Reifenfrage

Ich würde jetzt gerne mal wissen, was ich wirklich auf mein Mopal montieren darf? Sicher gibt es schon einige Beiträge über dieses Thema, aber nicht wirklich 100%ig zuverlässig. Das würde ich gerne mal abklären.

Ich hab eine F1 und würde jetzt gerne wissen welche Reifen ich montieren darf!

Da gehts jetzt nicht darum welche Erfahrungen ihr mit Reifen gemacht habt, sondern was ich auf mein Mopal aufziehen darf.

mfg
Goody

Im Typenschein sind doch alle erlaubten Dimensionen aufgeführt, oder?

Gruß,
Egon

stehen im Typenschein.
Es dürften nur die Typen und Größen montiert werden die für das Motorrad vom Bundesministerium für Verkehr freigegeben sind.

Lg Kawareiter

am besten runde und schwarze :wink:

lg

Pezibär

de antworten sind aber auch nicht gerade die besten aber sie sind wahr.
wen du jetzt die frage nach reifen stellst dan würd ich dir empfählen"winterreifen zu montieren"weilk der wintzer dauert heuer bis ende april.

typenschein steht überhaupt nichts drinnen von irgendwelchen reifendimensionen, nur in der bedienungsanleitung sind die metzeler angegeben

habs noch gefunden *ggg+ fast übersehen.

kann also theorethisch jeden reifen montieren. muß keine reifenfreigabe haben??

das versteh ich schon. aber es gibt keine bestimmten reifen, so wie in deutschland z.b.?

na schade, wollte die eckigen weisswandreifen kaufen

dann mach ich lieber schneeketten rauf so wie es aussieht, hab ich da mehr davon ggg und kann auch a bissal passstrassen fahren

müsst ma mal ausprobieren.
könnt ma des voll gut vorstellen.
aber wo bekommen wir die ketten her.

wenn du eh so handwerklich begabt bist dann könntest ja mal welche produzieren ggg

Reifenbindungen wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Reifentyp (Radial), Dimension und Geschwindigkeitsindex müssen passen. Theoretisch kannst Du auch Reifen vorne/hinten „„mischen““ (würde ich aber nicht empfehlen).

[url=http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm]http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm[/url]
(Motorradrecht)

Bereifung
Bei Neubereifung bzw. Austausch von Reifen sind die im Typenschein oder im Einzelgenehmigungsbescheid festgesetzten Reifendimensionen zu beachten. Bei Fahrzeugtypen ohne Bindung an einen Reifenhersteller dürfen nur die dort bezeichneten, allenfalls höherwertige, freigegebene Reifen gleicher Bauart, jedoch verschiedener Marken, verwendet werden. Stahl- und Textilgürtelreifen gelten als Reifen gleicher Bauart. An Krafträderen kann etwa vorne ein Diagonal- (B) und hinten ein Radialreifen (R) montiert sein. (Montagehinweise und Freigängigkeit der Reifen beachten!)
Sind in der Typengenehmigung bestimmte Reifenmarken festgelegt, dann dürfen nur Reifen dieser Marke verwendet werden. (Markenbindung)
Alternativbereifungen sind eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt. Die Eintragung wird beim zuständigen Amt der Landesregierung vorgenommen. (Reifenlisten für Serien- und Alternativbereifungen beachten!)

Reifendimensionen und deren Kennzeichnung z.B.: 130/90-16 67 H


130 = Reifenbreite in mm
/90 = Querschnittverhältnis von Höhe zu Breite (90 : 100 in %)
-16 = Felgendurchmesser in Zoll
67 = Tragfähigkeitskennzahl
H = Geschwindigkeitsindex: 210 km/h; (S bis 180 km/h, W bis 270 km/h etc.)

Eine Reifenprofiltiefe von mindestens 1,6 mm ist in der Laufflächenmitte auf 75 % der Laufflächenbreite durchgehend erforderlich.
Der Tiefenwertindikator ist durch verschiedene Symbole oder Buchstaben am Reifen gekennzeichnet.
Der Laufrichtungspfeil an der Reifenseitenwand muss in Drehrichtung des Rades zeigen.
Der Reifenluftdruck (Maßeinheitszeichen : bar) soll der Betriebsanleitung entsprechen und regelmäßig kontrolliert werden. (TL = schlauchlos, TT = mit Schlauch)
Reifenbeschädigungen wie Risse, Schnitte, Stiche, etc. widersprechen der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
Nachgeschnittene, runderneuerte und Spikes-Reifen sind bei Motorrädern verboten, nicht aber die Verwendung von Schneeketten (Önorm).
Neue Reifen sollen wegen des Haftungsvermögens der Lauffläche schonend eingefahren werden.

ist aber eine morts arbeit wennst a kette stückeln musst und auf den richtigen umfang bringen willst.
hab des mal für die schneerennen mit den autos gemacht.
und da hab i für eine kette an ganzen tag gebraucht.

dank für die ausführliche und aufklärende ausführung. damit ist die sache für mich geklärt und ich darf die reifen raufgeben die ich wollte :o))

jetzt aber nicht schwächeln ggg vielleicht ist das der durchbruch. auf einmal wollen alle eine von dir. eine marktlücke sozusagen gg

des glaub i net.
ausserdem kenn i kanen der im winter fährt.
du etwa??

??? nö, viel zu kalt und unangenehm. außerdem bringst ja den reifen nicht auf temperatur das du ordentlich fahren kannst. war außerdem nur ein scherzal, weil glaub nicht das sowas wer braucht ggg

i glaub des a net.
ausserdem gibt es die sicher irgendwo schon und dann sinds e patentrechtlich geschützt und kannst sie nicht nachmachen.

ich auch, außerdem ist das eh nicht das große geschäft