FAHRVERBOT auf WALDWEGE

Wollte letztens mit einem Kumpel mit meiner WR Offroad fahren und bin in den nächsten Waldweg abgebogen. Leider wahr die fahrt nach 200m zu ende. Ein Förster oder sowas hatte irgendetwas dagegen. Hat gesagt er wird uns Anzeigen. Wollte jetzt wissen was auf uns zukommt.

PS.: ES WAREN KEINERLEI SCHILDER WIE FAHRVERBOT od. FORSTSTRAßE ANGEBRACHT

soll er … gehen! Oder warts Schwammerl umackern??

Jörg

vor kurzem beim arbö erkundigt, weil ich selber gern auf feldwegen unterwegs bin, auch ohne verbotsschilder.
Hier die Antwort:

„Sehr geehrter Herr …!

Grundsätzlich ist zu klären, ob es sich um eine Straße mit öffentlichem
Verkehr
handelt:
Für die Einordnung einer Straße als Straße mit öffentlichem Verkehr ist
nicht
das Eigentumsverhältnis am Straßengrund ausschlaggebend, sondern ob die
Straße
von jedermann zu den gleichen Bedingungen benützt werden kann.

Solange am Beginn einer Straße mit öffentlichem Verkehr keine
Verbotstafel
aufgestellt wurde, darf dieser Feldweg befahren werden. Eine bloß am
Ende des
Feldweges aufgestellte Verbotstafel ändert nichts daran. Würden Sie
allerdings von der anderen Seite den Feldweg benutzen, unterlägen
Sie dem
Verbot.
Widrigenfalls kommen Schadenersatzforderungen des Wegehalters und
ev. eine
Verwaltungsstrafe wegen Übertretung der StVO gegen Sie zum Tragen.

Handelt es sich hingegen um eine private Straße, darf sie nicht
befahren
werden.


Mit freundlichen Grüßen“

hab ihn dann gefragt was eine strasse des öffentlichen verkehrs auszeichnet.
Antwort:

„Sehr geehrter Herr …!

Eine Straße mit öffentlichen Verkehr erkennen Sie daran, dass diese von
jedermann unter den gleichen Bedingungen benutzt werden kann:
Liegen also Absperrungen, Abschrankungen, Tafeln oder dergleichen vor,
handelt
es sich um eine private Straße, da diese nur von bestimmten
(berechtigten)
Personen benutzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen“



Ganz normal aufm Schotterweg. Hat sich gleich wichtig gemacht, wollte unsere Führerscheine sehen. Hams ihm eh nicht gegeben.

Ohne das eine Tafel aufgestellt war, handelte es sich um eine „Straße mit öffentlichen Verkehr“. Wegen Fahren im Fahrverbot kann Euch also niemand anzeigen. Höchstens, wenn ihr außerhalb der Straße unterwegs gewesen seid oder wenn eine Übertretung nach der StVO vorlag wie zB Linksfahren oder ähnliches.

Abwarten was kommt …

Servus
Ully-Bär

[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=965381]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=965381[/url]

nur hätt ich eine frage und zwar, wie schaut das in der praxis aus wenn ich bei einem feldweg reinfahr der kein verbotstaferl aufweist aber bei einem rauskomm der durch eine verbotsschild gekennzeichnet ist?
kommt nämlich nicht selten vor!!

Genauso ist es, wie Du oben geschrieben hast. Es könnte höchstens der Strafreferent der Bh im Zuge der freien Beweiswürdigung zur Ansicht kommen, das Du vom Verbot wissen müßtest, wenn Du zb nachweislich schon einmal darüber informiert wurdest oder in unmittelbarer Nähe wohnst oder dgl. Aber grundsätzlich, wo keine Tafel ist, ist auch kein Fahrverbot.

CU
Ully-Bär

also wär ein absichtliches verbot deiner meinung auch unfug.oder?
was ich meine ist, ist es eventuell beabsichtigt dass das schild nur für eine richtung angebracht ist? gibts sowas, bzw weisst du von solchen regelungen?

Forststraße
Auf Forststraßen und Waldwegen gilt gemäß dem Forstgesetz grundsätzlich Fahrverbot.
Solche Straßen können vom Grundeigentümer, allerdings unter Bedachtnahme auf das Jagdrecht, auch für den Fahrzeugverkehr (z.B. einspurige Kraftfahrzeuge) freigegeben werden.
Wege, die schon rein äußerlich als nicht dem öffentlichen Verkehr dienend erkennbar sind, etwa Feldwege, müssen von den Grundstückseigentümern nicht durch Abschrankungen oder durch Verbotstafeln vor dem Befahren durch Fremde abgesichert werden.

Das Ganze nennt sich dann „Einbahnstraße“ - ggg

Das ist die einzige Möglichkeit die mir einfallen würde.

CU
Ully-Bär

Wenn er sich als „öffentliche Wache“ zu erkennen gibt (Dienstabzeichen) dann hat er ziemlich die gleichen Rechte wie ein Polizeibeamter, einschließlich Festnahmerecht und sogar, und jetzt kommts, ein einfacheres Waffengebrauchsrecht!!! Wenn man dann berücksichtigt, wer alles als sogenanntes „Jagd- und Forstaufsichtsorgan“ beeidigt wird sollte man die Leute nicht provozieren.

Servus
Ully-Bär

man solche wege?
bzw, gibts rechtliche unterschiede zwischen forststraßen, feldwegen und waldwegen?

bin langsam bissl verwirrt :frowning:

das ist jetzt aber gefährlich. Bei uns gibt es jede Menge Straßen, die nicht asphaltiert sind, aber trotzdem „Straßen mit öffentlichem Verkehr“ teilweise sogar Landesstraßen wie zB die Landesstraße „Toter Mann“ zwischen Strallegg und Wenigzell. Im Gegenzug dazu sind hier ziemlich alle Forststraßen und seien sie noch so schmal mit Verbotsschildern versehen.

Servus
Ully-Bär

ok, is ein argument

… versteh ich ned…

…Privatverkehr…

Net unbedingt.

gesetz

arboe gut und schön

Spazierengehen