt?“
„na, gscheppert!!!“
aber zu deiner frage: das strafmaß richtet sich auch danach, ob du schon vorher „erwischt“ worden bist, und sozusagen a „wiederholungstäter“ bist. die höhe richtet sich auch daran, was der beamte in seiner anzeige geschrieben hat (gefährliche verhältnisse, besonders rücksichtslos,…)
ausserdem ist es auch von strafbehörde zu strafbehörde verschieden.
liegü
police
as beste war gwen wennd glei zoit hätst dann war sie des billiger keman und dua griagst koan eintrag…
sist glab i ku ma da ned fü machn…
wia gsogt min handy foto is sicha guat wenns as datum ned segn…
mfG
quelle: [url=http://www.bundespolizei.gv.at/lpdreader/lpd_presse_standard.aspx?id=5038526D527970654A6D513D&template=2&inc=wien]Landespolizeidirektionen