Behinderten Parkplatz

Hi Leute,
wer kann mir sagen, wenn ich an einem Behinderten Parkplatz parke ob ich da einen genehmigungs Ausweis brauche oder nicht.
Da meine Tochter ja eine Beinverlängerrung hatte und sie jetzt mit einem Fixateur und Krücken gehen muß.
Gab nähmlich heute einen Vorfall mit einen dähmlichen Autofahrer der glaubte er wär der einzige Behinderte auf dieser Welt!
Parkte heute an so einen Parkplatz bei meiner GKK wo meine Tochter ihre Physio Therapie macht und da kahm so ein doofer Autofahrer und meinte ob ich einen Ausweis hätte dafür,daß ich hier parken türfte.Ich erklährte im daß ich mit meiner Tochter hier wäre , die dies und das hätte und er meinte daß ich hier trotzdem nicht parken türfte und ich wegfahren solle damit er sich dort hinstellen kann.
Bin dann auch weggefahren damit er sich hinstellen kann und dann!!!
Er wahr gerade mal 3 Minuten in der GKK um wahrscheinlich nur einen Wisch abzugeben, nent man soeinen nicht EGOISTISCHEN VOLLTROTTEL!!!

Ich versteh die Welt nicht mehr!

lg Kurt

Du brauchst einen Ausweis gem § 29b StVO für dauernd stark gehbehinderte Personen.

Dann gibt es auch noch andere Ausnahmen zB in Kurzparkzonen, Fußgängerzonen uam …

Ohne Ausweis könnte ja jeder behaupten, das er nur da steht weil er gerade jemanden Gehbehinderten irgendwo hin gebracht hat. Da war der gute Mann offenbar im Recht.

Servus
Ully-Bär

aber is es nicht offensichtlich wenn meine Tochter bei mir ist mit dem Fixateur im Oberschenkel verpflanzt und den Krücken.
is ja jetzt egal, werde mich aber trotzdem einmal erkundigen wie des auf die gachi is.
Dank dir mal für deine Antwort!

fg Kurt

im Recht…

Nicht ärgern…

LG Rock

P.S. Alles Gute für die Tochter!

war in deiner Situation vielleicht etwas ärgerlich. Wie schon oben bemerkt war er auch im Recht.
Irgendwie verstehe ich den Behinderten aber auch ein wenig.
Ich bemerke leider sehr, sehr oft, daß sich viele Rücksichtslose Lenker (wohlbemerkt keine Behinderten, und immer ohne Ausweis) auf Behindertenplätzen einparken. Habe manche auch schon mal darauf angesprochen und nur eine pampige Antwort erhalten.
Dies kannst fast täglich beobachten.
Ich denke du wirst die restliche Therapie auch so mit deiner Tochter (wenn auch nicht so bequem)
erfolgreich beenden.

Alles Gute noch für den weiteren Verlauf

und LG Manidoc

all the best to the daughter…

egoismus is so a sache !
is es net viel mehr egoistisch , sich ohne genehmigung auf einen behindertenparkplatz zu stellen ?? und dann sich selbst im unrecht befindend den anderen als volltrottel zu bezeichnen zeugt auch nicht eben von intelligenz !

du kannst es beruhigt zur kenntnis nehmen : parken auf behindertenparkplatz nur mit ausweis und aufkleber !! ansonsten wird es kostenpflichtig !

wünsch dir noch eine stressfreie parkplatzsuche und deiner tochter eine baldige genesung
lg Roman

Ich dachte Du willst hier eine Auskunft? Weil sie Dir aber nicht paßt, bzw Du gerne etwas anderes hören möchtest willst Du Dich noch weiter erkundigen. Vielleicht solange bis Du einen findest (der sich nicht auskennt) und Dir Recht gibt???

Die Sache ist in diesem Fall (leider für Dich) eindeutig klar. Der Fall ist in der Straßebverkehrsordnung genau geregelt.

Servus
Ully-Bär

Gesetzlich hast es scho mehrmals gelesen braucht dein Auto einen Behindertenausweis sonst dürft ihr auf dem Behinderten Parkplatz nicht parken.
Dürfte im Fall deiner Tochter kein Problem sein einen solchen zu beantragen.

Das Verhalten des anderen „Verkehrsteilnehmers“ ist leider echt zum Kotzen. Wie du es geschildert hast ist echt die Galle übergelaufen bei mir.

Kommt leider zu oft vor dass manche Mitbürger a bissl behindert sind damit sie frei parken können.
Da hat deine Tochter echt den Bedarf danach und der Egoist… naja.

Alles Gute dir und deiner Tochter und beantragt einen Behindertenausweis unbedingt, wird nicht die Welt kosten.

Gru
trust…

stell Dich einmal eine halbe Stunde auf einen Supermarktparkplatz mit ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, und beobachte, wer dort aller stehenbleibt. Vielleicht kannst Du dann die Reaktion des Behinderten verstehen, daß jemand reservierte Parkplätze belegt, passiert ihm sicher MEHRMALS TÄGLICH!!
Da war seine Reaktion eh noch sehr milde.

3lg
Harald

dass er sich erkundigen will, ob er unter den aktuellen Umständen auch eine Berechtigung für die Behindertenparkplätze erhalten kann.

… könnte natürlich auch sein. Dann hab ich etwas überreagiert. Ich stelle nur fest das hier im Forum nicht nur sehr viel an Un- oder Halbwahrheiten verbreitet wird wenn es um rechtliche Themen geht sondern oft solange herumgeschrieben wird, bis man eine Bestätigung für die (eigene) vorgefasste Meinung erhalten hat.

Seis wies sei.

CU
Ully-Bär

Deutschland hängt ein großes Schild bei den Behindertenparkplätzen eines großen Marktes mit folgendem Text:

„Wenn ihr unsere Behinderung nehmt, dürft ihr auch auf unseren Parkplätzen stehen“
gezeichnet Ein Behinderter.

Find den Ausspruch gut und es ist eigenartig wieviele Leute sich ans Parkverbot halten! Da sollten sich die Wiener mal ein Beispiel daran nehmen. Die gekennzeichneten Billaparkplätze sind immer zugeparkt, wohlgemerkt von Personen die sehr fit sind auf den Beinen. Bin für mehr Kontrollen!

MfG Michael

beim Merkur selbes Ärgernis, sowohl Behinderten- als auch Familien- Parkplätze sind oft verparkt. Hab das an den Merkur schon mal per e-mail geschrieben, Reaktion: " jaja, danke, wir werden das Personal drauf hinweisen" … blablabla, also NULL. Hab dort noch NIE jemanden kontrollieren gesehen.

3lg
Harald

würde die Kennzeichnung dahingehend erweitern, das Behinderten Parkplätze den " körperlich "- nicht jedoch den „GEISTIG“ Behinderten, vorbehalten sind.
Sicher, vom Gesetz her ist das genau definiert und geregelt, aber was würde dagegen sprechen zusätzlich zur Markierung darauf hin zu weisen, das die Benützung einen Behindertenausweis und Aufkleber, voraussetzt?
alex

dürfen geistig- behinderte autofahren??

ah ja es gibt welche===> die GOLF-fahrer g

vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt.
Wollte damit sagen das Leute, die Behinderten Parkplätze aus reiner Bequemlichkeit und Ignoranz benutzen, " Geistig behindert " und daher auch nicht berechtigt sind.
Jetzt verständlicher?
alex

jetzt ist es verständlich.
trotzdem, das mit den golf-fahrern hab ich so gemeint wie es da steht g

Mit der Kontrolle ist das so eine Sache.

Einerseits wollen die Kaufhäuser keine Exekutive am Parkplatz haben (Geschäftsstörung???), andererseits sollen diese Bestimmungen überwacht werden. Aber dazu müßte eben wieder ein Polizist dort einschreiten bzw Position beziehen. Darum ist es den Kaufhausketten sicher lieber wenn um die Sache nicht zuviel Wind gemacht wird. Nebenbei eine höchst ungute Sache dort als Wächter des Behindertenparkplatzes zu stehen. Ob man dafür wirklich einen eigenen Polizisten braucht???

CU
Ully-Bär