Kotflügel & Kettenschutz

Hi!

Wer kann mir sagen, wie es in Österreich mit dem hinteren Kotflügel bzw. Kettenschutz ausschaut. Wie ist das gesetzlich geregelt? Reicht eine Heckunterverkleidung, oder muß ich unbedingt einen Kotflügel montiert haben?

Gleiches für den Kettenschutz… Ist der zwingend vorgeschrieben, oder darf man den weglassen???

Schöne Weihnachtsfeiertage, Georg!

der kettenschutz ist ein überprüfungspunkt beim „pickerl“ - seit ich den leicht-alu-mit fzr-schriftzug drauf hab bekomme ich auch regelmässig eine „leichte beanstandung“

der hintere koterer am heck montiert ist überhaupt in kombination mit der montagehöhe/winkel der nummerntafel und rückstrahler ein leichtes reizthema in der theorie
der „kleine“ kotfänger übern hinterrad fällt da schon eher nicht mehr in’s gewicht, aber ganz theoretisch muss jede änderung an der bauweise/höhe… typisiert werden. darunter fällt wahrscheinlich auch eine höhergelegtes heck mit verkleidung drunter.

gruß

[url=http://www.suf.at/motorradrecht/]http://www.suf.at/motorradrecht/[/url]

(siehe Kettenschutz)

lg

Vielen Dank für die Tipps! oT

muß der Schmutzfänger (Kotflügel oder Nummerntafel) mind. die 1/2 Höhe des Hinterrades abdecken.

Gruß AL