Zivilstreife - Lenkererhebung

Schönen Tag beisammen !

Von der Bezirkshauptmannschaft meines Heimatortes erhielt ich letztlich einen Brief in blau welcher Inhalt besagt das am 10. 7. 04 eine Lenkererhebung in Bezug auf mein Kennzeichen des Motorrades eingeleitet wurde.
Darauf begab ich mich zur BH um dem Sachverhalt nachzugehen.
Dort sagte man mir das eine Zivilstreife eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf Bundesstrasse im Ortsgebiet feststellte !!
Darauf fragte ich wieviel ich überschritten hätte und das ich den Beweis dafür sehen will !
Man sagte mir ich hätte um 30km/h überschritten, aber es liegt keine Messung der Geschwindigkeit vor, worauf ich etwas verdutzt reagierte !!!
Wie kann man meine Geschwindigkeit feststellen ohne gemessen zu werden ??
Die Antwort darauf lautete simpel das die Zivielstreife mir im gleichbleibenden Abstand nachgefahren sei und auf einer Distanz von min. 300 Meter die Anzeige des Tachometers der Steife als Messung gilt !!! Na Bumm !!
Für mich ist dies unzureichend, denn so kann einem doch etwas dazugedübelt werden, ohne zu wissen ob man überhaupt so schnell gefahren ist !!
Überschreitung der Geschwindigkeit vielleicht ja, aber gleich um 30km/h bei einer 50er !!!???
Jetzt warte ich auf den Strafbescheid und werde in Berufung gehen !!
Es ist immerhin mit so an die 145€ zu rechnen!
Und wenn man mir schon nachfährt, wieso werde ich dann nicht angehalten ???
Ist das gerechtfertigt von den Beamten so zu handeln ???
Sie haben nichts in der Hand ausser ihrer Aussage !!!

Wenn mich darüber jemand aufklären könnte wäre ich sehr dankbar, um vielleicht einer rechtswidrigen Handlung aus dem Wege zu gehen oder vielleicht Schritte einzuleiten die Strafe geringer ausfallen zu lassen !!
Ich kann schwer glauben diese Überschreitung in dem Ausmass begangen zu haben !!

vielen Dank vom Silent

was wäre wenn …

… dieser zivilstreife eine zweite zivilstreife folgen würde und ebenso lt. tacho eine übertretung der ersten zivilstreife um 30 km/h feststellen würde?

beide fahrzeuge sind „zivilstreifen“ - also KEINE gekennzeichneten „einsatzfahrzeuge“ mit blaulicht und folgetonhorn, die schneller fahren dürften …

müssen diese beamten auch strafe zahlen?

hm

wenn mir eine „zivilstreife“ mit überhöhter geschwindigkeit auf den fersen ist, „nötigen“ sie mich dann dazu, mehr anzugasen???

doppel-hm

und wenn ich da an den vertrauensgrundsatz denke und zb im ortsgebiet über die strasse gehen will, als altes mutterl, und mich eine zu schnell fahrende zivilstreife überfährt … was dann???

dreifach-hm

(ich darf übrigens gerade blechen, weil ich an einem samstag spätnachmittag, in einem menschenleeren, nahezu unbefahrenen industriegebiet, auf einer schnurgeraden straße mit 81 km/h geblitzt wurde … € 75)

tja, manche menschen haben halt eine eigenartige ansicht von ihrer berufswahl …

lg
peter






Naja am besten du liest dir mal den § 26a StVO durch, darin sind eigentlich fast alle deine Fragen beantwortet…

Und kleine Bemerkung am Rande, was machst wenn sich dein zitiertes altes Mutterl orientierungslos in dein fast unbefahrenes Industriegebiet verirrt und dort die Fahrbahn überqueren will…na hoffentlich kannst dann mit deinen 81 km/h noch stehenbleiben…

also das sollte dir durchaus auch ein mehrfaches hm wert sein :wink:

MfG Gery

Genügt!
Wieso auch nicht?

Vermutlich wurde eine „erhebliche Geschwindigkeitsübertretung“ angezeigt.
Oder heißt es „deutliche“?? Naja egal.
Auf alle Fälle kann die Geschwindigkeit auch geschätzt werden,
wenn die Geschwindigkeitsübertretung „deutlich“ wahrnehmbar ist.
zb. im Vergleich zum übrigen Verkehr oder eben zum nachfahrenden Streifenwagen.

Eine genaue Feststellung der Übertretung auf km/h- genau ist dann nicht notwendig.
Unter „erheblich“ versteht man glaub ich mindestens ein Drittel der erlaubten Geschwindigkeit.
(Bin mir da aber jetzt nicht ganz sicher.)

manche Menschen haben eben auch eine eigenartige Ansicht der StVO. g

also abgesehen davon, daß ich nicht weiß, was ein altes mutterl zu fuß am samstag spätnachmittag in einem industriegebiet machen sollte, habe ich deine frage bereits in meinem vorigen posting beantwortet - bitte genau lesen!

und 81 km/h auf einer ca. 800 m langen, breiten und geraden straße, wo rechts und links bloß ca. 20 m tiefe ladezonen für sattelschlepper sind, sind wohl kein allzugroßes risiko für unfälle …

unsere freunde und helfer sind übrigens in einer dieser ladezonen mit einem zivilfahrzeug gestanden und haben mich, da ja sonst niemand unterwegs war, schon von weitem in aller ruhe „blitzen“ können …

wahrscheinlich war das ihr samstaglicher höhepunkt … ggg

lg
peter

in deutschland muß gemessen werden ansonsten gilt es nicht - und da wir ja sowieso fast alles von den deutschen übernehmen wieso auch nicht dieses gesetz ??

…das es geschwindigkeitsbegrenzungen nun mal gibt. jeder von uns weiß (oder sollte wissen) dass man diese laut stvo auch einzuhalten hat.
wenn ich nun zu schnell fahre und erwischt werde, ist das allein meine schuld und nicht die des kontrollierenden. warum können die wenigsten akzeptieren, dass wenn sie zu schnell fahren (man fährt nämlich tagtäglich irgendwo zu schnell) und sie werden erwischt einfach zahlen und sich dann selbst an den ohren nehmen.

nichts für ungut
venture

Also ich weiß nicht ob du dir damit einen Gefallen tust wenn du danach rufst alles von den Deutschen zu übernehmen…wennst dir nämlich den deutschen Bußgeldkatalog ansiehst und diesen mit den österreichischen Strafen vergleichst steigen wir doch um einiges günstiger aus…abgesehen vom Punktesystem…

MfG Gery

… sind mir schon immer suspekt gewesen …

(es ging hier jedoch um die sinnhaftigkeit in diesem fall und nicht ums gesetz an und für sich)

wollte natürlich auch nur die rosinen rauspicken
ist ja logisch oder ? ;))

Das zeig mir mal ob ich mit 50 oder 67km/h daherkomme !!!
Von diesem Geschwindigkeitsunterschied kann nicht die Rede von „erheblich zu schnell“ die Rede sein !

Und wenn es auch 80km/h gewesen sein sollen (was ich nicht glaube, da ich in diesem Gebiet maximal 20km/h schneller bin) tut man sich noch immer schwer die Geschwindigkeit zu schätzen !!!

Vom hinterherfahren ohne Messung kann man ohne weiteres 10-15km/h dazuschmuggeln, was ich glaube bei mir der Fall ist !!!

Von erheblicher Überschreitung ist meiner Meinung nach die Rede wenn ich statt 50 mit 100km/h fahre und geschätzt werde, das wäre dann schon ziemlich gut erkennbar auch ohne hinterherfahren !!

lg vom Silent

ein unterschied ob man mit einem chopper im industriegebiet geblitzt wird… oda ob ein lkw in einer 50er beschränkung mit knappen 80 an einer volksschule vorbeirast, wie in meinem nachbardorf der fall) ohne geblitzt zu werden versteht sich… denn ein paar 100 meter weiter steht ein stationäres radarkontrollgerät das übrigens jedem lkwfahrer bestens bekannt ist… nur weil es ein gesetz gibt sollte man nciht sofort annehmen dass es sinnvoll ist… würde das jeder mensch machen würden wir sicher NOCH mehr unsinnige gesetze haben…

Ciao
Alex

kommt ja alles… nur die positiven dinge… die bleiben in deutschland…

Ciao
Alex

das du nur die Rosinen rauspicken wolltest fg…wenn das nur so einfach wäre…leider spielts das nicht…aber daran sind wir ja als Österreicher gewöhnt… ;-)))

Die Executive hat das Gesetz im Rücken und das wird eben ausgenutzt !!
Vermutlich geht einigen davon einer ab wenn sie auf diese Weise jemanden „bestrafen“ können !! löl

lg vom Silent

Ist schon gut !!
Ich wäre nur gespannt wie du reagieren würdest wenn keine Beweisaufnahme vorliegt !!!

Aber ich möchte mir das ohne Beweisführung nicht gefallen lassen, denn ich vermute stark das de mi ins Pfandl hauen wolln !!!

lg vom Silent

P.S. Unser Rechtssystem stinkt mir gewaltig als Verkehrsteilnehmer !!!

Mir ist es ebenso suspekt das ich nicht angehalten wurde !!!
Aber jetzt warte ich mal den Strafbescheid ab, dann gehe ich einen Schritt weiter ! ;o)

lg vom Silent

Aber wenn ich längere Zeit durchfahre bekomme ich an der linken kleinen Zehe eine kleine brennende Errötung durch die Vibrationen !!
Mal schauen mit welchen Socken ich das absorbieren kann ! RROOFFLL hehe