Vandalismus in der nacht


Grüß Euch!
hab gerade den beitrag v. trumpeter gelesen. nun meine geschichte.
bin gestern am abend von einer schönen tour aus kärnten zurückgekommen.
waren auch am vrsic-pass, großglockner etc.
gestern park ich mich vor meinem hauseingang auf der thaliastr. ein, koffer abmontiert,noch ein gemütlicher abend, das wars.<br>heute früh komm ich runter,steht die varadero an einem anderen platz,sturzbügel vollkommen abgeschürft, seitenspiegel kaputt,schrammen an der verkleidung, am topcase etc.natürlich keine nachricht.<br>anzeige bei der lieben polizei getätigt, echtes beileid bekommen (kein scherz!)<br>-fährt selber radl!<br>mittlerweile war ein wohnungsnachbar da:gegen 24 Uhr hat ein besoffener die maschine umgestoßen und ist dann davon gelaufen.2 nachkommende passanten haben dann das radl wieder aufgestellt, da sie halb auf der fahrbahn lag.<br>d.h: bin teilkasko versichert, somit kein euro von der versicherung, wegen vandalismus.<br>die erkenntnis: fährt dir ein bsoffener mit dem auto das radl um und begeht fahrerflucht, gibts geld, stürzt dir ein baum drauf, gibt´s geld,rennt dir ein reh rein,gibts geld- aber bei besoffenem fußgänger brauchst die vollkasko!<br>bin, nau na, ziemlich angfressn.<br>übrigens, ich hätt auch eine garage(nur mit schlüssel zu öffnen)<br>dort wurden mir vor 4 wochen die neuen winterreifen fürs auto gestohlen und anderen leuten insgesamt 13 autoradios.
ok, am montag geh ma wieder arbeiten, damit ma des geld für die schäden, die andere anrichten ,wieder verdienen.
ich wünsch euch allen ein schönes, unfallfreies wochenende.neicha

aber gegen besoffene fahrer die flüchten hilft dir auch nur die vollkasko !! die kostet zwar ein schweinegeld - dafür sind wirklich ALLE schäden gedeckt !!!

kopf hoch
gsfff

fürs Beileid.Lt.Polizei ist jedoch ein Schaden der durch ein anderes Auto entsteht und dessen Lenker Fahrerflucht begeht in der Teilkasko enthalten.Dies ist angeblich kein Vandalismus.
Worin der Unterschied besteht weiß ich jedoch auch nicht.
Liebe Grüße, Neicha

Die Teilkasko deckt normalerweise: Naturgewalten, Brand, Explosion, Diebstahl, Raub oder unbgefugten Gebrauch, Kollision mit Haarwild.
lg
aficionado

zwischen Vandalismus und sogenannten Parkschaden ist zuerst der, dass es sich bei dem „Vandalismus“ um das Strafrechtsdelikt der Sachbeschädigung nach § 83 ff des Strafgesetzbuches handelt. Dies ist dann der Fall wenn dir jemand mutwillig das Fahrzeug beschädigt.

Beim sogenannten „Parkschaden“ fährt dir jemand mit einem anderen Fahrzeug an dem deinigen an und haut dann ab. Das ist dann ein Verkehrsunfall mit Fahrerflucht und für den fahrerflüchtigen Lenker eine Verwaltungsübertretung nach § 4 ff der Straßenverkehrsordnung.

Wenn du keine Vollkaskoversicherung hast sondern nur eine Teilkaskoversicherung so schaust du am besten sofort ! nach oder fragst deinen Versicherungsvertreter, ob nicht doch auch für den Vandalismusschaden eine Deckung vorhanden ist. Müsste normalerweise der Fall sein (meist mit Selbstbehalt). Positivenfalls meldest dich nochmal, gebe dir dann Bescheid was weiter zu tun ist.


mfg sponsi

Tut mir leid für dich.
Es ist halt ein Krampf mit den elendigen Gfrastern.

sponsi

nur meines wissens hat ein verstoss nach § 83 ff stgb eine „beschädigung“ eines menschen und nicht einer sache zur folge …
meibiniheitwiedaamoigenau

lg,

klingt irgendwie nach Sponsion?!
irgendwie das Juridicum besucht? Auf jeden Fall scheinst Du Dich gut auszukennen.
OK, vollkommen neuer Blickwinkel- meine Freundin war heute eingeladen, da war auch zufällig ein Kripo- Beamter.Hat sich das ganze schildern lassen und meint:Wieso liegt eine 240 Kilo Maschine 2 Meter in der Thaliastr. ,wenn nicht jemand versucht hat, diese auch zu bewegen?Einfach umgeworfen ist da wohl zu wenig.
Ist es dann eine versuchte Inbetriebnahme?- die wäre dann in der Teilkasko. ok, ist wahrscheinlich nur von akademischen Interesse.
Was meinst Du dazu?. Würd mich interessieren.
Liebe Grüße, Neicha

Richtig alter Krimfux !
Meine Beiträge werden also doch gelesen. Muss natürlich 125 und was dann noch so folgt lauten. Ist ein gehöriger Unterschied. Liegt es vielleicht an der Hitze oder bin ich überarbeitet ?

lg sponsi

ist auf jeden Fall der richtige Gedankenansatz.

Also ich habe nur bei meinem PKW eine Teilkasko. Habe jetzt die damaligen Angebote vor mir liegen und es bestehen halt Unterschiede zwischen den Versicherungen, ob Risiken gedeckt sind oder nicht.

Vergleich dreier Versicherungen:
z.B. bei mut- und böswilligen Handlungen betriebsfremder Personen geht es von keine Deckung bis SB 5 % mind. € 250,-
und zum Unterschied
bei Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Diebstahl und Raub ist bei allen dreien kein Selbstbehalt.

Ergo zurück auf das Wachzimmer, und dem Blitzer, der die Sache nicht aufgenommen hat gleich eine gescheite Goschn angehängt.
Anschließend Anzeige gegen unbekannt wegen unbefugten Gebrauch deines Motorrades und anschließendem Umwerfen. Anschließend Meldung an die Versicherung und was sonst noch notwendig ist.


mfg sponsi

muss man aufpassen, dass man nicht seinen Computer unbeaufsichtigt lasst, die Bösen gehen um.


sponsi

angenommen, dass deine Anzeige nicht aufgenommen worden ist.
Oder ist es doch aufgenommen worden und als was ?

sponsi

alles gelesen … und registriert … auch der zweite nick … looooooooooooooooooool

lg,

die ganz ganz bösen, die sich urplötzlich einloggen … gggg

lg,

als Sachbeschädigung aufgenommen

ist gleich ein Vandalismusschaden.
Wie schon angeführt deckt die Teilkasko mancher Versicherungen einen Vandalismusschaden doch ab, meist halt mit Selbstbehalt.

Es kann sich auch um einen Diebstahlversuch, oder um eine versuchte Inbetriebnahme des Fahrzeuges gehandelt haben. Den Gauner kann man halt nicht befragen, was er eigentlich vorhatte. Wäre für die richtige Einordnung der Tat natürlich von Bedeutung.
Bei Diebstahl, Raub, Gebrauch durch betriebsfremde Personen gibt es je nach Versicherungsvertrag Deckung ohne Selbstbehalt und besser für den Geschädigten als ein reiner Vandalismusschaden.

Bei den Versicherungen sitzen kiloweise Anwälte, deren Aufgabe es ist, die Kosten für die Versicherung möglichst gering zu halten. Im Leistungsfall wird oft mit den hinterhältigsten Methoden versucht sich zu drücken.

In deinem Fall wo das Radl vom Abstellplatz wegbewegt worden ist, ist oder kann man davon ausgehen, dass derjenige damit fahren oder stehlen wollte. Dass heisst die Anzeige gegen Unbekannt lautet auf Diebstahlsversuch bzw Unbefugter Gebrauch.
Inwieweit in solchem Fall die Versicherung den Schaden der dabei entstanden ist, ersetzt, ist wieder eine andere Geschichte.

Könnte noch weiter ausholen, nur das zu formulieren ist nicht so einfach.
Hoffe geholfen zu haben.


sponsi

ich wurde enttarnt,…

Kriagst a Trangl, wennst einmal zum OÖ Stammtisch kommst…

sponsi

In meiner Teilkasko ist die unbefugte Inbetriebnahme (Diebstahl & Diebstahlversuch) und der daraus entstandene Schaden gedeckt!

Das heißt, wenn jemand mein Moped stehen will, es aber nur 1 Meter vom Platz wegzerren kann…so wie in deinem Fall…und es dann anschließend einfach fallen lässt, ist der daraus entstandene Schaden gedeckt!

Erkundige dich mal genau bei deinem Versicherungsmann!;0)

LG.Harry

supa, dann hoit i a mei goschn … gggggg

lg,

Wenn ich sowas lese/höre kommt in mir Gift & Galle auf - und dazu noch die Versicherungen, die sich trotz unverschähmt hoher Prämien immer mehr vor „ihrem“ Teil der Vertragserfüllung zu drücken versuchen bzw. in Deinem Fall schon vorher gegen sowas nicht versichern wollen.

Die Dreispeichen-Gußfelgen der Vara würden sich eh sehr gut zur Selbstjustiz solcher Vandalen eignen z.B. zum Rädern wie im Mittelalter, spätestens nach der Anfahrt zum Vrsic-Paß via Großglockner überlegt sichs der Typ nochmal solch eine Einlage abzuziehen, noch dazu wenn Du ihm seine 10+1 Finger in die Kette spannst …

Nochmals mein Beileid und alles Gute, damits der Vara bald wieder besser geht - hoffentlich schnappen sie den Typen!!

trauernde Grüße, Varabär