auf diversen ausfahrten sieht man immer wieder messgeräte stehen , die einem die geschindigkeit anzeigen , aber trotzdem keine fotos schießen .
nun meine frage: müssen diese dinger geeicht sein?
oder haben sie genau so große anweichunge wie ein normaler tacho?
lg pp
… sind nicht geeicht aber wie ich von einem Kollegen gehört habe, der einen Produzenten dieser Schilder kennt, sehr genau. Du kannst dich also auf diese Anzeigen verlassen. Als Beweismittel gelten sie jedoch für die Exekutive nicht, da sie ja nicht geeicht sind (sagt zumindest ein Freund bei der Gendarmerie).
mfg, Peda
recht gerne an gewisse geschwindikeitsbeschränkungen .
komme aber teilweise auf 15% abweichung zu meinem tacho .
daher die frage.
pp
Die Dinger sollen recht genau anzeigen vergleichbar mit den Radarkasteln. 15% Abweichung ist allerdings schon bisserl viel, hast du eine andere Übersetzung als die Originale drinnen und wird die Geschwindigkeit bei deinem Bike am Getriebeausgang mittels Drehzahlsensor gemessen?
mfg, Peda
andere übersetzung.
nein die tachoabnahme erfolt über das vorderrad.
felgen und reifen sind original.
der tachogeber (noch fast neu ) ist auch original .
lg pp
Welches bike ist des? Wär auch interessant, bei welcher Geschwindigkeit du diese doch net schlechten Abweichungen hast, bei 50 oder schneller? Bis zu 10% Tachoabweichung wär nix neues, des kommt des öfteren mal vor aber 15% ?
mfg, Peda
yamaha yzf 600r thundercat.
geschwindigkeit ist 50-60 kmh .
bin eine nadelbrei unter 60 lt tacho, dann zeit das gerät genau 50 .
bei geschwindikeiten um die 100 (anderes gerät ) wird es genauer .
hm, komische Sache [no txt]
Würd also sagen, dass das am Tacho liegt.
Wenn das Teil weniger anzeigt als der Tacho, würd ich mir also keine Sorgen machen.
Außer du bist der Meinung, dass du so wertvolle Geschwindigkeit bzw. Sekunden auf der Strecke läßt.
Davon abgesehen haben diese Messgeräte ohnehin nur eine präventiven Charakter.
noch einmal bei der scs versucht :
55lt tacho-51 am gerät.
das lasse ich mir schon eher eireden .
sind die auch geeicht, aber oft nicht fachgerecht aufgestellt, da der meßwinkel von entscheidender rolle ist. ist die straße gerade und steht das ding parellel zur selben kannst von einer korrekt gemessenen geschwindigkeit ausgehen. werden meist von den gemeinden angekauft die dinger und stehen f+ünf meter nach der ortstafel, sehr sinnvoll, aber das ist eine andere geschichte.
der zündler
Muss ich dich leider enttäuschen, die sind nicht geeicht, können deshalb auch von der Polizei nicht als Beweismittel herangezogen werden. Hab neulich wie gesagt mit einem bekannten Gendarmeriebeamten drüber geredet und er hat sich da mal genauer bei einem Hersteller dieser Geschwindigkeitsmesser informiert.
mfg, Peda
mit brief und siegel vom eichamt natürlich nicht, kostet ja jedes mal a stange geld, aber messen tuns genau. san ja zur erziehung gedacht und net zum strafn. und de ks ham eh ena laserpistolen, wanns treffen.
der zündler
Okay, dann geh ma eh konform [no txt]
passt doch eh, oder?
mit der aufschrift „sie fahren… km/h“ sind eher präventiv aufgestellt. sie messen die geschwindigkeit, ahnden aber geschwindigkeitsübertretungen nicht. ergo müssen sie a nit „geeicht“ sein
lg yvonne
erwähnt , komme ich bei einem dieser geräte auf eine tachoabweichung von ca 15%.
das ist mir aber ein wenig viel vorgekommen .
allerdigs habe ich keine lust die abweichung bei einer radarbox zu testen , obwohl die meisten sehr großzügig eingestellt sind.
lg pp
da wird dann die tachoabweichung eher teuer ;)))
aber frag mal einen netten exekutivler, ob er dich mal kurz mit der radarpistole misst, damit du die tachoabweichung rausbekommst ggg
mit der pistole , ist eine möglichkeit.
wird sich sicher einer finden.
lg pp
wennst diese Geschwindigkeitsanzeigen meinst
die in den meisten ortsachften runstehen…
hab bisher noch KEINE EINZIGE gesehen
die die Geschwindigkeit richtig angezeigt hat
ganz egal was für ein Fzg ich gefahren bin
Unterschiede zw 4 - 14 km/h gabs immer
also geeicht sans sicher net
und genau sowieso net
mfg Bertl