Unfall in der Schweiz

Hi Leute
Wer kennt sich mit der SCHWEIZER Rechtsprechung a bisl aus oder hat schon so etwas erlebt.
Sogenanter Aufahrunnfall

Vorgeschichte
Sprich, ich mitn Moped hinter einem Käfig her, im Ortsgebiet,Abstand ausreichend.
Ich mach an Blick auf die Seiten, dort ist ein Trike gestanden und a haufen Leute drumherum,wie ich wieder nach vor schau steht die Dosen 5m vor mir,
an griff in die eisen,drotzem sama drin pickt.
Uns nix passiert,Moped kaput,ist ehkloar wanst mit an 30er einerauscht.
Der Dosenfahrer hat vor einem Zebrastreifen angehalten.
Alles klar,gehört dia, zuwenig Sicherheitsabstand.

Aber jetzt zum Eigentlichen
Der Beamte hat sich meine Papierln angschaut, ano ois kloar.
Dann meinte er ob ich Geld dabei hätte,Antwort von mir wie viel?
Ich bin nur auf der Durchreise.
400 Fränkli (ca 3500Schilling)
Sckluck,wo in der gachen 400Franken hernehmen.
Haben sie eine EC Karte?
JA
Ich fahr sie zum nächsten Bankomaten.
dem Gendarm die 400Franken gegeben, Bestädigung gekriegt.
Meine frage, wofür ich das bezallt hätte,meinte der Beamte,

Das Gelt diennt zu Sicherstellung für eine etwaige Straftat und wird auf dem Kantonsposten deponiert.
Ausserdem darf ich auf ein Verfahren hoffen,dessen Urteil mir nach geschickt wird.Gott sei dank ist niemand verletzt wordn,sonst wers noch mehr geworden.
Ich bin mal gespannt was da auf mich zu kommt.

Die Schudfrage ist für mich einigermassen klar,das der Unfall mir gehört.
Also noch einmal
Wer hat Erfahrung mit unseren Eidgenossen in der Hinsicht
Grüsse Strohschedl















In Dtl. kannst a bestraft werden wennst z.B.
links von der Fahrbahn abkommst weilst ja auch
einen nur hypothetischen Gegenverkehr hätt’st
gefährden können also bei Aussagen zum
Unfallhergang besser immer schlau machen…
vielleicht kannst bei an CH-Automobilclub was
erfahren oder übern ÖAMTC/ARBÖ
jedenfalls:
good luck

… mal den Joker im CBR 1000 F-Forum, der wohnt in der Gegend und kann sich bestimmt schlau machen.

LHG, Schlucki