Rahmen polieren = eintragungspflichtig?

Grüssi!

Hab mit Verwunderung einen Artikel in der neuen Ausgabe der „Motorrad“-Zeitschrift gelesen, und zwar über folgendes:

Ich glaub’ in dem Beitrag über die ZXR 750 stand, dass ein polierter
Rahmen eintragungspflichtig sei!!

Ist wahrscheinlich nicht nur in D so, aber warum?
Dann müsste man einen Aufkleber auch typisieren lassen müssen, oder?
(Klingt blöd, ist aber so)

Bitte um Aufklärung!

MfG
CBRacer

die auch die Schweißnähte solange polieren und verrunden bis sie dann zwar schöner ausschauen aber nicht mehr die ursprüngliche Festigkeit haben…

Gruß
santiago

mir nur schwer vorstellen, maximal ist es eintragungspflichtig wenn du den ganzen anbau weglässt,das heck mit hilfsrahmen wechselst und die scheinwerfer mit maske tauscht damit dein rahmen zur geltung kommt aber ein polierter rahmen fällt wohl eher unter putzmassnahme als veränderung

gruß

nimmst du etwas Material weg ! Nicht viel aber doch ! Ob es bei uns eintragungspflichtig ist weiß ich nicht, aber die Germanen müssen ja jeden Furz eintragen lassen !

Habe meinen an der Ringgurke poliert - würde es aber nicht mehr machen, denn erstens ist es eine Mörderhacke und zweitens mußt du es dauernd pflegen, damit es schön bleibt. Da wäre ein pulverbeschichteter wahrscheinlich pflegeleichter und auch schön !

HondaHarry

Stimmt scho was du sagst - muss nur eingetragen bzw. angezeigt (beim landeshauptmann) werden, wenn die verkehrs- und betriebssicherheit beeinflusst werden könnte g
…klingt blöd, aber so steht´s geschrieben.
Also wirklich nur, wenn die nähte dann a weg san oder scho löcher im rahmen sind g

wünsch no viel spass beim polieren!